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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

7.147 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

12.12.2025 um 21:39
Welche Rolle spielte Eugen Block im Entführungsfall seiner Enkelkinder? Seine Enkelin und somit eines der Opfer hat mit ihrer Aussage den Großvater belastet. Dennoch ließ die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Steakhaus-Patriarchen fallen. Der Anwalt der Enkelin, der Göttinger Juristen Steffen Hörning, hat nun Beschwerde gegen die Einstellung eingelegt. Er sei von der Einstellungsbegründung nicht überzeugt, berichtet die "Mopo".
Quelle: https://hamburg.t-online.de/region/hamburg/id_100811644/hamburg-entfuehrung-kommt-eugen-block-doch-vor-gericht-.html

Trotz der belastenden Aussage von wohl Klara wurde doch eingestellt.

Oben auch aufgelistet von wem die Beschwerde kam.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

12.12.2025 um 21:42
Zitat von antheanthe schrieb:Vor allem dann nicht, wenn man noch 5 Tage die Woche in seinem Unternehmen mikromanagt.
Ja. Und dauernd auch noch Anträge stellt gegen Himdebrandt. bettlägerig scheint er nicht zu sein.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Oben auch aufgelistet von wem die Beschwerde kam.
Vielen Dank. Das hatte ich nicht mehr auf dem Schirm. krass.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

12.12.2025 um 21:54
Zur Realität: Bei den Landgerichten dürften die Verfahren - bei denen es sich um keine Haftsachen handelt - je nach Landgericht ca 2-5 Jahre auf die Verhandlung warten, weil das Gericht vorher keine Zeit hat. Besonders presserelevante Verfahren schaffen es schneller auf den Kalender, wobei nach dem Verfahren gegen die Hauptbeteiligten und insb. die presserelevante Kindesmutter hier kein so grosses Interesse mehr bestehen dürfte. Würdet ihr als Landgericht auf Halde liegende Verfahren gegen Vergewaltiger, schwere Gewalttäter, Räuber, grosse Drogenhändler oder ein Verfahren gegen Herrn Block vorne auf die Liste setzen, zumal man in der Zeit von diesem Prozess sicher vier oder mehr andere Verfahren verhandeln könnte?
Und zur Frage der Verhandlungsfähigkeit ist es natürlich auch eine Frage wie gezielt man es als Angeklagter betreibt. Meines Wissens nach hat die 90jährige im Naziprozess nie auch nur versucht Einschränkungen zu behaupten / geltend zu machen.
Wenn also das Verfahren gegen Eugen B. in einigen Jahren anstehen sollte, kann sich sein Gesundheitszustand in der Realität oder auch auf dem Papier sehr verschlechtert haben. Das mag man nicht schön finden, entspricht aber der Realität. Ein gut beratener Mann, der dann fast 90 Jahre alt ist wird kaum Probleme haben - sollte er dies wollen - eine Verhandlungsunfähigkeit zu erreichen. Also steinigt nicht den Boten.


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12.12.2025 um 22:11
Zitat von Piper7Piper7 schrieb:Besonders presserelevante Verfahren schaffen es schneller auf den Kalender, wobei nach dem Verfahren gegen die Hauptbeteiligten und insb. die presserelevante Kindesmutter hier kein so grosses Interesse mehr bestehen dürfte.
Das Verfahren gegen Block wurde nicht deshalb relativ schnell auf den Kalender gesetzt, weil es in irgendeiner Form "presserelevant" ist, sondern weil einer der Angeklagten in U-Haft sitzt und deshalb das Beschleunigungsgebot gilt.

Es gibt bestimmte Regeln, nach denen Verfahren abgearbeitet werden müssen. Presserelevanz dürfte dabei keine besondere Rolle spielen.
Zitat von Piper7Piper7 schrieb:Und zur Frage der Verhandlungsfähigkeit ist es natürlich auch eine Frage wie gezielt man es als Angeklagter betreibt. Meines Wissens nach hat die 90jährige im Naziprozess nie auch nur versucht Einschränkungen zu behaupten / geltend zu machen.
Es gab nicht nur eine ü90 jährige Person, gegen die verhandelt wurde. Es gab diverse und ja, es wurden auch gesundheitliche Einschränkungen geltend gemacht.

Ich habe jetzt keine Lust stundenlang zu suchen, da das eigentlich nur am Rande zum Thema gehört, daher hier das erstbeste Beispiel
Die Augen geschlossen, auf einer Krankentrage fixiert und mit Schläuchen in der Nase: So kam der mutmaßliche NS-Verbrecher John Demjanjuk in München an. Wochenlang hatten seine Anwälte in den USA zuvor versucht, die Abschiebung des 89-Jährigen zu verhindern. Bis vor den Obersten Gerichtshof argumentierten sie mit seiner Gebrechlichkeit und diversen Krankheiten. Es gibt Bilder vom alten Mann im Rollstuhl, der vor Schmerzen schreit. Es gibt aber auch die Bilder, wie er ein paar Tage vorher selbstständig zu einem Auto geht und einsteigt. Seine Anwälte hatten behauptet, eine Ausweisung komme für ihn einer Folter gleich. Am 12. Mai dieses Jahres landete das Lazarettflugzeug mit Demjanjuk an Bord auf dem Münchner Flughafen
Der Kölner Strafrechtsprofessor Cornelius Nestler ist zufrieden. Demjanjuk wird vor dem Landgericht München II ab morgen der Prozess gemacht
Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/eingeholt-von-der-vergangenheit-100.html
Zitat von Piper7Piper7 schrieb:Ein gut beratener Mann, der dann fast 90 Jahre alt ist wird kaum Probleme haben - sollte er dies wollen - eine Verhandlungsunfähigkeit zu erreichen.
Es ist irrelevant, ob der Mann gut beraten ist und irgendeinen "Leibarzt" hat. Das wird im Zweifelsfall von Amtsärzten/Amtsärztinnen entschieden.


Vorläufig bleibt erstmal abzuwarten, ob nun tatsächlich, wie von der Meden behauptet, weiter gegen EB ermittelt wird.
Dann wird man schauen müssen, ob das für eine Anklageerhebung reicht.
Und wenn es reicht, dann wird er angeklagt, Alter hin oder her.
Wie es ihm dann geht, kann man erst dann beurteilen.


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12.12.2025 um 22:29
Zitat von CurlySue_CurlySue_ schrieb:Könnte man Block Senior jetzt noch als Angeklagten „nachnominieren“ oder ist das Verfahren dafür schon zu weit fortgeschritten? Du hast es bestimmt schon mal erklärt, aber ich erinnere mich leider nicht.
Nun muss man sich erst mal Folgendes verdeutlichen:

Das Ermittlungsverfahren gegen Eugen Block ist eingestellt worden, da man ihm eine Beteiligung an der Tat nicht nachweisen konnte. Nun kommt Barkay und erzählt, Eugen Block wäre von Anfang an involviert gewesen. Das schließt er daraus, dass er zweimal zu EB persönlichen Kontakt gehabt habe und Dr. C, ihn als den Mann vorgestellt habe, der die Kinder zurückbringt. Außerdem daraus, dass Dr. C. ihm gesagt habe, EB fragt ständig nach und er sei unzufrieden, dass die Kinder noch immer nicht zurück seien.

Ob aufgrund dieser Aussage das Ermittlungsverfahren gegen EB überhaupt wieder aufgenommen wurde - keine Ahnung. Möglich, dass die StA erneut einen Anfangsverdacht annimmt. Das von Barkay Gesagte dürfte jedoch nicht ausreichend sein, um einen hinreichenden Tatverdacht anzunehmen, der für eine Anklageerhebung erforderlich ist. Man bräuchte hierzu schon eine Aussage von Dr.C. - die wird jedoch nicht kommen.

Wenn es also nicht mehr gegen EB als die Barkay-Aussage geben sollte, dürfte eine Anklageerhebung ausgeschlossen sein.

Mal angenommen, es gibt weitere Erkenntnisse und es würde Anklage erhoben werden - dann würde das Verfahren schon deshalb nicht hinzuverbunden werden, da man die gesamte Beweisaufnahme wiederholen müsste. Ich halte es daher (zwar für rechtlich möglich, aber) für ausgeschlossen, dass sich EB in diesem Verfahren für was auch immer verantworten muss.


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12.12.2025 um 22:31
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Es gibt bestimmte Regeln, nach denen Verfahren abgearbeitet werden müssen. Presserelevanz dürfte dabei keine besondere Rolle spielen.
Von Haftsachen abgesehen gibt es keinerlei Regelung / Vorgabe. Generell ist die Kammer eher geneigt kurze Verfahren zu verhandeln, um so die laufenden Zahlen gering zu halten. Und natürlich wählt die Kammer ansonsten nach Sinn und Verstand aus. Also Vergewaltigungsverfahren, Gewalttäter... am liebsten zuerst, weil man diese (wenn schuldig) am schnellsten von der Strasse holen möchte. Und ja, presserelevante Verfahren mit vielen Anfragen werden eher schnell verhandelt. Dort macht die Presse und dann auch dir Justizverwaltung Druck.

Wir werden ja sehen, ob ich Recht behalte mit der Prognose, dass das Verfahren gegen Eugen B. eingestellt bleibt / wird.


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12.12.2025 um 22:36
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Man bräuchte hierzu schon eine Aussage von Dr.C. - die wird jedoch nicht kommen.
Warum nicht? Wenn genau das es doch wäre, was Dr. C. vor einer Haftstrafe retten könnte.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

12.12.2025 um 22:41
Zitat von lightbridelightbride schrieb:Wenn genau das es doch wäre, was Dr. C. vor einer Haftstrafe retten könnte.
Wieso sollte ihn das "retten"? Er hätte ja dann trotzdem strafbare Handlungen ausgeführt wie der im Szenario übergeordnete "Befehlsgeber"


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12.12.2025 um 22:44
Zitat von Piper7Piper7 schrieb:Wir werden ja sehen, ob ich Recht behalte mit der Prognose, dass das Verfahren gegen Eugen B. eingestellt bleibt / wird.
Das war gerade gar nicht die Frage die wir diskutiert haben.
Du hast behauptet, dass ihm aus Altersgründen vermutlich kein Prozess gemacht wird.
Und ich behaupte, wenn ihm kein Prozess gemacht wird, dann weil nicht genügend gegen ihn vorliegt.
Zitat von lightbridelightbride schrieb:Warum nicht? Wenn genau das es doch wäre, was Dr. C. vor einer Haftstrafe retten könnte.
Wie meinst du das denn?
Wie sollte ihnen eine Aussage gegen EB vor einer Haftstrafe retten?
An seiner mutmaßlichen Tatbeteiligung ändert das doch nichts.
Oder verstehe ich dich falsch?


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12.12.2025 um 22:48
Gibt es eigentlich neue öffentliche Informationen zur Anzeige von Tochter Klara?
"Der NDR konnte Unterlagen einsehen, aus denen hervorgeht, dass die 14-Jährige eine Strafanzeige gegen eine Jugendamtsmitarbeiterin in Hamburg gestellt hat. Diese habe ihr und ihrem Bruder Hilfe verwehrt. Sie habe nicht mal telefonieren dürfen. "Ich wusste nicht, ob mein Vater okay war oder ob er tot war", so die 14-Jährige nach der Entführung. Christina Block bestreitet die Vorwürfe. "
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/14-jaehrige-tochter-will-im-prozess-gegen-christina-block-aussagen,block-102.html
Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/14-jaehrige-tochter-will-im-prozess-gegen-christina-block-aussagen,block-102.html


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12.12.2025 um 22:52
Ich denke, dass es CB seit Prozessbeginn nie darum ging, keine Involvierung in diese Beauftragung des Teams zu einer Rückholung nachzuweisen, sondern alles, was strafrechtlich relevant werden könnte. Bzw glaube ich auch, dass sie mit einer Strafe seit jeher gerechnet hat.
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Ich hoffe, dass sich die Frage der Einstellung an der Beweislage orientiert und nicht am Alter.
Im Strafvollzug wird das eventuell eine Relevanz haben. Nicht bei einer Anklage. Aber "hinzugefügt" in dem jetzigen Verfahren wird er natürlich nicht.
Zitat von lightbridelightbride schrieb:Die Umsatzeinbußen werden definitiv kommen, aber nicht wegen des Prozesses, sondern weil EB beharrlich auf seine Meat Factory setzt und gar nicht mitbekommen hat das gerade das junge urbane Publikum zumindest vegetarisch unterwegs ist, wenn nicht gar vegan.
Kann ich hier beim Lokal um die Ecke meiner Arbeit so gar nicht bestätigen. Aber auch vollkommen egal, über so eine Prognose würde ich mch eher in einem anderem Themenforum unterhalten, zumal es ja wirklich in niemandes wirtschaftlichen Interesse sein kann, dass die Kette schlecht läuft.


Hier wird immer diskutiert, ob CB oder "die Blocks" einen Auftrag zur Rückführung erteilt haben. Das ist doch sonnenklar so, das war es seit der ersten Aussage von CB selbst. So agieren Eltern, deren Kinder nicht zurückgebracht werden. Natürlich nicht in dem Ausmaß, aber dem Grunde nach. Anwaltskanzleien reichen Adressen von "Detektivbüros" weiter, das ist einfach so. Und es stört niemanden, wenn ein außereuropäisches Land betroffen ist, insbesondere zB Lybien, Syrien, Apfghanistan. Die Frage ist aber, ob CB eben Gewalt angeordnet oder in Kauf genommen hat. Und noch spannender, wenn sie zum Zpkt der "Rückführung" vom alleinigen Aufenthaltsbestimmungsort nach deutschem Recht ausgegangen ist.

Dass sie viel Geld in die Hand genommen haben, stand ja auch immer ja außer Frage. Und das spielt auch keine Rolle. Ich gehe davon aus, dass CB (wg Eventualvoratz) verurteilt wird, hoffe aber weiterhin, dass SH auch ein angemessenes Verfahren erhält.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

12.12.2025 um 22:52
Zitat von lightbridelightbride schrieb:Warum nicht? Wenn genau das es doch wäre, was Dr. C. vor einer Haftstrafe retten könnte.
a) Meiner Meinung nach kann Dr.C. nach derzeitigem Verfahrensstand nichts (auch keine geständige Einlassung, in der er EB belastet) vor einer Haftstrafe bewahren. Er könnte maximal die Höhe der Haftstrafe etwas reduzieren.

b) Hat Dr. C. und seine Familie durch das derzeitige Testament des EB ausgesorgt. Eine Redzierung der Haftstrafe um möglicherweise 3-6 Monate, die dann nur maximal zu 2/3 vollstreckt würde, ist es nicht wert, seinen Gönner zu verprellen.


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12.12.2025 um 23:01
Zitat von Salamander32Salamander32 schrieb:Gibt es eigentlich neue öffentliche Informationen zur Anzeige von Tochter Klara?
Na wenn du hier davon nichts neues gelesen hast, wohl nicht.

Zumal das wahrscheinlich auch nicht öffentlichkeitsrelevant wäre, wenn gegen eine JugendAmt MAin ermittelt würde.
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:hatte vor einigen Tagen bereits Mareike Frantzen, die Gerichtsprecherin im Zusammenhang mit dem Auftauchen von Barkey erklärt.
Über die direkte Quelle dazu würden sich bestimmt viele freuen :)


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12.12.2025 um 23:02
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Aber "hinzugefügt" in dem jetzigen Verfahren wird er natürlich nicht.
Dass in das aktuelle Verfahren keine weiteren Angeklagten "eingefädelt" werden können, hatte vor einigen Tagen bereits Mareike Frantzen, die Gerichtsprecherin im Zusammenhang mit dem Auftauchen von Barkey erklärt.
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:So agieren Eltern, deren Kinder nicht zurückgebracht werden.
Die überwältigende Mehrheit der Eltern, deren Kinder einen behalten werden, agiert ganz und gar nicht so, wie CB.
Zitat von Salamander32Salamander32 schrieb:Gibt es eigentlich neue öffentliche Informationen zur Anzeige von Tochter Klara?
Der letzte Stand war, das gegen die Mitarbeiterin ermittelt, wurde, die Ermittlung aber eingestellt wurden.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Über die direkte Quelle dazu würden sich bestimmt viele freuen :)
Ja, bestimmt.
Weiß ich aber jetzt nicht mehr wo das war. Es war ein Videoclip.
Vielleicht weiß das noch jemand anders.


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12.12.2025 um 23:06
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:b) Hat Dr. C. und seine Familie durch das derzeitige Testament des EB ausgesorgt. Eine Redzierung der Haftstrafe um möglicherweise 3-6 Monate, die dann nur maximal zu 2/3 vollstreckt würde, ist es nicht wert, seinen Gönner zu verprellen.
Krass. Das heißt, EB hat eine Rochade gemacht? Für EB‘s Erbe lässt sich AC einbuchten? Hammer.


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12.12.2025 um 23:09
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Die überwältigende Mehrheit der Eltern, deren Kinder einen behalten werden, agiert ganz und gar nicht so, wie CB.
Eine zumind. fühlt aber wohl so ähnlich wie CB:
Eine Zuschauerin habe sich im Vorraum an Stephan Hensel, den Kindsvater, gewendet und ihm gesagt: „Eltern-Kind-Entfremdung ist kein Kavaliersdelikt!“ Daraufhin habe Hensel ihr entgegnet: „Das ist aber kein Grund, kriminell zu werden.“ Dabei habe es die Frau nicht belassen wollen. Sie habe gesagt: „Kinder haben auch ein Recht auf die Mutter! Sie hätten die Kinder zurückbringen müssen! Ich bin selbst Betroffene.“
Quelle: https://www.fr.de/panorama/block-prozess-spitzt-sich-zu-zeuge-nennt-brisante-details-patriarch-rueckt-in-den-fokus-94078964.html#google_vignette


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12.12.2025 um 23:13
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Ich denke, dass es CB seit Prozessbeginn nie darum ging, keine Involvierung in diese Beauftragung des Teams zu einer Rückholung nachzuweisen
Aber genau das hat sie versucht, das ist noch immer ihre Verteidigungsstrategie. „Ich habe mit der Entführung nichts zu tun. Weder habe ich einen Auftrag hierzu gegeben, noch wusste ich davon.“ (Sinngemäß)
M
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Bzw glaube ich auch, dass sie mit einer Strafe seit jeher gerechnet hat.
Dann wäre die Verteidigungsstrategie für die Tonne, dann müsste man alle strafmildernden Umstände geltend machen (und nicht noch das Tatopfer SH angreifen, was sich in der Strafzumessung sehr zum Nachteil von CB auswirken dürfte).
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Die Frage ist aber, ob CB eben Gewalt angeordnet oder in Kauf genommen hat.
Wenn ich (vorausgesetzt das, was Barkay gesagt hat, ist zutreffend) vor einer Truppe maskierter Männer sitze und darum bitte, dass meinen Kindern nichts über den Kopf gezogen wird, gehe ich davon aus, dass „Gewalt“ im Sinne des Entziehungstatbestandes angewandt werden wird, dh die Kinder nicht freiwillig ins Auto steigen. Dabei muss ich das nicht rechtlich zutreffend einordnen, dass das Gewalt ist, ich muss mir nur über die Umstände klar sein. Das war sie.
M
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Und noch spannender, wenn sie zum Zpkt der "Rückführung" vom alleinigen Aufenthaltsbestimmungsort nach deutschem Recht ausgegangen ist.
Da ist dann zunächst auch die Frage, da die Tat in Dänemark ihren Beginn genommen hat, von welcher sorgerechtlicher Situation im Urteil ausgegangen werden wird. Das ist sicher eine Frage, die den BGH am Ende beschäftigen wird. Klar ist aber, dass Dänemark durch die Nichtvollstreckung des Herausgabebeschlusses des OLG und der Ablehnung der Rückführung der Kinder nach dem dänischen Kindesentführungsgesetz dem SH und den Kindern in Dänemark eine gesicherte Rechtsposition gegeben hat.


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12.12.2025 um 23:14
Zitat von LanzaLanza schrieb:
Zitat von HillepilleHillepille schrieb:Kann die Anwältin nicht einfach schreiben: mein Mandant ist feige. (?)
Was sagst du denn inhaltich zu ihren vorgetragenen Sachargumenten?
Welche Sachargumente?
Das einzige was sie macht ist eine Drohung aussprechen (mit Standardsätzen).
Zitat von Salamander32Salamander32 schrieb:Der jüngste öffentliche Auftritt von Eugen Block in Videoform dürfte dieser sein:
Der beste Kommentar unter diesem schwer zu verdauenden YouTube-Video war für mich: "WerbeBlock" :)


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