Origines schrieb:Eine Straftat hat er trotzdem begangen. Es läuft deshalb ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen ihn. Das ist - ich habe es schon gesagt - kein Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund für die "Rückführung" der Kinder Silverster 2023. Aber es bleibt Rechtsbruch. Der ist nicht geheilt, dass die betroffenen Kinder eingewilligt haben. Das hat selbst das dänische Gericht festgestellt:
Leider ist es so, dass in laufenden Sorgerechtsstreitereien sehr oft der einen Vorteil hat, der Fakten schafft, selbst wenn er dabei unrechtmäßig oder geltende Beschlüsse agiert. Ein enger Verwandter hat das jahrelang mitgemacht. Die Mutter hat einmal im Jahr eine Umgangsverweigerung durchgezogen, in der Regel kurz vor den Sommerferien, die die Kinder eigentlich 3 Wochen am Stück beim Vater verbringen sollten, was ihr nicht passte. Das bedeutete für ihn dann immer erst mal Rechtsanwaltstermin vereinbaren, ein paar Schriebe hin und her, Beschwerde beim Gericht einlegen und dann ein Gerichtsverfahren, dass damit endete, dass das Gericht frühestens im Spätherbst beschlossen hat, dass sie Mutter dass nicht gedurft hätte, sie ermahnt wurde, dass man die das nicht gedurft hätte und die Kinder dann aber erst mal nicht im bisher vereinbarten Rythmus von "alle 2 Wochen 3 Tage Wochenende beim Vater" zum Vater kamen, sondern, weil sie das ja nicht mehr gewöhnt waren, so viele Tage am Stück an einem "fremden Ort" zu schlafen, nur 1 Tage tagsüber zum Vater gingen, um sich langsam wieder dort einzugewöhnen.
Himmelschreiende Ungerechtigkeit, Mutter begeht Rechtsbruch, der Vater, der sich korrekt verhalten hat, bekommt de facto eine Kürzung seines Umgangs mit den Kindern. Seine eigene Anwältin hat ihm mal unter der Hand geraten, die Kinder doch einfach mal unabgesprochen von der Schule zu holen und bei sich zu behalten. Die meinte, juristisch könne sie nicht viel machen, außer wieder einen Briefg zu schreiben, er solle sich einfach holen, was ihm zusteht. Sehr traurig, von allen Seiten betrachtet.
Aber Kinder sind halt eben keine Sachen, die man jemandem, der sich nicht korrekt verhält, als Strafe wegnehmen und demjenigen, der sich korrekt verhält, zur Wiedergutmachung für den erlittenen Verlust an Umgangszeit erstmal ein paar Wochen ganz zuschieben kann. In diesen Verfahren geht es tatsächlich immer erst mal um das Kindeswohl (auch wenn das ein sehr überstrapaziertes und oft ausgehöhltes Wort ist), und nich um die Befindlichkeiten und die Ansprüche der Eltern.
Leider vergessen das viele Elternteile und es geht dann am Ende darum, seine eigenen "Rechte" durchzusetzen, zu bekommen, was einem zusteht und oft genug auch darum, den anderen möglichst weit rauszudrängen, damit man die Kindern dann am besten möglichst ganz für sich hat.
Der Elternteil, der das geschickt auszunutzen versteht, ist dann eben de facto im Vorteil, obwohl er so ganz und gar nicht nach den Maßstäben des Kindeswohls agiert.
Ich denke, so in etwa das auch hier abgelaufen. Zunächst saß sie am längeren Hebel und hat das sicher auch weidlich ausgenutzt, dann hat der Vater einfach Fakten geschaffen und gegen sie ist sie juristischn nicht mehr angekommen.
aber eigentlich ist das ganze hier doch off topic. Denn es geht in dem Prozess ja nicht um das Sorgerecht. Und Selbstjustiz ist ja eben gerade nicht damit zu rechtfertigen, dass man vorher ausreichend versucht hat, seinen Willen juristisch durchzusetzen und der andere sich auch nicht immer ganz korrekt verhalten hat.