mrs_beeblebrox schrieb:Ich interpretiere das so, dass er bereit gewesen wäre, für ein weiteres Haus / einen größeren Wohnsitz für die ganze Familie in Dänemark ein Besuchsrecht zuzulassen, obwohl er das doch eigentlich vorher CB - außer in dem dän. Familienbesuchshaus - verweigert hatte.
mrs_beeblebrox schrieb:Und, ja, der Rechtsanspruch inkludiert ja, dass sie ihre Kinder wieder selbstbestimmt sehen kann.
Ich glaube, Du verkennst, dass ein Umgangs- und Besuchsrecht zuallererst mal dem Wohle des Kindes dienen soll, weil angenommen wir, dass es für Kinder prinzipiell besser ist, Kontakt, Betreuung, Zuwendung und Führsorge von beiden Elternteilen genießen zu können. Erst danach ist es ein Recht eines Elternteils.
Wenn Kinder einen Elternteil ablehen und/oder wenn festgestellt wurde, dass ein Elternteil mit dem Umgang mit dem Kind überfordert ist (weil es z.B. zu Gewalt gegen das Kind gekommen ist), dann ist ein begleiteter Umgang, bei dem der andere Elternteil und/oder Mitarbeiter des Jugendamtes dabei sind absolut üblich, auch in Deutschland. Das ist meist keine Dauerregelung, sondern soll dazu dienen, die Kinder diesem Elternteil wieder anzunähren und den Umgang zu üben, auch zu kontrollieren, wie es läuft.
Das wird von Eltern halt als Demütigung und Erniedrigung angesehen, aber es dient vor allem dem Schutz der Kindern. Und nochmal: dieses Besuchsrecht dient nicht in erster Linie dazu, einen erwachsenen Elternteil möglichst seinen Spaß zu garantieren, sondern soll sicherstellen, dass Trennungskinder Kontakt und emotionale Bindung zu beiden Elternteilen behalten können. Prio 1 war hier halso nicht die Selbstbestimmung der CB, sondern es sollte sichergestellt werden, dass bei ihren Besuchen alles zivil abläuft und vielleicht auch, dass sie nicht einfach die Kinder einsackt und auf und davon braust.
CB hat hier halt getrotzt und gesagt, dass sie unter den gestellten Bedinugen keine Besuche wahrnehmen will. Ist ihr Recht, zeigt aber in meinen Augen auch, dass Sehnsucht nach den Kindern nicht so groß gewesen sein kann, als dass man nicht mal über den eigenen Schatten springt.