anthe schrieb:Hilfreich ist es sicher nicht, sondern eine Machtdemonstration.
Dieser Mann, ich meine Eugen Block, hat außerhalb seines Unternehmens keine MACHT.
anthe schrieb:Gegenüber der Justiz, Hensel (ergo auch den Kindern), der Öffentlichkeit, gegenüber den Mitangeklagten, mittelfristig womöglich auch den Medien.
Nein, so sollte es nicht sein und so ist es nicht. Er ist ein Angehöriger einer Angeklagten. Natürlich empfinden die meisten Angehörigen des die Tat bestreitenden Angeklagten das Verfahren als ungerecht, nicht rechtsstaatlich oder was auch immer. Nur wenige von ihnen können auf ein öffentliches Interesse hoffen. Es interessiert idR schlicht niemanden, dass Ehefrau, Kinder, Papa, Mama usw. ein Verfahren für nicht ordnungsgemäß geführt halten. Das ist der normale Gang der Dinge.
Ob Herr Eugen Block (als Zeuge, der von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht) oder der von ihm beauftragte RA Strate findet, dass hier irgendetwas schief läuft oder die Glaubwürdigkeit eines Zeugen in Zweifel zu ziehen meint, interessiert (außer der Presse, da das eine Schlagzeile produziert) niemanden. Zum Glück. Wo würde die Justiz und wo würden wir alle hinkommen, wenn die Meinung eines Angehörigen einer Angeklagten bedeutsam wäre?
anthe schrieb:Zu "Darf er das?"
Klar darf er das. Wenn er jemanden findet, der das druckt.
anthe schrieb:Strate wird ihn vermutlich schon soweit beraten, sich durch seine Einwürfe nicht selbst zum Ziel von Ermittlungen bzw. strafbar zu machen.
Dadurch wird er sich nicht strafbar machen, soweit dies als Meinungsäußerung gewertet wird. Ob er sich im Rahmen der Tatausführung zumindest in den Verdacht einer Straftat gebracht hat, werden wir in den folgenden Monaten erfahren.
anthe schrieb:Was ihn umtreibt, bleibt mir schleierhaft.
Solange er dafür bezahlt, dass seine Auffassungen öffentlich verbreitet werden, muss dich nicht irritieren, dass du dafür kein Verständnis hast. Hier agieren Menschen, denen egal ist, was sie für die vermeintliche Durchsetzung ihrer Interessen bezahlen müssen. Und, was viel wichtiger ist: hier agieren Strafverfolgungsbehörden und eine Strafkammer unabhängig vom Ansehen der Person, die sie wegen einer Straftat verfolgen nach Recht und Gesetz. Auch Familien und deren Angehörige, die meinen, sie stünden darüber. Und das ist gut und richtig so. Dass sich diese Familie ungläubig dagegen zur Wehr setzt und zwar außerhalb des Verfahrens ist wohl eher ein Zeichen der Hilflosigkeit der beauftragten und ebenfalls gut bezahlten Verteidigung der CB.