Die heute ins Netz gestellte
Folge 34 hat mir einiges klarer werden lassen.
ab min 15.00
Zu dem möglicherweise anhängigen Verfahren gegen Hensel meint von der Meden: wenn man sich die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs ansieht, dann ist das Ganze gar nicht strafbar. Der EuGH hat vor Jahren entschieden, dass das Recht europäischer Mitgliedsstaaten nicht anders ausgelegt werden darf, als innerhalb von Deutschland. In Deutschland ist es nicht strafbar, ein Kind nicht zurückzugeben. Die eine europäische Regelung, die in allen europäschen Ländern gilt, ist das Haager Kindesentführungsabkommen. Das hat auch Dänemark unterzeichnet.
Es ist also noch gar nicht klar, ob das Verfahren eröffnet wird und wenn, dann müsste der BGH das an den EuGH weiterreichen.
ab min 18.40
Wie geht es den Kindern. Klara möchte nicht, dass Dritte über sie und ihr Leben sprechen. (Vielleicht können wir das hier respektieren)
Es gäbe auch die Möglichkeit, dass die Aussagen, die Klara bei der Polizei gemacht hat, vom Gericht eingeführt wird, indem die Polizistin als Zeugin vom Hörensagen aussagt.
ab min 26.50
Selbst wenn Verfahrensbeteiligte Akten mit Medienvertretern ausgetauscht haben sollten, dann ist das nicht strafbar. Diese These steht nicht im Gesetz.
ab min 28.50
Das Kerngeschehen der Anklage ist weitgehend aufgeklärt. Von der Meden geht davon aus, dass es noch eine weitere Anklage gegen Eugen Block geben wird. Fraglich scheint ihm auch, dass Barkay der Oberste auf der israelischen Seite in der Sache gewesen ist.