SirLouis
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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.
um 17:01Das will ich auch schwer hoffen. Also normalerweise ist es so, dass solche sensiblen Informationen nicht per Telefon ausgetauscht werden, und schon gar nicht spontan oder auf Zuruf.calligraphie schrieb:Ich möchte nochmal nachfragen, habe ich es richtig verstanden, dass dieser privat angeheuerte Berater mit Doktortitel, Kontakt mit den Mitarbeitern des Jugendamtes hatte? Etwa mit denen, die im Haus waren ( Frau Block: ich glaube sie mag mich) ?
Ich hoffe nochmals, dass die Damen, den Kontakt abgelehnt haben… was ist mit Datenschutz, wenn da jeder anrufen kann „ hallo ich arbeite für Frau Block, wie ist der Stand der Dinge, kann ich helfen oder so???“
Um sich mit einem Externen über den Fall auszutauschen, bedarf es einer Schweigepflichtsentbindung seitens des Klienten (in diesem Falle: Frau Block).
Diese Schweigepflichtsentbindungen werden ausgestellt, wenn Jugendamt z.B. sich mit Therapeuten oder Beratungsstellen austauschen darf/soll. Und dafür muss es auch einen guten Grund geben, das macht man ja nicht einfach so, um mal zu plaudern.
Also mit anderen Worten: da darf nicht wild rumtelefoniert werden, sondern auch da, und gerade da ist der Datenschutz besonders ausgeprägt.
Das sollte das JA auf dem Schirm haben - und hat es i.d.R. auch.



