anthe schrieb:Ich verstehe auch immer noch nicht, wie man zwar Andreas P. anklagen kann, aber nicht seinen Auftraggeber und Bezahler EB. @LeonardodV vielleicht kannst du was zu diesem letzten Punkt sagen?
Man weiß ja nicht, was Andreas P. konkret zur Last gelegt wird, dh durch welche Handlung(en) er sich strafbar gemacht haben soll. Zum einen soll es wohl einen Hinweis an Delling gegeben haben, die Fenster im Keller zu sichern, damit die Kinder nicht durchs Fenster gehen. Ob es noch weitere Punkte gibt (beispielsweise das sog. Risikopapier (wohl aber ebenfalls von EB beauftragt)), ist unklar. Einiges von dem, was ich gelesen habe, spricht dafür, dass das Unternehmen von Andreas P. und das von Barkay nicht zusammengearbeitet haben. Aber auch das weiß man nicht.
Ferner weiß man nicht (die Ermittlungsbehörden wissen dies gegebenenfalls), welchen konkreten Auftrag EB Andreas P. erteilt haben soll. Ich meine zu erinnern, dass behauptet wurde, es ging um den Schutz der Familie vor der Presse. Dass EB davon ausgegangen ist, dass die Kinder an einer Flucht gehindert werden müssen, wird schwer nachzuweisen sein, sofern das niemand behauptet.
Es wird schon einen Grund gehabt haben, weshalb die Staatsanwaltschaft einen hinreichenden Tatverdacht gegen EB nicht angenommen hat. Knackpunkt dürfte der erteilte Auftrag sein. Wer diesen dann gegebenenfalls konkretisiert oder angepasst hat (Sicherung des Hauses, um eine Flucht der Kinder zu vermeiden), wird vielleicht im Laufe der Hauptverhandlung klarer werden. Da die Sicherung vor Ankunft der CB mit den Kindern stattgefunden haben soll, kann sie wahrscheinlich ausgeschlossen werden.