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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

10.017 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

08.01.2026 um 21:05
@Lex-Valluga
Wieso sollte Herr Uecker die Verteidigung „ grillen “ wollen?
Und vielleicht magst du ja auch deinen zweiten Satz etwas näher erläutern?…mir ist nämlich nicht klar was du damit zum Ausdruck bringen möchtest.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

08.01.2026 um 21:09
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Mir ist auch nicht so richtig klar, warum sie sein Angebot die Kinder für ein Gespräch nach Hamburg zu bringen und anschließend wieder mit nach Dänemark zu nehmen so rigoros abgelehnt hat.
Ich habe das so verstanden, dass das JA, das ja von SH selbst eingeschaltet wurde, nur einen Lösungsvorschlag hatte: Kinder zurück in den Haushalt der Mutter, der Gewalt gegenüber den Kindern vorgeworfen wurde. Und ANSCHLIESSEND die Sache einer Klärung zuführen.

Dann sind heute - zumindest in den Livetickern - auch nicht die jeweiligen Zeiträume benannt worden, zu denen die 1. Zeugin Angaben gemacht hat. Es gab ja auch einen kurzen Zeitraum, in dem SH das vorläufige alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht innehatte (09/-10 oder 11/2021). Eigentlich kann es sich ja nur um diesen Zeitraum handeln oder den vor der Entscheidung des Familiengerichts zugunsten von SH.

Nach der Entscheidung des OLG dürfte SH nicht in Erwägung gezogen haben, mit den Kindern nach Deutschland zu kommen.

Aber egal wie: die Zeugin Nr. 2 und die nicht erschienene Zeugin waren ja offensichtlich geladen worden, um über den Zeitraum, in dem die Kinder nach der Entführung in HH waren, zu sprechen. Ich könnte mir vorstellen, dass die Zeugin Nr. 1 von der Kammer geladen wurde, um der Verteidigung den Wind aus den Segeln zu nehmen und sich nicht endlosen Diskussionen auszusetzen. Dass sie irgendetwas zur Klärung der Sache beitragen konnte, vermag ich nicht zu erkennen.

Da es ja schon in den Jahren vor 2021 eine Vielzahl von Auseindersetzungen gegeben haben soll, in denen es um die Kinder ging, haben wahrscheinlich bereits alle - auch SH - entsprechende Erfahrungen gemacht. Über diese Auseinandersetzungen, über Lösungsansätze des Jugendamtes ist nichts bekannt. Um hier Aktionen und Reaktionen beider Seiten einigermaßen sachgerecht einschätzen zu können, müsste man aber die gesamte Geschichte kennen. Aber ich bleibe dabei: für dieses Verfahren halte ich das für völlig irrelevant.

Den Seelenheil-Beitrag des Doppel-Dr. deute ich so, dass er nunmehr noch unausgesprochen unterstellt, dass sich SH ebenfalls wegen des Verbrechenstatbestandes strafbar gemacht haben könnte. Also: wie kann CB die Kinder in die Gefahr einer erheblichen Beeinträchtigung ihrer seelischen Entwicklung gebracht haben, wenn ihre seelische Entwicklung infolge des Tuns des SH bereits erheblich beeinträchtigt war. Das gibt natürlich Stoff für eine langwierige Beweisaufnahme.


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08.01.2026 um 21:15
Zitat von Lex-VallugaLex-Valluga schrieb:RA Uecker ist in dem Verfahren gar nicht in der Position die Verteidigung zu "grillen".
Es war nie die Rede davon, dass Uecker die Verteidigung "grillen" sollte.
Ist doch meinen Beitrag wenigstens bevor du ihn reflexhaft kommentierst.


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08.01.2026 um 21:20
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:gab ja auch einen kurzen Zeitraum, in dem SH das vorläufige alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht innehatte (09/-10 oder 11/2021). Eigentlich kann es sich ja nur um diesen Zeitraum handeln oder den vor der Entscheidung des Familiengerichts zugunsten von SH.
Eine genaue Quelle wäre da gut, weil ab Oktober 21 gilt:
Eine Jugendamtsmitarbeiterin warnt früh
Für den Prozesstag ist eine entscheidende Zeugin geladen: eine frühere Angestellte des Hamburger Jugendamts, die den Fall lange betreut hat. Nach einem Bericht der WELT hatte das Oberlandesgericht Hamburg Christina Block bereits im Oktober 2021 das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen.

Das ist nicht BILD-Informationen nicht richtig, laut Gerichtsakten bekam sie das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dennoch behielt Hensel die Kinder rechtswidrig in Dänemark.
Quelle: https://m.bild.de/regional/hamburg/block-prozess-jugendamt-ueberlegte-block-kinder-aus-familie-zu-holen-695f78cb9c2c98991fda4589?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F


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08.01.2026 um 21:23
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:dass sich SH ebenfalls wegen des Verbrechenstatbestandes strafbar gemacht haben könnte.
Und was hätte das als Konsequenz für dieses Strafverfahren?


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

08.01.2026 um 21:23
Zitat von LanzaLanza schrieb:Eine genaue Quelle wäre da gut,
Beschluss zur Verfassungsbeschwerde
Hier bereits x mal verlinkt.


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08.01.2026 um 21:25
Zitat von antheanthe schrieb:Weiß jemand, wer die beiden jungen Damen sind, die hinter Stephan Hensel zu sehen sind, bei ca 0:54-0:58?
Hab ich mich auch gefragt. Möglicherweise Praktikantinnen bzw. Referendarinnen des Gerichts oder der StA.
Zitat von antheanthe schrieb:Nicht so toll für SH, dass beim heutigen Termin weder Uecker noch von der Meden dabei sein konnten.
Nein, zumal das Entfremdungsthema erst durch die Fragen des Nebenklagevertreters auf den Tisch kam.

So ein Umfangsverfahren ist für Verteidiger oder Nebenklagevertreter wirtschaftlich nicht sonderlich attraktiv, sofern kein über den gesetzlichen (Mittel-)Gebühren liegendes Honorar vereinbart werden konnte. Das können sich wenige leisten, andere schon. Aber vielleicht ist Herr von der Meden auch nur im wohlverdienten Urlaub.


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08.01.2026 um 21:36
Sorry, ich meinte natürlich die Zeuginnen/MA des Jugendamts[/b, nicht die Verteidigung.
RA Uecker steht im hiesigen Verfahren kein Fragerecht zu.
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Es war nie die Rede davon, dass Uecker die Verteidigung "grillen" sollte.
Ist doch m



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08.01.2026 um 21:37
Zitat von leonorleonor schrieb:Und was hätte das als Konsequenz für dieses Strafverfahren?
Das war der nächste Satz:
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Also: wie kann CB die Kinder in die Gefahr einer erheblichen Beeinträchtigung ihrer seelischen Entwicklung gebracht haben, wenn ihre seelische Entwicklung infolge des Tuns des SH bereits erheblich beeinträchtigt war.
Damit möchte man einen der beiden angeklagten Verbrechenstatbestand „wegverteidigen“. Der ist inhaltsgleich mit dem Verbrechenstatbestand bei der ebenfalls angeklagten Mißhandlung Schutzbefohlener.

Wenn man dann „irgendwie“ noch das Entgelt, das für die Tat entrichtet worden sein soll, wegbekommt, hätte man einen anderen Strafrahmen (anstelle jeweils 1 bis 10 Jahre „nur noch“ Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren).


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08.01.2026 um 21:38
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:So ein Umfangsverfahren ist für Verteidiger oder Nebenklagevertreter wirtschaftlich nicht sonderlich attraktiv, sofern kein über den gesetzlichen (Mittel-)Gebühren liegendes Honorar vereinbart werden konnte. Das können sich wenige leisten, andere schon.
Daran wird es sicherlich nicht gelegen haben, denke ich, denn es war eine Vertretung vor Ort aus der Kanzlei von von der Meden.
Ich vermute das von der Meden entweder verhindert war oder im Urlaub ist.
Allerdings habe ich mich gefragt, was eigentlich mit der Anwältin der Kinder ist. Die sind doch mittlerweile als Nebenkläger/Nebenklägerin zugelassen und haben auch eine Nebenklagevertreterin wenn ich das richtig erinnere.
Wäre nicht eigentlich zu erwarten, dass die auch an den Terminen teilnimmt?
Zitat von Lex-VallugaLex-Valluga schrieb:RA Uecker steht im hiesigen Verfahren kein Fragerecht zu.
Er ist Nebenklagevertreter soweit ich weiß. Damit stünde ihm ein Fragerecht zu.
Was soll die Fettschrift bedeuten?
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Damit möchte man einen der beiden angeklagten Verbrechenstatbestand „wegverteidigen“.
Aber genau um das zu entkräften wäre eben eine Einordnung durch Uecker schon hilfreich gewesen


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

08.01.2026 um 21:39
Lto berichtet auch:
Besonders belastend sind die schriftlichen Stellungnahmen der Zeugin gegenüber Gerichten, welche ihr bei der weiteren Befragung vorgehalten werden. In einem Schreiben an das Amtsgericht Hamburg, rund einen Monat nach dem Zurückhalten der Kinder durch Hensel, beschreibt sie einen massiven Loyalitätskonflikt, den der Vater erzeuge, indem er Tatsachen schaffe, bei denen sich die Kinder zwischen den Eltern entscheiden müssten.

Wörtlich hält sie darin fest: "Das Verhalten des Vaters wird als Isolierung der Kinder und Machtdemonstration bewertet." Zugleich stellt sie klar: "Bei der Mutter bestand keine Kindeswohlgefährdung."
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/block-prozess-aussage-jugendamt-hensel-unkooperativ
Zitat von Wolke1802Wolke1802 schrieb:Was ich allerdings nicht verstehe ist, warum überhaupt die Ereignisse 2021 zum Thema von Zeugenaussagen in diesem Verfahren gemacht wurden.
Hier gibt es eine mögliche Erklärung dazu:
Warum diese Vorgeschichte für den Strafprozess relevant sein könnte
Die Aussagen der Jugendamtsmitarbeiterinnen sind nach Einschätzung der Verfahrensbeteiligten nicht bloße Kontextualisierung. Sie sind relevant für eine etwaige Strafzumessung und die vorläufige Frage, ob überhaupt ein hinreichender Tatverdacht auf Kindesentziehung hinsichtlich des Qualifikationstatbestands in § 235 Abs. 4 Strafgesetzbuch (StGB) bestehen kann. Maßgeblich ist dabei, ob durch das Verhalten des Kindesvaters bereits vor der Tat eine erhebliche Schädigung der seelischen Entwicklung der Kinder angelegt oder eingetreten war. Das hätte nämlich auch Auswirkungen auf die gutachterliche Beurteilung der seelischen Folgen für die Kinder, nachdem diese in der Silvesternacht 2023/24 entführt worden waren.
Quelle: Wie oben


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08.01.2026 um 21:41
Zitat von Lex-VallugaLex-Valluga schrieb:RA Uecker steht im hiesigen Verfahren kein Fragerecht zu.
Aha. Anderer Auffassung die StPO, genauer § 397 Abs 1 StPO.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

08.01.2026 um 21:44
Zugleich stellt sie klar: "Bei der Mutter bestand keine Kindeswohlgefährdung."
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/block-prozess-aussage-jugendamt-hensel-unkooperativ

Das ist eine wirklich gewagte Aussage, die so üblicherweise nicht von den Jugendämtern getroffen wird, ohne mit den Kindern gesprochen zu haben.
Wie will die das geprüft haben?


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08.01.2026 um 21:49
Die Vernehmung der ersten Zeugin bewerten gleich mehrere Verteidiger als Zäsur. Dr. Marko Voß, Verteidiger des mitangeklagten Familienanwalts der Blocks, hebt hervor, dass das gesamte Helfersystem Hensels Verhalten stets als kindeswohlgefährdend bewertet und vor psychischen Folgen für die Kinder gewarnt habe.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/block-prozess-aussage-jugendamt-hensel-unkooperativ
Das schließt er jetzt aus der einen Zeugin und das Helfersystem in Dänemark wird ignoriert?
Sie sind relevant für eine etwaige Strafzumessung und die vorläufige Frage, ob überhaupt ein hinreichender Tatverdacht auf Kindesentziehung hinsichtlich des Qualifikationstatbestands in § 235 Abs. 4 Strafgesetzbuch (StGB) bestehen kann. Maßgeblich ist dabei, ob durch das Verhalten des Kindesvaters bereits vor der Tat eine erhebliche Schädigung der seelischen Entwicklung der Kinder angelegt oder eingetreten war.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/block-prozess-aussage-jugendamt-hensel-unkooperativ

Um das dann nachzuweisen müsste man doch auch die Befragungen aus Dänemark in den Prozess einführen.


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08.01.2026 um 21:51
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Aha. Anderer Auffassung die StPO, genauer § 397 Abs 1 StPO.
RA Uecker tritt in dem Verfahren aber nicht als Nebenkläger auf.


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08.01.2026 um 21:54
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Ich vermute das von der Meden entweder verhindert war oder im Urlaub ist.
Ja, das meinte ich auch. Aber in welchem Verfahren du bei einer Terminkollision auftrittst und in welchem du dich vertreten lässt, hat manchmal auch mit dem jeweils vereinbarten Honorar zu tun. Nun war allerdings der heutige Termin (außer für die Presse und die Öffentlichkeit) für das Verfahren nicht so wichtig.
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Allerdings habe ich mich gefragt, was eigentlich mit der Anwältin der Kinder ist. Die sind doch mittlerweile als Nebenkläger/Nebenklägerin zugelassen und haben auch eine Nebenklagevertreterin wenn ich das richtig erinnere.
Wäre nicht eigentlich zu erwarten, dass die auch an den Terminen teilnimmt?
Habe ich auch nicht gesehen. Sie ist ja keine notwendige Verfahrensbeteiligte, sie hat zwar ein Anwesenheitsrecht, aber keine Anwesenheitspflicht.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

08.01.2026 um 21:54
Zitat von Lex-VallugaLex-Valluga schrieb:RA Uecker tritt in dem Verfahren aber nicht als Nebenkläger auf.
Aber als Nebenklagevertreter, der die Rechte des Nebenklägers wahrnimmt.


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08.01.2026 um 21:57
Vorschriftsmäßiges Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
1Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. 2Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieses Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und, sofern dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist,

1. sich dabei einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen sowie
(....)

Quelle: https://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/8a.html

Hensel hat sich ans Jugendamt gewandt mit der Aussage, die Kinder hätten von häuslicher Gewalt/ Gewalt durch die Kindesmutter berichtet.
Damit war das Jugendamt in der Pflicht, eine Prüfung einer Kindeswohlgefährdung vorzunehmen.
Dazu gehört es, sich, eine unmittelbaren Eindruck von dem Betroffenen Kind, den Betroffenen Kindern zu verschaffen (siehe oben). Das beinhaltet natürlich auch mit den Kindern zu sprechen.
Hensel hat das Angebot gemacht, mit den Kindern nach Hamburg zu kommen, damit die Mitarbeiterin mit den Kindern sprechen kann.
Das hat diese abgelehnt.
Für mich ist das nicht ganz nachvollziehbar.
Noch weniger nachvollziehbar, dass sie ohne Kontakt mit den Kindern gehabt zu haben Position bezogen hat, das bei der Kindesmutter keine Kindeswohlgefährdung vorliege und die Schilderung des Vaters übertrieben seien.
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Sie ist ja keine notwendige Verfahrensbeteiligte, sie hat zwar ein Anwesenheitsrecht, aber keine Anwesenheitspflich
Ja schon klar.
Aber es war eher im Vorfeld nicht klar, dass die Mitarbeiterin, die nach der Entführung im Hause Block mit den Kindern gesprochen hat, sich heute heulend krankmelden würde.
Und genau dieser Mitarbeiterin die Frage zu stellen, warum sie nicht auf die Anliegen von Klara reagiert hat. Sollte eigentlich im Interesse von Klara sein.
Daher hat mich das gewundert.
Aus meiner Sicht wäre das einer der entscheidenden Termine, an denen die Vertreterin von Klara anwesend sein sollte und in ihrem Interesse entsprechende Fragen stellen sollte


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

08.01.2026 um 22:00
Zitat von Lex-VallugaLex-Valluga schrieb:RA Uecker tritt in dem Verfahren aber nicht als Nebenkläger auf.
Doch, er tritt als Nebenklagevertreter auf.
Damit steht ihm genauso ein Fragerecht zu, wie von der Meden auch
Uecker begleitet den Fall seit der Scheidung über jahrelange Sorgerechtsverfahren bis heute als Nebenklagevertreter im Strafprozess rund um die mutmaßliche Entführung der Kinder in der Silvesternacht 2023/24.
Quelle:
Folge 36: Familienrechtsanwalt ... – Ein echter Krimi - Der Fall Block – Apple Podcasts https://share.google/GuZSmuYRj1CxKM6M0



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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

08.01.2026 um 22:02
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Hensel hat das Angebot gemacht, mit den Kindern nach Hamburg zu kommen, damit die Mitarbeiterin mit den Kindern sprechen kann.
Das hat diese abgelehnt.
Für mich ist das nicht ganz nachvollziehbar.
Noch weniger nachvollziehbar, dass sie ohne Kontakt mit den Kindern gehabt zu haben Position bezogen hat, das bei der Kindesmutter keine Kindeswohlgefährdung vorliege und die Schilderung des Vaters übertrieben seien.
Aber die Ladies vom Amt hatten doch fachkundige Unterstützung von Rücker!

Und der kennt sich schließlich nicht nur mit Entfremdung sondern noch besser mit Ferndiagnostik aus…


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