Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.
um 14:44Dass er Unternehmensanteile hält, wäre mir neu.M8nix schrieb:Er ist zwar über Testamentsvollstreckung und Anteile am Unternehmen gut abgesichert, …
Seine „Belohnung“ für die erfolgreiche „Rückholung“ der Kinder sollte doch sein: Testamentsvollstrecker mit einem auf 10 Jahre festgelegten Vollstreckungszeitraum und den Vorsitz über eine noch zu gründende Familienstiftung und dann auch der Stimmrechtsmehrheit über die gesamte Holding.
Er wäre dann also den dann verbleibenden drei familiären Anteilseignern (sollten die Enkel in der Erbfolge ausgeschlossen sein) am Unternehmen in der Entscheidungshirarchie vorgesetzt.
Aber auch ohne Anteilseigentum sicherlich zwei vorzüglich dotierte Jobs! Fraglich nur, ob aus dem Knast zu erfüllen, wenn man bedenkt, dass es zumindest möglich ist, dass EB die noch verbleibende Zeit bis Urteile final rechtskräftig sind - und eine Strafe danach auch abgesessen - noch erlebt.



