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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

10.016 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

29.01.2026 um 16:46
Zitat von SirLouisSirLouis schrieb:Hatte es nicht auch genauso von der Meden erklärt?
Ja, genau. Er sprach von einer "Besonderheit" im Familienrecht und ich hielt ihn für besonders schlau. Jetzt aber habe ich festgestellt, dass es gesetzlich so ausdrücklich festgelegt ist und es damit eigentlich jeder, der sich mit Sorgerechtsfällen professionell beschäftigt, wissen muss. Eine Unsicherheit besteht noch darin, dass nicht ganz klar ist, welche Entscheidungen wann in Dänemark getroffen wurden. Die Entscheidung den Beschluss aus Hamburg nicht zu vollstrecken, ist vielleicht noch keine anderweitige Regelung.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

29.01.2026 um 16:51
Zitat von SirLouisSirLouis schrieb:Ich meine, dass beim letzen mal eine ärztliche Überprüfung des Gerichts stattgefunden hatte (Asche auf mein Haupt, habe jetzt keinen Quellenlink zur Hand...).
Genau, und da wurde aus "Kulanz" verschoben..


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29.01.2026 um 16:55
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb am 07.12.2025:Die Antwort auf die Ausgangsfrage, ob ein Strafverteidiger „lügen“ darf, ist sehr schön in einem LTO-Artikel zusammengefasst. Man sieht aber auch, dass die Grenzen fließend sind:
Klar ist aber: Verteidiger dürfen nicht lügen. Ihre Stellung als Organ der Rechtspflege verpflichten sie zur Einhaltung der Berufsordnung, etwa der Wahrheitspflicht nach § 43 a III 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Auch die Strafgesetze haben Verteidiger zu beachten. Mit diesen können sie indes leicht in Konflikt geraten.

So ist etwa die Hoffnung eines schuldigen Mandanten geradezu darauf gerichtet, der Verteidiger möge ihn aus der Sache "rausholen". Strafvereitelung ist aus Mandantensicht oft geradezu die Aufgabe des Verteidigers. Doch rechtmäßig ist diese nicht. Nach § 258 StGB drohen jeder Person, mit Ausnahme von Tätern und Angehörigen, die eine Verurteilung wegen einer rechtswidrigen Tat* ganz oder teilweise verhindern, fünf Jahre Freiheitsstrafe. Auch die Verzögerung der Verurteilung kann unter Umständen hierunter fallen und auch der Versuch ist strafbar.

Die Abgrenzung zwischen zulässigem Verteidigungshandeln und strafbarer Strafvereitelung ist dabei nicht immer leicht zu ziehen. Sicher ist: Der Verteidiger darf alles, was ihm die StPO erlaubt. Ansonsten erfolgt die Abgrenzung vielfach anhand der Frage nach der sachlich-inhaltlichen Einflussnahme. Fehlt es an dieser, etwa wenn der Verteidiger seinem Mandanten von einem Geständnis abrät oder ihm zum Schweigen oder zur Flucht rät, ist das unproblematisch. Doch wenn die Empfehlung des Verteidigers über den Selbstschutz hinausgeht und er dabei sachlich-inhaltlich auf die Aussage des Mandanten einwirkt, könnte das Strafvereitelung sein.

Ein Verteidiger darf vor allem keine Falschaussage empfehlen oder gar am Aufbau eines Lügenkonstrukts mitwirken oder konkrete Tipps und Tricks über Fluchtmöglichkeiten erteilen. Auch dürfen Verteidiger die Wahrheitsforschung nicht durch aktive Verdunkelung und Verzerrung des Sachverhalts erschweren, Beweisquellen verfälschen oder unrichtige Auskunft über diese geben. Vor allem wenn sich der Mandant einer vom Verteidiger entworfenen Prozessstrategie unterordnet, wird der Verteidiger zur bestimmenden Zentralfigur des Geschehens und damit womöglich zum Täter einer Strafvereitelung.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/luebcke-prozess-ex-verteidiger-von-e-falschaussage-rechtswidrig-rat
Gefunden!
@LeonardodV hatte zum Thema am 07.12. geschrieben.
Vielleicht hilft das bei der heutigen Frage des Tages.


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29.01.2026 um 16:57
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Die Aussagen der Israelis waren noch gar nicht bekannt.
Als erfahrener Strafverteidiger sichere ich meine Strategie in so einem Prozess aber nach allen Seiten ab. Es war klar, dass es potentielle Zeugen gibt und es war bekannt, dass das Handy (nicht die Daten) beschlagnahmt wurde.
Die These der Selbstbeauftragung war doch um ein Vielfaches hanebüchener als ein Auftrag durch die verstorbene Mutter. Auch die Argumentation der Staatsanwaltschaft, die Rechte aus der elterlichen Sorge (Erziehungsrecht, Aufenthaltsbestimmung) stehe nicht über dem Strafrecht, ist absolut schlüssig und nachvollziehbar.

Arme CB. Alle wollen ihr Geld und deswegen redet keiner Klartext. Vielleicht ist sie aber auch tatsächlich unbelehrbar. Das soll bei Delling so sein (laut Maske-Podcast).


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29.01.2026 um 17:01
@M8nix
Ah super! Besten Dank!!

Ja, jetzt bleibt nur noch die Frage, in wieweit sich der Dr. Dr. da noch im legalen Rahmen bewegt.
Für mich als Nicht-Juristin wäre das nicht mehr der Fall.

Aber wie gesagt: bin nur normale Bürgerin und keine Juristin.


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29.01.2026 um 17:33
Zitat von RaissaRaissa schrieb:
Zitat von SirLouisSirLouis schrieb:Hatte es nicht auch genauso von der Meden erklärt?
Ja, genau. Er sprach von einer "Besonderheit" im Familienrecht und ich hielt ihn für besonders schlau. Jetzt aber habe ich festgestellt, dass es gesetzlich so ausdrücklich festgelegt ist und es damit eigentlich jeder, der sich mit Sorgerechtsfällen professionell beschäftigt, wissen muss. Eine Unsicherheit besteht noch darin, dass nicht ganz klar ist, welche Entscheidungen wann in Dänemark getroffen wurden. Die Entscheidung den Beschluss aus Hamburg nicht zu vollstrecken, ist vielleicht noch keine anderweitige Regelung.
Es war nicht von der Meden, sondern RA Uecker im Podcast.

Er sprach nach meiner Erinnerung von einer Besonderheit im Familienrecht dahingehend, dass vorläufige Anordnungen außer Kraft treten ohne dass es der Rechtskraft der Entscheidung bedarf. Der Beitrag wurde an dieser Stelle dann geschnitten.

Das Familiengericht hat in dem Hauptsacheverfahren Ende Okt. bzw. Ende Nov. 2023 (möchte das Datum jetzt nicht raussuchen) entschieden, dass die gestellten Anträge mangels Zuständigkeit deutscher Gerichte unzulässig sind.

RA Uecker stellt offensichtlich auf § 56 Abs. 2 Nr. 4 FamFG ab und vertritt dementsprechend die Auffassung, dass im Zeitpunkt der Entscheidung des Familiengerichts die vorläufige AO hinsichtlich des vorläufigen ABR zugunsten CB außer Kraft getreten ist. Hört sich für mich logisch an, aber ich bin kein Familienrechtler. Es kann bei der Beschwerde zum OLG dann auch nur um die Frage der Zulässigkeit der beiderseitigen Anträge auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts gegangen sein. Daher macht Abs. 2 Nr. 4 für mich Sinn, da es eben keine inhaltliche Entscheidung gab.

Rechtsprechung hab ich auf die Schnelle zu dieser Konstellation nicht gefunden, vielleicht gab es sowas auch noch nicht. RA Uecker kann dazu sicher Genaueres sagen, aber leider wurde das nicht gesendet.


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29.01.2026 um 17:33
Zitat von RaissaRaissa schrieb:Arme CB. Alle wollen ihr Geld und deswegen redet keiner Klartext. Vielleicht ist sie aber auch tatsächlich unbelehrbar. Das soll bei Delling so sein (laut Maske-Podcast).
Da hält sich mein Mitleid in Grenzen. Sie hat einen eigenen Kopf und einen eigenen Willen. Auch bei aller Betroffenheit, Verletztheit und Verwirrung, nachdem die Kinder in DK bleiben wollten. Und in der Regel bringt maßvolles Verhalten mit Unterstützung beratender Mitmenschen mehr als diese Nullnummer.
Eher halte ich sie für unzugänglich gegenüber vernünftigen Argumenten und zugänglich für Expertisen von „Scharlatanen“.


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29.01.2026 um 17:44
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:RA Uecker stellt offensichtlich auf § 56 Abs. 2 Nr. 4 FamFG ab und vertritt dementsprechend die Auffassung, dass im Zeitpunkt der Entscheidung des Familiengerichts die vorläufige AO hinsichtlich des vorläufigen ABR zugunsten CB außer Kraft getreten ist. Hört sich für mich logisch an, aber ich bin kein Familienrechtler. Es kann bei der Beschwerde zum OLG dann auch nur um die Frage der Zulässigkeit der beiderseitigen Anträge auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts gegangen sein. Daher macht Abs. 2 Nr. 4 für mich Sinn, da es eben keine inhaltliche Entscheidung gab.
Vielen Dank für deine Berichtigung und Klarstellung. Das macht dieses Forum so wertvoll. Also außer Kraft treten durch Erledigung. Hmmm. Darüber könnte man dann aber schon streiten. Erledigt sich ein Rechtsstreit, weil ein Gericht unzuständig wird? Ist international eine Verweisung nicht möglich?


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29.01.2026 um 17:52
Eine einstweilige Anordnung tritt gem. § 56 FamFG Dejure.org in der Regel automatisch außer Kraft, wenn eine anderweitige Regelung (Hauptsacheentscheidung) wirksam wird, der Antrag zurückgenommen oder abgewiesen wird. Sie ist eine vorläufige Maßnahme, die bei Ablauf gesetzlicher Fristen oder dem Wegfall der Gründe auch ohne gesonderte gerichtliche Aufhebung erlischt.

Sagt Google KI.

Antrag abgewiesen, Anordnung abgelaufen.

Irgendwann ist der Rechtsweg beschritten. Aber es gibt ja noch das viele Geld um andere Wege zu gehen!


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29.01.2026 um 17:59
@LeonardodV
Danke für Deine Einordnungen!

Im Zusammenhang damit kommt aus meiner Sicht noch ein weiteres Thema dazu, nämlich das des Unterhalts.
Die Unterhaltspflicht eines Elternteils gegenüber seinem Kind bleibt auch nach einem Entzug des Sorgerechts vollumfänglich bestehen
. Sorge- und Unterhaltsrecht sind getrennt; die Pflicht zur Zahlung von Barunterhalt (§ 1612a BGB) ist unabhängig vom Umgangsrecht oder der elterlichen Sorge. Auch bei fehlendem Kontakt besteht die Pflicht, sofern der Elternteil leistungsfähig ist.
Wichtige Punkte zur Unterhaltspflicht:

Keine Kürzung: Der Entzug des Sorgerechts berechtigt nicht zur Kürzung des Unterhalts.
Barunterhalt: Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt (und der das Sorgerecht ggf. verloren hat), leistet Barunterhalt.
Bemessung: Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und den Bedürfnissen des Kindes, meist orientiert an der Düsseldorfer Tabelle.
Leistungsfähigkeit: Ist der unterhaltspflichtige Elternteil nicht leistungsfähig, muss er keinen Unterhalt zahlen, was jedoch die Pflicht an sich nicht aufhebt.
Dauer: Die Pflicht besteht bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit des Kindes, in der Regel bis zum Abschluss der ersten Ausbildung.

Auch wenn das Kind bei Dritten lebt, bleibt die Unterhaltspflicht der Eltern bestehen.
Quelle: KI Wikipedia


So wie es von der Meden im letzten Auftritt im Maske-Podcast erläutert hat, zahlt CB nach wie vor keinen Cent Unterhalt - und finanziell ist die Familie Hensel ja durch die Geschichte ziemlich gebeutelt.


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29.01.2026 um 18:09
Zitat von RaissaRaissa schrieb:Also außer Kraft treten durch Erledigung. Hmmm. Darüber könnte man dann aber schon streiten. Erledigt sich ein Rechtsstreit, weil ein Gericht unzuständig wird?
Ja, sicher kann man da unterschiedlicher Auffassung sein.

Sollte die Kammer der Auffassung sein, dass es für die Erfüllung des Straftatbestandes der Entziehung Minderjähriger entscheidend sein, ob CB das vorläufige ABR im Zeitpunkt der Entführung noch innehatte, wird es sich zu dieser Frage positionieren müssen.

Das BVerfG hat sich in seiner Entscheidung in einem anderen Zusammenhang auch zu dieser Frage geäußert. Die Ausführungen zeigen, dass die Frage, ob es der Rechtskraft der Entscheidung bedarf oder nicht, umstritten ist. Da diese Frage für das BVerfG nicht entscheidungserheblich war, hat es sich nicht positioniert:
Auf eine kompetenzmäßig auf § 50 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 FamFG gestützte einstweilige Anordnung in einem hier vorliegenden Antragsverfahren (vgl. § 1671 Abs. 1 und 2 BGB) findet § 56 FamFG Anwendung. Nach § 56 Abs. 2 Nr. 2 FamFG tritt eine einstweilige Anordnung außer Kraft, wenn der Antrag in der Hauptsache rechtskräftig abgewiesen ist, und nach dessen Nr. 4, wenn die Hauptsache sich anderweitig erledigt hat. Danach kann der Antrag der Beschwerdeführerin, ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre beiden betroffenen Kinder zur alleinigen Ausübung zu übertragen, im Sinne von § 56 Abs. 2 Nr. 2 FamFG rechtskräftig durch den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 19. Februar 2024 im Verfahren 12 UF 139/23 mit der Verneinung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte abgewiesen worden sein. Nach zum Fachrecht vertretener, wenn auch bestrittener Auffassung greift § 56 Abs. 2 Nr. 2 FamFG nicht allein bei abweisenden Sachentscheidungen in der Hauptsache, sondern auch dann ein, wenn der Antrag als unzulässig abgewiesen wird (vgl. etwa Bumiller, in: Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 13. Aufl. 2022, § 56 Rn. 3; Dürbeck, in: Prütting/Helms, FamFG, 6. Aufl. 2023, § 56 Rn. 7; Giers, in: Sternal, FamFG, 21. Aufl. 2023, § 56 Rn. 3; van Els FPR 2012, 480; a.A. Borth, in: Musielak/Borth/Frank, FamFG, 7. Aufl. 2022, § 56 Rn. 5; Feskorn, in: Zöller, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 56 FamFG Rn. 3; Soyka, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 4. Aufl. 2025, § 56 Rn. 2). Angesichts der kontrovers beurteilten fachrechtlichen Rechtslage war die Beschwerdeführerin gehalten, sich näher mit der Frage des Rechtsschutzbedürfnisses zu befassen und darzulegen, warum ein solches trotz der Entscheidung im Hauptsacheverfahren besteht.
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/04/rk20250409_1bvr161824.html?nn=68080

Und hier zur dänischen Entscheidung - "möglicherweise":
In Bezug auf das Sorgerecht für die beiden hier betroffenen Kinder der Beschwerdeführerin hatte das dänische Amtsgericht bereits mit Beschluss vom 2. Januar 2024, mithin zeitlich vor der angegriffenen Entscheidung des Oberlandesgerichts vom 5. Januar 2024, dem Vater vorläufig das alleinige Sorgerecht übertragen. Da das Oberlandesgericht selbst von einem zum Entscheidungszeitpunkt gewöhnlichen Aufenthalt der Kinder in Dänemark und der Regelzuständigkeit dänischer Gerichte ausgegangen war, ließe sich möglicherweise aus Art. 11 Abs. 2 KSÜ ableiten, dass die vorläufige Sorgerechtsentscheidung vom 5. Januar 2024 wegen der vorrangigen Entscheidung durch das im Vertragsstaat des ständigen Aufenthalts der Kinder zuständige Gericht keine Wirkungen entfaltet.
Wir werden es hier jedenfalls nicht klären.


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29.01.2026 um 18:33
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Wir werden es hier jedenfalls nicht klären.
😅Nein, werden wir nicht, aber es ist super, wie du es verständlich machst.
Gab es denn vor 2024 keine Entscheidungen zum ABR in Dänemark? Ich habe dazu nur Schwammiges gefunden.


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29.01.2026 um 18:34
Ich wollte die Diskussion nicht lahmlegen.

Aber: hier wird so viel über teilweise hochkomplizierte juristische Fragen diskutiert. Diese Diskussionen führen ins Nichts. Das wollte ich mit den Zitaten aus der BVerfGE deutlich machen.

Dieser Fall bietet genügend Diskussionspunkte tatsächlicher Art. Und sicherlich bieten sich strafprozessuale Einordnungen ab und zu an. Aber fachliche Diskussionen - ich denke eher nicht.


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29.01.2026 um 18:43
Im Hamburger Prozess um die Entführung der Block-Kinder soll Freitag (9.30 Uhr) eine enge Mitarbeiterin von Eugen Block aussagen. Der Gründer der Steakhaus-Kette „Block House“ ist der Vater von Christina Block, die laut Anklage die Entführung ihrer beiden Kinder vom Wohnort ihres geschiedenen Mannes in Dänemark in Auftrag gegeben haben soll. Auch gegen Eugen Block (85) hatte die Staatsanwaltschaft ermittelt, das Verfahren wurde aber eingestellt.
Außer der leitenden Angestellten soll nach Angaben einer Gerichtssprecherin auch der Mitarbeiter einer Bankfiliale aussagen, bei der die 2023 verstorbene Ehefrau von Eugen Block ihr Konto hatte. Ferner will die Strafkammer am Landgericht eine Kriminalbeamtin befragen, die an den ersten Ermittlungen nach der Entführung der Kinder in der Silvesternacht 2023/24 beteiligt war.
Quelle: https://www.focusplus.de/gesellschaft/mitarbeiterin-von-eugen-block-soll-aussagen-9410

Die Zeugen für morgen sind öffentlich.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

29.01.2026 um 18:52
Aber da wir gerade beim Sorgerecht waren. Die dänische Entscheidung ist nun rechtskräftig:
Während in Hamburg der Prozess gegen Christina Block und weitere Angeklagte voranschreitet, geht in Dänemark ein Verfahren zu Ende. Block verliert dort endgültig den Kampf um das Sorgerecht für ihre jüngsten Kinder.

Es war die letzte Hoffnung, die letzte noch verbleibende Instanz. Doch nun hat auch der oberste Gerichtshof in Dänemark Christina Block abgewiesen. Ihr Ex-Mann Stephan Hensel behält das alleinige Sorgerecht für die beiden minderjährigen Kinder Klara und Theodor. Und daran werden nach aktuellem Stand auch deutsche Gerichte nichts mehr ändern.

Am Mittwoch lehnte in Kopenhagen der sogenannte Prozessbewilligungsausschuss, eine Art Zulassungsgremium für Verfahren auf höchster juristischer Ebene, den Berufungsantrag der Hamburger Millionärserbin ab. Die Frage nach dem Sorgerecht sei nicht von "grundsätzlicher Bedeutung", heißt es in einem Schreiben, das RTL/ntv exklusiv vorliegt. "Die Kammer kann Ihrem Antrag daher nicht stattgeben", so die Mitteilung. Auf Anfrage von RTL/ntv äußerte sich Blocks Anwalt nicht.
Quelle: https://www.n-tv.de/panorama/Hoechstes-daenisches-Gericht-lehnt-Block-Berufung-ab-id30300515.html

Wieder ein wichtiger Schritt für die Familie in Dänemark.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

29.01.2026 um 18:56
Zitat von SirLouisSirLouis schrieb:So, hier also ein paar Stellen aus dem Maske-podcast (Quelle: https://shows.acast.com/ein-echter-krimi-der-fall-block/episodes/68cbdffc1e70111cd55f4b89 ) die ich auf die Schnelle gefunden habe:
Zitat von emzemz schrieb:Die beiden genannten Stellen habe ich weiß geschrieben.
Bott
Ich bin überzeugt, dass meine Mandantin, Frau Block, unschuldig ist, dass sie das, was man ihr vorwirft, nicht getan hat, dass sie das gar nicht getan und gewollt haben kann. Natürlich kann man so etwas nicht, wenn man jemanden sieht und die Hand schüttelt bestimmen, das wäre völlig unseriös das zu sagen. Da hatte ich schon das richtige Bauchgefühl, sondern, es ist wichtig, sich die Unterlagen anzuschauen, die es gibt. Die Unterlagen aus dem familienrechtlichen Verfahren habe ich mir angesehen. Dann als ich bestellt hatte, natürlich auch die gesamte Akte ausgearbeitet, natürlich mit meinem Team zusammen habe ich mir jede Seite vielfach angesehen und mir jeglichen Überblick verschafft über die Lage. Und ich kann ja auch ganz offen sein. Durch die Fälle, die wir in Plan A - so heißt die Kanzlei, die ich leite, die wir bei Plan hatten und haben, mit Kindesentzugslösungen zu tun haben, die darauf aufbauen, auch ein gutes Verhältnis zu Institutionen zu haben, z.B. zum Auswertigen Amt, aber auch z.B. zu Staatsanwaltschften und anderen Behörden, war's mir so wichtig, nicht auf der, in Anführungszeichen, falschen Seite zu stehen, weil ich sonst immer auf der richtigen Seite stehe, und das war schon der Anspruch, mir das anzusehen, mir einen klaren und festen Überblick zu verschaffen und auch Frau Block, die damals eine anfragende Person war, zu sagen, ich mach das, oder ich mach das nicht.
Dieser ganze Wortschwall überwältigt mich. Es regnet Worte wie eine pissende Kuh (so oder ähnlich lautet ein Spruch in Frankreich).

Super auch diese tollen Wortzusammensetzungen (tatsächlich eine Besonderheit der deutschen Sprache).

"Mit Kindesentzugslösungen zu tun haben" das ließe sich im Übrigen aber noch kompakter und eloquenter formulieren,
Herr Doppeldoktor:

Mittels der "Kindesentzugslösungenendzielprogrammspezialisierung" meiner Kanzlei Plan A … blablabla …

Hervorhebung von mir


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29.01.2026 um 19:12
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Wieder ein wichtiger Schritt für die Familie in Dänemark.
Das finde ich auch. Ich bin mir nur nicht ganz sicher, ob sie zur Ruhe kommen können.

CB nach dem letzten Urteil in Sønderborg :
Block kündigte an, nicht aufgeben und in Dänemark in die nächste Instanz gehen zu wollen. Notfalls werde sie den Fall auch vor den EGMR bringen. "Jedes Kind und jedes Elternteil hat ein Menschenrecht auf Umgang miteinander", erklärte sie.
Quelle: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/christina-block-kinder-umgang-umgangsrecht-daenemark


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29.01.2026 um 19:19
Zitat von leonorleonor schrieb:CB nach dem letzten Urteil in Sønderborg :
Block kündigte an, nicht aufgeben und in Dänemark in die nächste Instanz gehen zu wollen. Notfalls werde sie den Fall auch vor den EGMR bringen. "Jedes Kind und jedes Elternteil hat ein Menschenrecht auf Umgang miteinander", erklärte sie.
Quelle: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/christina-block-kinder-umgang-umgangsrecht-daenemark

Block ./. Dänemark II - die kennen sie beim EGMR ja bereits (zumindest nach den Ausführungen in dem ihr wohlgesonnenen "wirklichverlag"):
Sobald kein Rechtsmittel mehr gegen eine ausländische Entscheidung – im Fall der Block-Kinder eine dänische Rückführungsentscheidung – möglich ist, kann sich eine EU-Staatsbürgerin oder -Staatsbürger an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wenden. Christina Block hat genau das getan. Denn die Europäische Menschenrechtskonvention schützt in Artikel 8 das Recht auf Familienleben. Dies schließt das Recht von Eltern auf Sorgerecht und Kontakt mit ihren Kindern ein, sowie die Rechte von Kindern auf beide Elternteile. Und es soll Familien vor einer unrechtmäßigen Trennung schützen, was auch das Recht der Eltern beinhaltet, entführte Kinder zurückzuführen. Die nationalen Behörden müssen demnach schnelle und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Eltern-Kind-Kontakte zu sichern, was im Fall Block / Hensel, wie bereits geschildert, nicht geschehen ist. Denn Dänemark hat sich sowohl geweigert den Herausgabebeschluss des Oberlandesgerichtes zu vollstrecken als auch die Kinder nach Deutschland zurückzuführen und nicht einmal den eigenen Umgangsbeschluss durchgesetzt. Fakt ist: Christina Block bekam ihre Kinder die ganze Zeit überhaupt nicht zu Gesicht – ein klarer Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. So hätte der EGMR mit einem Urteil durchaus einen Präzedenzfall schaffen können. Doch 95 Prozent der Anträge werden gar nicht erst angenommen, so auch der von Christina Block.
Quelle: https://wirklichverlag.de/nachrichten/entfuehrung-mit-ansage-teil-1-2/


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29.01.2026 um 19:20
@SirLouis
Ich ebenso ( Laie und Bürgerin 👍) allerdings verfolge ich so was ja immer bei Life Prozessen übertragen von Court Tv. Die Arbeitsweise der Strafverteiger dort ist nichts grundverschiedenes als hierzulande. Man kann anhand solcher Prozesse, oft sehen, wie die Verteidiger ganz langsam ihre Strategie wechseln, von anfangs : der Angeklagte bekennt sich nicht schuldig. Dann gibts meist die preliminary Hearings, eine Art Mini Trial ( Prozess) ich wünschte, es gäbe so etwas hier…
In den Anhörungen vor dem Prozess kann man oft gut erkennen, wie Stück für Stück die Strategie des Verteidigers sich dezent ändert.
Je mehr um mögliche Zeugen, Beweismittel , Beweismittel Ausschluss, gerungen wird, am Ende wird oft der Richter angegriffen, oder es wird gleich mal ( wie im Block Prozess ersichtlich) die Einstellung d Verfahrens gefordert, oder Abtrennung einzelner Verfahren gegen Angeklagte. Und kaum sind sie damit durch, der Richter legt den Prozess Termin fest, was passiert? Der Angeklagte lenkt ein, doch schuldig. Warum, weil sein Anwalt ihm dezent klarmacht, ich glaube die Beweise sind doch ganz schön valide, und die Zeugen zu glaubwürdig. Manchmal gibts einen Deal anstatt eines Prozesses. Und fertig. Der Anwalt har sein bestes getan, für seinen anfangs unschuldigen Mandanten…
Das könnte sich auch bei CB noch mal ändern, je länger der Prozess dauert, je mehr Zeugen, je mehr es so eng für sie wird, dass man sich ausmalen kann, das geht nicht so super für sie aus. Noch scheint Bott die durchschaubare Strategie beizubehalten. Immer viele Anträge und Zwischenrufe und Zweifel und Ablenkung vom Fall. Aber ich ahne, das könnte sich ändern, je mehr sich herausstellt, dass viele Pfeile auf sie zeigen.
Kommen ja gerade nur häppchenweise Hinweise, dass die Anklage durchaus recht hat, sie genau deswegen anzuklagen. Je wärmer es beim Topfschlagen wird, um so heißer ist das Wasser in dem CB schwimmt.
Ein paar neue Zeugen, Olga oder am Ende Klara, irgendein Mitarbeiter, der Angeklagten. Das wird schon, die Anklage robbt sich langsam ran.
Herr Bott wird sich etwas anpassen müssen zukünftig. Vielleicht räumt sie ja was ein, was sich eh nicht widerlegen lässt.
Dann heißt es eben, meine Mandantin räumt ein das… Können wir reden…


@two-cents
Diese elenden zusammengesetzten Hauptwörter, das scheint ihm zu gefallen. Eine ganz neue Branche tut sich da auf. Man ist spezialisiert auf bla bla bla… bla bla. Sowas gibts nur in unserem Sprachraum… sie konstruieren sich ganz neue Einnahmequellen für die Zukunft, Eltern die mit bla bla bla bla zu tun haben wenden sich zukünftig. an den Wortartisten. Das Team wohlgemerkt, bestehend aus dem Wort createur, einem Psychologen mit tiefem Fachwissen zu starrem Blick im Bezug auf Traumata. Guten Kontakt zum Jugendamt, zur Staatsanwaltschaft, möglichst internationale Erfahrung. Alles gut fürs Portfolio , viel bla bla bla bla Silben, bis die Leser am Ende nicht mehr wissen, worum es geht und sich ergeben.
Genius Genius oder Sollbruchstelle ( ich erweitere um Sollbruchstellenlösungsansätze… aber bitte nicht probono .


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29.01.2026 um 19:29
Zitat von leonorleonor schrieb:Block kündigte an, nicht aufgeben und in Dänemark in die nächste Instanz gehen zu wollen. Notfalls werde sie den Fall auch vor den EGMR bringen. "Jedes Kind und jedes Elternteil hat ein Menschenrecht auf Umgang miteinander", erklärte sie.
Quelle: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/christina-block-kinder-umgang-umgangsrecht-daenemark

Was für ein Quark - ihre Kinder haben jedes Recht auf Umgang mit ihr, das verbietet ihnen doch niemand. Sie lehnen den Umgang aus Gründen schlicht ab.

Und nein, auch Eltern(teile) können ihr Recht auf Umgang mit ihren Kindern verwirken. Das Wohlergehen der Kinder ist wichtiger als das Recht der Eltern auf Umgang. Es geht ihr auch gar nicht um ein generelles Menschenrecht (dann hätte sie mal über den Tellerrand gedacht und vielleicht wäre ihr eingefallen, dass es gewisse Umstände (sexuelle Gewalt, schwere Gewalt überhaupt, Drogenhandel, organisierte Kriminalität, Menschenhandel um nur einige zu nennen) gibt, durch die sich Eltern für die Erziehung und Verantwortung für Kinder disqualifizieren.

Es geht ihr nicht um ein Menschenrecht, sondern um ein Block-Recht.


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