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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

8.311 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 01:50
In diesem Zuge bekräftigt Block noch einmal die Stellung des Unternehmensanwalts. "Herr C. ist eine absolute Vertrauensperson" für die gesamte Familie. Für Patriarch Eugen Block sei er wie ein "Ziehsohn". In ihrer Verzweiflung rund um den Sorgerechtsstreit sei sie froh gewesen, dass er gehandelt habe. "Ich bin Herrn C. einfach gefolgt", beschreibt Block.
Quelle: https://www.focus.de/panorama/welt/richterin-will-chef-entfuehrer-aufrufen-ploetzlich-ergreift-christina-block-das-wort_67a527db-db21-4242-9f7d-9bcbdc653546.html

Grübel, grübel. Im ersten Moment mag CBs Aussage, sinngemäß "ich vertraute und folgte dem liebe Ziehsohn meines Vaters", ja nett klingen. Aber irgendwie hört sich das präpariert an, finde ich. Fragt sich nur womit? Ein Pfeil aus dem Köcher. Andere Strategie, neues Konstrukt? Wer weiß?
Man muss mich aber auch nicht ;) zu ernst nehmen, zu dieser späten Stunde.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 05:50
Insgesamt mehr ein Schmierentheater als ein Prozess. Und das liegt nicht an der Richterin sondern an den Anwälten und, allen voran, an der unfassbar erklärungsbedürftigen Hauptangeklagten.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 06:18
Zitat von M8nixM8nix schrieb:ist auch denkbar, dass die Kinder - in der Schilderung eher Theo- tatsächlich in HH ihrer Mutter zugeneigt waren. Das ist aus meiner Sicht aber nicht gleichbedeutend mit einem Wunsch, dauerhaft da bleiben zu wollen.
Sehe ich auch so. Theoretisch wäre es ja auch möglich, dass Theo erstmal so geschockt über die Geschehnisse war; fremde maskierte Männer, die seiner Schwester und ihm weh getan haben, ängstigten usw, dass er froh war ein bekanntes Gesicht zu sehen, seine Mutter zu sehen, die trotz allem für Sicherheit stand. Vll war er gar nicht in der Lage den Zusammenhang zwischen Entführung und CB sofort herzustellen.
Zitat von two-centstwo-cents schrieb:Mir gefallen die feinen und klugen Zwischentöne sehr. :) Dankeschön dafür. Super sind auch immer deine juristischen Erklärungen, die überaus professionell und gleichzeitig sehr verständlich formuliert sind. Du bereicherst echt das Forum. Vielen, vielen Dank!
Dem kann ich mich nur anschließen, vielen Dank @LeonardodV


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 10:19
Interessanter Punkt in der LTO Zusammenfassung, der aus den Tickern nicht so detailliert hervorging. Wenn ein Zeuge sich darauf bezieht, dass die Bild seinem Erinnerungsvermögen auf die Sprünge hilft, macht es die Wahrheitsfindung in der Tat nicht einfacher.

Selbst, wenn nach wie vor gilt: Die Geister, die ich rief…
Auch von einer auffälligen Bargeldangelegenheit berichtete der Ex-Direktor. Demnach habe Block einmal kurzfristig um einen Barbetrag von 10.000,- Euro gebeten. Das Geld sei in einem Kuvert an der Rezeption hinterlegt worden – und schon am nächsten Tag wieder zurück gewesen. Das wirft nicht nur die Frage auf, wozu diese große Summe Bargeld gedient haben mag. Es fördert auch einen Widerspruch zu Tage: In einer polizeilichen Vernehmung im Jahre 2024 hatte der Zeuge noch von 5.000 Euro Bargeld im Kuvert gesprochen. Nach eigenen Angaben habe er aber am Dienstagmorgen noch in der Bild-Zeitung einen Artikel gelesen, in dem von 10.000 Euro die Rede gewesen sei
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/block-prozess-zeugen-aussage-ex-hotelmitarbeiter-rechnungen-bargeld


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 11:01
Anwälte kritisieren Anklage: "Worin genau soll der Tatvorwurf liegen?"

Einen weiteren Schwerpunkt des Verhandlungstages setzten die Anwälte der mitangeklagten Cousine Blocks und ihres Ehemannes. Sie beendeten für ihre Mandanten die am vergangenen Verhandlungstag gestellten Anträge auf klarere Positionierung und nähere Einordnung der zur Last gelegten Tatbeiträge. Die Kritik der Anwälte: Man wisse gar nicht genau, gegen welchen Vorwurf sie verteidigen sollten. Die Anklageschrift lasse nämlich sehr offen, worin das strafbare Verhalten im Einzelnen liegen solle und in welchem rechtlichen Rahmen es verortet werde. Unter den gegebenen Umständen sei keine effektive Verteidigung gem. Art. 6 Abs. 3 lit. c Europäische Menschenrechtskonvention möglich.

Staatsanwältin Mona Paul wies die Kritik zurück. Die Anklage werde der Umgrenzungsfunktion gem. § 200 Abs. 1 Satz 1 Strafprozessordnung (StPO) vollumfänglich gerecht. Es bestehe kein Anspruch auf eine rechtswissenschaftliche Abhandlung. Eine Anklageschrift müsse weder eine abschließende Beweiswürdigung enthalten noch sämtliche rechtlichen Erwägungen vornehmen. Sollte die Verteidigung eine rechtliche Einordnung durch die Kammer verlangen, habe dies "nichts mehr mit der Umgrenzungsfunktion der Anklage zu tun."

Unberücksichtigt bleibt dabei, dass die Kammer nach §§ 203, 199 Abs. 1 StPO gerade im Zwischenverfahren überprüfen muss, ob die Anklage die notwendigen Mindestanforderungen erfüllt, wenn sie über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet. Als Rechtsanwalt Reinhard Daum, Verteidiger von Blocks Cousine, und weitere Verteidiger den Antrag erneut präzisierten und sich dabei direkt an Staatsanwältin Paul wandten, reagierte diese nicht, sondern blickte demonstrativ zur Seite. Daum brachte die Verteidigerposition auf eine knappe Formel: "Was ist die Kernargumentation, mit der wir uns befassen sollen? Wir sind vollkommen unschlüssig."

Besonders ratlos zeigten sich die Verteidiger bei der rechtlichen Einordnung des behaupteten Tatgeschehens. So soll etwa der angeklagte Tatbeitrag der Cousine und ihres Ehemannes erst nach Beendigung der Tat erfolgt sein – nämlich nach der Inobhutnahme der Kinder durch die Behörden. Dabei gehe es im Block-Prozess doch gerade um mögliche Kindesentziehung, als die Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus Dänemark nach Deutschland geholt wurden. Laut den Verteidigern bleibe offen, wie dieser zeitliche Versatz für eine Anklage ausreichen soll: Wenn der Tatbeitrag erst nach Tatbeendigung liege, stelle sich die Frage, worin überhaupt noch eine strafbare Beteiligung liegen könne. Aufgelöst wurde diese Frage am Mittwoch nicht mehr.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/block-prozess-zeugen-aussage-ex-hotelmitarbeiter-rechnungen-bargeld
Was für ein Tatbeitrag soll das denn nun gewesen sein? Ich dachte immer, es ginge um das Aufsammeln von CB samt Kindern vor den Toren der Stadt Hamburg und das ungesehen an der Polizei Vorbeischleusen ins CBsche Domizil. Oder geht es doch um was anderes?

Der LTO-Beitrag macht das für mich nicht verständlicher.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 11:07
Zitat von emzemz schrieb:Was für ein Tatbeitrag soll das denn nun gewesen sein? Ich dachte immer, es ginge um das Aufsammeln von CB samt Kindern vor den Toren der Stadt Hamburg und das ungesehen an der Polizei Vorbeischleusen ins CBsche Domizil.
Würde ich als Laie als Beihilfe sehen. Weißt du was in der Anklageschrift steht?

@LeonardodV

Von mir auch herzlichen Dank!


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 11:13
Zitat von emzemz schrieb:Was für ein Tatbeitrag soll das denn nun gewesen sein? Ich dachte immer, es ginge um das Aufsammeln von CB samt Kindern vor den Toren der Stadt Hamburg und das ungesehen an der Polizei Vorbeischleusen ins CBsche Domizil. Oder geht es doch um was anderes?
z.B. Wenn die Cousine so sicher war, dass alles spitze war, warum hat sie sich zuvor über die Türsicherrung ihres Fahrzeugs informiert um zu gewährleisten dass die Kinder dieses nicht eigenmächtig verlassen konnten?


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um 11:15
Zitat von Nyx_07Nyx_07 schrieb:Würde ich als Laie als Beihilfe sehen. Weißt du was in der Anklageschrift steht?
Nein, weiß ich nicht und ich finde auch nichts Konkretes zu der Anklageschrift.

Würde ich ja auch als Beihilfe sehen, aber ich stolper über die zeitliche Einordnung, wie sie LTO angiebt:
So soll etwa der angeklagte Tatbeitrag der Cousine und ihres Ehemannes erst nach Beendigung der Tat erfolgt sein – nämlich nach der Inobhutnahme der Kinder durch die Behörden.



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um 11:18
Besonders ratlos zeigten sich die Verteidiger bei der rechtlichen Einordnung des behaupteten Tatgeschehens. So soll etwa der angeklagte Tatbeitrag der Cousine und ihres Ehemannes erst nach Beendigung der Tat erfolgt sein – nämlich nach der Inobhutnahme der Kinder durch die Behörden.
Ist das nicht falsch? Es fand doch keine Inobhutnahme der Kinder vor der Tatbeteiligung der Cousine und ihres Ehemannes statt.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 11:19
@emz

Ja, das ist komisch
nämlich nach der Inobhutnahme der Kinder durch die Behörden.
Aber sie wurden doch erst danach , oder? Sonst hätten die sich ja nicht an der Polizei vorbeimogeln müssen.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 11:19
Zitat von leonorleonor schrieb:
Besonders ratlos zeigten sich die Verteidiger bei der rechtlichen Einordnung des behaupteten Tatgeschehens. So soll etwa der angeklagte Tatbeitrag der Cousine und ihres Ehemannes erst nach Beendigung der Tat erfolgt sein – nämlich nach der Inobhutnahme der Kinder durch die Behörden.
Ist das nicht falsch? Es fand doch keine Inobhutnahme der Kinder vor der Tatbeteiligung der Cousine und ihres Ehemannes statt.
Doch, das ist falsch..


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um 11:24
Zitat von Nyx_07Nyx_07 schrieb:Würde ich als Laie als Beihilfe sehen. Weißt du was in der Anklageschrift steht?
Der Vorwurf lautet Beihilfe..
Ihre Cousine ist wegen Beihilfe zur Kindesentziehung angeklagt. „Ich habe nichts mit einer Entführung zu tun. Ich war überzeugt, dass nur Christina und nicht Stephan bestimmen konnte, wo die Kinder leben sollen“, erklärte die Angeklagte an einem Prozesstag. Auch ihr Ehemann sitzt mit auf der Anklagebank. Er hatte seiner Frau Koordinaten per Handy geschickt, weil diese einen schlechten Orientierungssinn habe, sagte Blocks Cousine einmal vor Gericht. Die beiden Verteidiger des Ehepaares hatten beantragt, dass das Verfahren gegen ihre Mandanten abgetrennt werden soll. Das Landgericht Hamburg hat dies nun abgelehnt.
Quelle am 16.10.2025 :https://www.abendblatt.de/hamburg/politik/article410242009/block-prozess-cousine-von-christina-und-ihr-ehemann-scheitern-mit-antrag.html


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um 11:25
Zitat von leonorleonor schrieb:Ist das nicht falsch? Es fand doch keine Inobhutnahme der Kinder vor der Tatbeteiligung der Cousine und ihres Ehemannes statt.
Ja, das ist falsch.
Es fand überhaupt keine Inobhutnahme durch Behörden statt.
Das hat LTO falsch wiedergegeben.
Die Anwälte haben laut anderen Medien die Position vertreten, dass die Entziehung der Kinder von dem Zeitpunkt an, an dem sie CB übergeben wurden, beendet war, da CB das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder hatte.
Die Staatsanwaltschaft vertritt eine andere Rechtsauffassung.
Zitat von Nyx_07Nyx_07 schrieb:Aber sie wurden doch erst danach , oder?
Es gab überhaupt keine formale Inobhutnahme. Nach der Entscheidung des OLG am 5.1.2024 wurden die Kinder freiwillig durch den Anwalt Kury an den Vater übergeben.


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um 11:27
@Zaunkönigin
@Kerzen

Vielen Dank!

Ja, dann verstehe ich nicht, was die Anwälte nicht verstehen.


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um 11:35
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Es gab überhaupt keine formale Inobhutnahme. Nach der Entscheidung des OLG am 5.1.2024 wurden die Kinder freiwillig durch den Anwalt Kury an den Vater übergeben.
"Freiwillig" ist auch so eine Formulierungssache, denn es gab einen einstweiligen Anordnung, wo CB wurde verpflichtet die Kinder herauszugeben. Zur Vollstreckung dürfte auch unmittelbarer Zwang ausgeübt werden (Gerichtsvollzieher).
Die Kinder wären somit sonnst abgeholt worden.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 11:41
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Nein, vernünftig ist das nicht, weil es unzutreffend ist. Das dürfte jeder Strafverteidiger wissen. Die Entziehung Minderjähriger ist erst beendet, wenn die Kinder wieder in Obhut desjenigen sind, dem sie entzogen wurden (oder wenn die Volljährigkeit der Kinder eintritt). Die Entziehung Minderjähriger ist ein sog. Dauerdelikt. Gleiches gilt für die ebenfalls angeklagte Freiheitsberaubung. Diese dauerte auch mindestens bis zum Einstieg in das Auto von Kury an. Es gibt hierzu auch keine divergierenden Meinungen, das ist bei Dauerdelikten nun mal so. Daher eher peinlich.
Ich hab nochmal die Erklärung von @LeonardodV rausgesucht. Die Verteidiger haben das Obige nicht verstanden.


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um 11:49
Zitat von leonorleonor schrieb:Die Verteidiger haben das Obige nicht verstanden.
Ich bin sicher, dass die das alle verstehen - aber sie müssen eben irgendwie auch mal verteidigen…

Und wenn es nur für die öffentliche Wirkung ist.


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um 11:50
Zitat von leonorleonor schrieb:Ich hab nochmal die Erklärung von @LeonardodV rausgesucht. Die Verteidiger haben das Obige nicht verstanden.
Oder sie haben eben eine andere Rechtsauffassung. Dann wäre jedoch interessant, wie ihre Mandanten die beiden nachfolgenden Umstände erklären:

- (vollkommen unnötige) Abholung/Transfer der Kinder
sowie
- vorherige Prüfung der Fahrzeugverriegelung (ok, dafür findet sich sicher leicht eine Ausrede)

Im Grunde scheinen die meisten Angeklagten in diesem Prozess tatsächlich zu glauben, das Gericht und die Öffentlichkeit für dumm verkaufen zu können.


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um 12:20
Zitat von Alex-SCVCCAlex-SCVCC schrieb:(vollkommen unnötige) Abholung/Transfer der Kinder
sowie
- vorherige Prüfung der Fahrzeugverriegelung (ok, dafür findet sich sicher leicht eine Ausrede)
Ich ergänze um folgenden Punkt

Unmittelbares Aufsuchen der nächsten Polizeidienststelle, nachdem nun endlich keiner der Entführer mehr in unmittelbarer Nähe ist und das ggf verhindern könnte. Zur Mitwirkung an möglichst schneller Aufklärung des Verbrechens, zügiger Spurensicherung, Zeugenaussagen der Kinder etc um der brutalen Täter:innen habhaft zu werden.
Zitat von KerzenKerzen schrieb:"Freiwillig" ist auch so eine Formulierungssache,
Ja, natürlich.
Dass es sich hierbei nicht um eine intrinsisch motivierte "Freiwilligkeit" handelt, ist uns glaube ich allen klar ;)

Ich hatte den Begriff in Abgrenzung zur Inobhutnahme verwendet, im Kontext der Frage, ob es überhaupt eine Inobhutnahme gab.
Zitat von GernhardGernhard schrieb:Ich bin sicher, dass die das alle verstehen - aber sie müssen eben irgendwie auch mal verteidigen…
Das denke ich auch.
Und auch wenn ich kein Mitleid mit der Cousine habe, sehe ich schon den. Das ist für sie sehr belastend ist, über ein so langen Zeitraum regelmäßig bei Gericht aufzuschlagen, wenn es wochen- oder gar monatelang um Tatbestände geht, mit denen sie vermutlich überhaupt nichts zu tun hatte.


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um 12:53
Zitat von KerzenKerzen schrieb:"Freiwillig" ist auch so eine Formulierungssache, denn es gab einen einstweiligen Anordnung, wo CB wurde verpflichtet die Kinder herauszugeben. Zur Vollstreckung dürfte auch unmittelbarer Zwang ausgeübt werden (Gerichtsvollzieher).
Die Kinder wären somit sonnst abgeholt worden.
Ein Glück konnte sich darauf geeinigt werden, dass den Kindern das erspart geblieben ist.
Herr Uecker hat im Podcasts darüber gesprochen, dass er die 5 Tage der Entführung als maximalen anwaltlichen Stress empfunden hat. Da muss ja viel hinter den Kulissen abgelaufen sein.

@Gernhard
Tja die öffentliche Wirkung ist ein wichtiger Aspekt. Wobei die Cousine und ihr Ehemann vermutlich von geringerem Interesse sind.
Für A. Costard läuft’s ja nicht so gut. Im Gericht und auch Außerhalb.
Die Berichte über die Machenschaften innerhalb des Hotels, die jetzt publik werden, dürften auch Eugen nicht gefallen.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass sein Ziehsohn ohne einen Auftrag gehandelt hat.
Ob EB durch seine Äußerungen zum Verfehlen der Justiz einen Imageschaden abwenden kann, wage ich zu bezweifeln.
Gestern hat mich wirklich überrascht, dass von Bülow auch darüber wusste.
Zitat von Alex-SCVCCAlex-SCVCC schrieb:Im Grunde scheinen die meisten Angeklagten in diesem Prozess tatsächlich zu glauben, das Gericht und die Öffentlichkeit für dumm verkaufen zu können.
Ich hoffe nicht, daß sich Frau Hildebrandt täuschen lässt. Sie scheint immer sehr kurze und präzise Fragen zu stellen und das Verfahren unter Kontrolle zu haben.


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