LeonardodV
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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.
um 17:44Selbstleseverfahren mag man in den meisten Fällen nicht als Verteidiger. Hab jetzt aber keine Zeit, das zu erläutern. Jedenfalls sind es aus Sicht der Verteidigung generell vernünftige Gründe. Aber sehr zum Leidwesen der Verteidigung ist die Möglichkeit der Einführung von Urkunden im Selbstleseverfahren nun mal gesetzlich geregelt. Das dient der Effektivität der Hauptverhandlung und schont die Ressourcen der Justiz, schränkt aber die Rechte des Beschuldigten ein. Einfach mal googeln, da findet man viel. Aber als Verteidiger muss man mit den gesetzlichen Regelungen leben.leonor schrieb:RA Rieks beanstandet den heutigen Beschluss zum Selbstleseverfahren.
Kann mir jemand erklären, warum sich die Verteidiger so dagegen sträuben?
In Stichworten:
- der Öffentlichkeitsgrundsatz wird hierdurch gesetzlich eingeschränkt, die Öffentlichkeit kann dem Verfahren nicht mehr folgen, da ihr wesentliches Beweismaterial unbekannt bleibt
- die Erklärungsrechte werden ausgehöhlt. Normalerweise kann man nach jeder Beweiserhebung, also auch nach Verlesung jeder Urkunde, eine Erklärung als Verteidiger und als Angeklagte 🙄 abgeben. Diese Erklärungen verpuffen, wenn man diese im Stück oder im „Block“ nach - wie hier - der Einführung von über 700 Urkunden abgibt. Sie werden insbesondere von den Schöffen weniger wahrgenommen und berücksichtigt.
- was als Urkunde verlesbar ist, ist gesetzlich eingeschränkt. Es finden sich tatsächlich häufig Wertungen und Mutmaßungen der Ermittlungsbehörde, die man als Verteidiger nicht hinnehmen möchte, da sich diese Auffassungen verfestigen könnten
- die Gerichte neigen immer mehr dazu, Urkunden im Selbstleseverfahren „auf Vorrat“ einzuführen. Also eine Vielzahl von Akteninhalten, bei der man als Verteidiger die Bedeutung für das Verfahren nicht erkennen mag. Den Gerichten wird von den Verteidigern unterstellt, alles auf diesem Wege einzuführen, um im Rahmen der Urteilsbegründung auf (fast) den gesamten Akteninhalt zurückgreifen zu können für den Fall der Fälle.
Das alles zB.

