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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

8.311 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 17:32
Warum hat sie die 10.000 überhaupt aus der Hotelkasse gebraucht? Warum hat sie die nicht privat abgehoben? Das war doch jetzt auch keine riesige Summe. 10.000 würde doch jeder Arbeitnehmer mit guter Bonität und mittlerem Einkommen von seiner Bank erhalten. Solche Leute haben doch auch mehrere Kreditkarten, die sie nutzen können.
Das kann doch nur bedeuten, dass die Summe nicht gleich nachweisbar sein sollte, oder?


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um 17:37
@Nyx_07
Das hat mich auch gewundert. Ich bin so im mittleren Einkommensbereich und könnte nur mit meinen zwei Girocards diesen Betrag abheben.


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um 17:43
Zitat von Nyx_07Nyx_07 schrieb:Warum hat sie die 10.000 überhaupt aus der Hotelkasse gebraucht? Warum hat sie die nicht privat abgehoben? Das war doch jetzt auch keine riesige Summe. 10.000 würde doch jeder Arbeitnehmer mit guter Bonität und mittlerem Einkommen von seiner Bank erhalten. Solche Leute haben doch auch mehrere Kreditkarten, die sie nutzen können.
Das kann doch nur bedeuten, dass die Summe nicht gleich nachweisbar sein sollte, oder?
@Nyx_07
Das hat mich auch gewundert. Ich bin so im mittleren Einkommensbereich und könnte nur mit meinen zwei Girocards diesen Betrag abheben.
Wenn sie nicht liquide ist (also das Geld schon zu Hause hat), ist es schwierig, kurzfristig ohne Abhebung direkt beim Bankschalter diesen Betrag zu beschaffen. Üblicherweise liegt das Limit bei Kreditkarten zur Bargeldabhebung bei 1.000 Euro pro Tag und dazu gibt es noch ein Wochenlimit von wenigen tausend Euro. Also, da hätte sie schon deutlich mehr als 2 Kreditkarten benötigt, um das Geld innerhalb von 1-3 Tagen zu beschaffen. Vielleicht kann "Olga" in ihrer Aussage noch etwas dazu sagen...


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um 17:44
Bild hat eben ein Artikel veröffentlicht, hiernach soll Christina Block und Keren T. am 31.12.23 sich eng ausgetauscht haben am Silvester:
Tennenbaum soll dabei eine der engsten Vertrauten von Block gewesen sein. Kurz vor dem Geschehen schrieb die Israelin am Nachmittag des 31. Dezember 2023 (auf Englisch): „Viel Spaß heute Abend … Ich liebe dich sehr.“ Block antwortete: „Dir auch … Hab Spaß und lebe, beides. Liebe.
Die Kommunikation zwischen beiden wirkt überwiegend herzlich, nimmt jedoch phasenweise einen strengen, beinahe militärischen Ton an („Stell nicht zu viele Fragen und mach keine Bewegungen“), als kurz vor der Entführung letzte Absprachen getroffen wurden – teils über verschlüsselte Anrufe und Nachrichten.
"Stell nicht so viele Fragen und mach keine Bewegungen" (Keren T.).. das ist doch vollkommen absurd alles.

Was soll das sein? Ich bin gespannt auf die Ausrede von Dr. Dr..

Quelle:
Aus Signal-Chats, die Christina Block gelöscht hatte, von Ermittlern jedoch wiederhergestellt werden konnten, geht hervor, dass Block und Tennenbaum offenbar Bewegungen und Aufenthaltsorte der Kinder analysierten. So schrieb Block am 31. Dezember 2023 an Tennenbaum: „Anscheinend ist Kemal (Anm. d. Red.: der Stiefsohn von Block-Ex Stephan Hensel) in Hamburg um die Ecke, wo Gerhard lebt. Sehr seltsam.“
Quelle:
https://www.bild.de/regional/hamburg/die-geheimen-chats-zwischen-entfuehrerin-olga-und-der-steakhaus-erbin-ich-liebe-dich-sehr-6966d40b9f36d5bf769fac34


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um 17:47
@Ernello

Nein. So schwer ist das nicht. Ich kann mein Limit ja auch online hochsetzen. Gut, vielleicht müsste sie an den Schalter aber sie würde es innerhalb von paar Minuten bekommen. Wir gehen hier auch von Null Guthaben aus, was auch eher unwarscheinlich ist, bei Millionären.


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um 17:53
Zitat von Nyx_07Nyx_07 schrieb:@Ernello

Nein. So schwer ist das nicht. Ich kann mein Limit ja auch online hochsetzen. Gut, vielleicht müsste sie an den Schalter aber sie würde es innerhalb von paar Minuten bekommen. Wir gehen hier auch von Null Guthaben aus, was auch eher unwarscheinlich ist, bei Millionären.
https://www.vr.de/privatkunden/themenwelten/finanzen/taegliche-finanzen/wie-viel-geld-kann-ich-am-tag-abheben.html
Wie viel Geld kann ich maximal am Geldautomaten abheben?

Zusätzlich zum Limit, das die Bank für ihre Kundinnen und Kunden festlegt, können Banken auch eine Höchstgrenze für Abhebungen durch Fremdkunden an ihren Geldautomaten einrichten. An vielen Geldautomaten können Fremdkunden maximal Summen im niedrigen dreistelligen Bereich abheben. Der Maximalbetrag kann dabei von Automat zu Automat variieren.
Also, am besten, Du probierst es mal aus .... und wirst feststellen, dass es voraussichtlich nicht klappt. Deshalb hat sie ja auch den komischen Weg über die Hotelkasse gewählt. Das war sicher eine Ausnahmesituation, wenn sie so kurzfristig eine so hohe Summe in bar benötigte. Denn welcher Chef greift schon selbst in die Kasse? Was sagen oder denken da die Mitarbeiter? Dem ehemaligen Hoteldirektor ist diese einmalige Situation ja auch noch in guter Erinnerung geblieben, er hat nur den genauen Betrag (5k oder 10k) verwechselt.


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um 17:57
Zitat von ErnelloErnello schrieb:Denn welcher Chef greift schon selbst in die Kasse? Was sagen oder denken da die Mitarbeiter? Dem Hoteldirektor ist diese einmalige Situation ja auch noch in guter Erinnerung gewesen, er hat nur den genauen Betrag (5k oder 10k) verwechselt.
Eben. Zumindest am Bankschalter hätte sie es zu 100% bekommen. Ich will hier nicht die "Rechthaberin" geben aber denk an die Enkeltrick-Betrüger, die haben schon wegen viel höherer Summen die alten Leute zur Bank geschickt, das liest man doch immer wieder.

Wieso überhaupt bar? Wer zahlt denn heute noch bar, wenn irgendwas rechtens ist?


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um 18:00
Die Zeugen für morgen.
Für den kommenden Verhandlungstag im Block-Prozess, den 30. mittlerweile, hat das Landgericht die geladenen Zeugen bekannt gegeben. Neben einer Polizeibeamtin sollen am Donnerstag ein Bankmitarbeiter sowie die Prokuristin der Block-Gruppe vernommen werden. Angeklagt ist Christina Block, die zusammen mit dem Familienanwalt die Entführung ihrer jüngsten Kinder in Auftrag gegeben haben soll.
Quelle: https://www.mopo.de/hamburg/gericht/block-prozess-gericht-gibt-weitere-zeugen-bekannt/


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um 18:09
großen Summen (...) die der Familienanwalt an die Entführer übergeben habe – insgesamt rund 200.000 Euro in bar. Ob das zutrifft und woher die vielen Scheine damals stammten, ist unklar: Der angeklagte Jurist schweigt im Verfahren. Möglicherweise kann der Zeuge aus der Bank dazu etwas sagen.
Quelle: https://www.mopo.de/hamburg/gericht/block-prozess-gericht-gibt-weitere-zeugen-bekannt/

Da bin ich mal gespannt, wie ergiebig die Aussagen des Bankmitarbeiters sind.

Spätestens seit dem Schließfacheinbruch bei der Sparkasse in Gelsenkirchen wissen wir, dass es Menschen gibt, die außergewöhnlich hohe Summen an Bargeld in Schließfächern unterbringen.
Viele vermögende Menschen haben auch in ihren eigenen Häusern Tresore, in denen sie Schmuck, Gold, Bargeld und mitunter Kunstgegenstände verwahren.

Selbst wenn also der Bankmitarbeiter nichts über Bargeldabhebungen sagen kann, so bedeutet das gar nichts.


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um 18:14
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Selbst wenn also der Bankmitarbeiter nichts über Bargeldabhebungen sagen kann, so bedeutet das gar nichts.
Nein, das bedeutet nichts aber warum wurde er geladen?

Mich wundert, dass sich die Finanzbehörden nicht interessieren.


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um 18:15
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Da bin ich mal gespannt, wie ergiebig die Aussagen des Bankmitarbeiters sind.
Unterliegt ein Bankmitarbeiter nicht dem Bankgeheimnis?


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um 18:17
Zitat von leonorleonor schrieb:Unterliegt ein Bankmitarbeiter nicht dem Bankgeheimnis?
Soweit ich weiß ist das ein "Berufsgeheimnis" und er muss Ermittlingsbehörden Auskunft geben.


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um 18:22
@leonor
Quatsch Berufsheimnis, sorry.Andersrum.
rmittlungsverfahren und StrafprozessKein Bankgeheimnis besteht im Ermittlungsverfahren. Dort besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht nur für Berufsgeheimnisträger (§§ 53 bis 55 StPO). Deshalb besteht für Bankangestellte im Ermittlungsverfahren kein Zeugnisverweigerungsrecht. Die Mitarbeiter sind deshalb zur Aussage verpflichtet. Im Rahmen der Zeugenvernehmung sind die Inhaber, Organe und Mitarbeiter der Kreditinstitute verpflichtet zu erscheinen und zur Sache auszusagen (gemäß § 161a StPO vor der Staatsanwaltschaft sowie gem. § 163 Abs. 3 StPO und den dort genannten Voraussetzungen vor der Polizei).
Quelle: Wikipedia: Bankgeheimnis


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um 18:26
Zitat von Nyx_07Nyx_07 schrieb:
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Selbst wenn also der Bankmitarbeiter nichts über Bargeldabhebungen sagen kann, so bedeutet das gar nichts.
Nein, das bedeutet nichts aber warum wurde er geladen?
Die Kammer arbeitet ihr Beweisprogramm ab. In der Regel ist es so, dass die geladenen Zeugen bereits im Ermittlungsverfahren vernommen wurden. Nicht alle Zeugen, die die Staatsanwaltschaft in der Anklage benennt, werden vom Gericht geladen, jedenfalls ist das idR so. Das Gericht fragt sich, was brauchen wir, um die Tatvorwürfe aufzuklären. Den Bankmitarbeiter findet die Kammer offensichtlich wichtig. Es gab ja auch bekanntgewordene Bargeldabhebungen: von Oma und von CB selbst. Könnte ja sein, dass CB Oma, natürlich nur aus Gründen der Sicherheit, begleitet hat und sich der Bankmitarbeiter daran erinnert oder CB bei ihrer Bargeldabhebung etwas gesagt hat, was spannend gefunden wird.. Irgendwas wird er schon beitragen können. Es kann ja zur Abwechslung auch mal was sein, was CB entlastet.
Zitat von Nyx_07Nyx_07 schrieb:Mich wundert, dass sich die Finanzbehörden nicht interessieren.
Das weißt du doch gar nicht (nehme ich mal an).


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um 18:29
Zitat von Nyx_07Nyx_07 schrieb:Nein, das bedeutet nichts aber warum wurde er geladen?
Das frage ich mich auch. Zunächst hieß es ja, die Staatsanwaltschaft habe eine Menge Hintergründe der Tat aufklären können, aber über die Geldflüsse habe sie keine Erkenntnisse gewinnen können.
Vielleicht hat sich das inzwischen verändert? Oder es geht eher allgemein darum feststellen zu lassen über wie viel Geld, Christina Block eigentlich verfügen konnte. Sie tut ja immer so, als wäre sie arm wie eine Kirchenmaus und darauf angewiesen, dass ab und zu mal Überschüsse ausgeschüttet werden.
Vielleicht geht es auch darum, woher eigentlich die Gelder für all die anderen beauftragten Sicherheitsunternehmen kamen. Die haben ja auch keine kleinen Summen in Rechnung gestellt
Zitat von Nyx_07Nyx_07 schrieb:Mich wundert, dass sich die Finanzbehörden nicht interessieren.
Das wissen wir doch gar nicht, ob die sich nicht interessieren. Wer weiß, was da schon im Hintergrund läuft. Ich glaube die Finanzbehörden würden damit nicht an die Öffentlichkeit gehen (dürfen).


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 18:57
Zitat von Nyx_07Nyx_07 schrieb:Eben. Zumindest am Bankschalter hätte sie es zu 100% bekommen. Ich will hier nicht die "Rechthaberin" geben aber denk an die Enkeltrick-Betrüger, die haben schon wegen viel höherer Summen die alten Leute zur Bank geschickt, das liest man doch immer wieder.

Wieso überhaupt bar? Wer zahlt denn heute noch bar, wenn irgendwas rechtens ist?
Bei mir war's ein gebrauchtes e-bike, das ich im Oktober von Privat kaufte. Dachte mir, nimm gleich ein bisschen Bargeld mit und wollte 2.000 haben und das Konto wäre damit auch noch nicht im Dispo gelandet. War das ein Drama. Bin dann Kaffetrinken gegangen, bis ich per e-mail endlich eine Freigabe hatte und mir dann das Geld abholen durfte. Das sind Sicherheitsmaßnahmen. Aber das dauert halt.


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um 19:19
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Irgendwie wollte man sich drücken, die Kosten privat zu tragen. Der Auftrag die Cybersicherheit des Hotels betreffend erfolgte nicht, um den tatsächlichen Auftrag zu verschleiern, sondern es irgendwie zu schaffen, dass das Hotel die Kosten der Gruppe um David B. übernimmt.
Ja, das liegt auf der Hand. Das scheint in diesen Kreisen so üblich zu sein: Private Kosten zu betrieblichen zu machen.

Auf der Hand liegt auch der rechtliche Hinweis des Gerichts nach der Aussage des Hotelmanagers von B.
Zitat von ErnelloErnello schrieb:Das ist eine sehr gute Schlussfolgerung, die sollte man an das Gericht weiterleiten; vermutlich war es genau so, wie Du es geschrieben hast. Stephan von B. hatte das Geld aber erst nach erfolgloser Mahnung bei Cyber Cupula (Rechnung kam ungeöffnet zurück) abgeschrieben.
Der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. C. hat sich also (auch) nicht um die ordnungsgemäße Begleichung oder Verbuchung der Kosten für die Agententruppe gekümmert. So dass das Hotel auf den Kosten sitzen blieb.
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Der Begriff steht auch in der Kritik (Wikipedia: Stockholm-Syndrom) und sollte daher aus meiner Sicht mit Vorsicht angewendet werden. Ich denke eher, dass die Kinder froh waren, sich in einer wenigstens bekannten Umgebung „einfinden“ zu können.
Den Kindern war die Umgebung nicht völlig fremd, in Hamburg. Und die Mutter auch nicht unvertraut. Auch wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie sich gerne dort aufgehalten haben, konnten sie nicht abschätzen, was mit ihnen passiert. Und sie waren von der Entführung und der grandiosen Fahrt nach Baden-Württemberg und vor dort nach Hamburg traumatisiert. Sie waren in einer absoluten Ausnahmesituation.
Zitat von emzemz schrieb:Was für ein Tatbeitrag soll das denn nun gewesen sein? Ich dachte immer, es ginge um das Aufsammeln von CB samt Kindern vor den Toren der Stadt Hamburg und das ungesehen an der Polizei Vorbeischleusen ins CBsche Domizil. Oder geht es doch um was anderes?
Ich verbuche das unter "Nebel", was die Verteidiger da produzieren. Dahinter steht die Rechtsfrage, ob C. Block eine Kindesentziehung begangen haben kann, wenn sie doch de jure zu diesem Zeitpunkt (auf deutschem Boden) das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hatte. Da haben wir schon oft drüber diskutiert und das Gericht hat diese Frage durch die Eröffnung des Hauptverfahrens schon implizit beantwortet. Wie @LeonardodV dargestellt hat, ist dann § 235 StGB ein Dauerdelikt. Als die Cousine und ihr Mann ihren (mutmaßlichen) Tatbeitrag als Gehilfen leisteten, dauerte die Kindesentziehung noch an, es ist nicht ersichtlich, warum sie zuvor geendet hat. Mag sein, dass es irgendwo in den Bergen juristischer Literatur eine andere Ansicht gibt, vielleicht hängen sie sich daran auf.

Angesichts dieses Prozesses, der mehr und mehr aus dem Leim geht und mehr und mehr Abgründe offenbart, ist es sehr verständlich, dass sich die Cousine ungerecht behandelt fühlt. Es erscheint etwas unverhältnismäßig, sie mit auf diese besonders harte Angklagebank zu setzen, für eine Autofahrt. Auch hier hat @LeonardodV schon erläutert, warum sich das Verfahren nicht abtrennen lässt.

Bitter ist es trotzdem, einen Prozess, der voraussichtlich bis Ende Juni andauert, beiwohnen zu müssen, wo die Sachverhaltsaufklärung nur mittelbar Bedeutung hat und sich zu 95% um andere Tatbeteiligte dreht.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 19:35
Zitat von Nyx_07Nyx_07 schrieb:Nein, das bedeutet nichts aber warum wurde er geladen?
Es geht wahrscheinlich um Abhebungen..
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich verbuche das unter "Nebel", was die Verteidiger da produzieren. Dahinter steht die Rechtsfrage, ob C. Block eine Kindesentziehung begangen haben kann, wenn sie doch de jure zu diesem Zeitpunkt (auf deutschem Boden) das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hatte.
Na ja, es kann nicht legal sein, Kinder so brutal durch 10 fremde Personen und mit Gewalt zu Entführen .. Die Frage ist (auch) ob die einstweilige Verfügung (ABR, OLG Herbst 2021) nicht bereits ausser Kraft getreten war, wegen fehlender internationaler Zuständigkeit.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 19:46
Zitat von KerzenKerzen schrieb:Die Frage ist (auch) ob die einstweilige Verfügung (ABR, OLG Herbst 2021) nicht bereits ausser Kraft getreten war, wegen fehlender internationaler Zuständigkeit.
So ja RA Uecker im Podcast. Er betonte, dass es in familienrechtlichen Verfahren eine Sonderregelung gibt, dass einstweilige Anordnungen schon dann außer Kraft treten, wenn das Ausgangsgericht eine verfahrensbeendende Entscheidung trifft. Einer Rechtskraft der Entscheidung bedürfe es dafür nicht.

Daher: auch das ist eine interessante Rechtsfrage, die es zu klären gilt. Zumindest dann, wenn man wie die Verteidiger die Rechtsauffassung vertritt, dass eine Entziehung Minderjähriger durch CB nicht möglich war, da ihr im Zeitpunkt der Entführung das alleinige ABR zustand.

Sollte Ueckers Rechtsauffassung zutreffend sein, hätten ja beide das ABR gehabt.


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um 20:06
Zitat von KerzenKerzen schrieb:Na ja, es kann nicht legal sein, Kinder so brutal durch 10 fremde Personen und mit Gewalt zu Entführen ..
Ja, völlig losgelöst von der Frage, wer (rechtskräftig) das Aufenthaltsbestimmungsrecht hatte. Ähnlich: Wird mir mein Eigentum geklaut, darf ich es mir nicht mit Gewalt selbst zurückholen.


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