LeonardodV schrieb:Irgendwie wollte man sich drücken, die Kosten privat zu tragen. Der Auftrag die Cybersicherheit des Hotels betreffend erfolgte nicht, um den tatsächlichen Auftrag zu verschleiern, sondern es irgendwie zu schaffen, dass das Hotel die Kosten der Gruppe um David B. übernimmt.
Ja, das liegt auf der Hand. Das scheint in diesen Kreisen so üblich zu sein: Private Kosten zu betrieblichen zu machen.
Auf der Hand liegt auch der rechtliche Hinweis des Gerichts nach der Aussage des Hotelmanagers von B.
Ernello schrieb:Das ist eine sehr gute Schlussfolgerung, die sollte man an das Gericht weiterleiten; vermutlich war es genau so, wie Du es geschrieben hast. Stephan von B. hatte das Geld aber erst nach erfolgloser Mahnung bei Cyber Cupula (Rechnung kam ungeöffnet zurück) abgeschrieben.
Der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. C. hat sich also (auch) nicht um die ordnungsgemäße Begleichung oder Verbuchung der Kosten für die Agententruppe gekümmert. So dass das Hotel auf den Kosten sitzen blieb.
M8nix schrieb:Der Begriff steht auch in der Kritik (Wikipedia: Stockholm-Syndrom) und sollte daher aus meiner Sicht mit Vorsicht angewendet werden. Ich denke eher, dass die Kinder froh waren, sich in einer wenigstens bekannten Umgebung „einfinden“ zu können.
Den Kindern war die Umgebung nicht völlig fremd, in Hamburg. Und die Mutter auch nicht unvertraut. Auch wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie sich gerne dort aufgehalten haben, konnten sie nicht abschätzen, was mit ihnen passiert. Und sie waren von der Entführung und der grandiosen Fahrt nach Baden-Württemberg und vor dort nach Hamburg traumatisiert. Sie waren in einer absoluten Ausnahmesituation.
emz schrieb:Was für ein Tatbeitrag soll das denn nun gewesen sein? Ich dachte immer, es ginge um das Aufsammeln von CB samt Kindern vor den Toren der Stadt Hamburg und das ungesehen an der Polizei Vorbeischleusen ins CBsche Domizil. Oder geht es doch um was anderes?
Ich verbuche das unter "Nebel", was die Verteidiger da produzieren. Dahinter steht die Rechtsfrage, ob C. Block eine Kindesentziehung begangen haben kann, wenn sie doch
de jure zu diesem Zeitpunkt (auf deutschem Boden) das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hatte. Da haben wir schon oft drüber diskutiert und das Gericht hat diese Frage durch die Eröffnung des Hauptverfahrens schon implizit beantwortet. Wie
@LeonardodV dargestellt hat, ist dann § 235 StGB ein Dauerdelikt. Als die Cousine und ihr Mann ihren (mutmaßlichen) Tatbeitrag als Gehilfen leisteten, dauerte die Kindesentziehung noch an, es ist nicht ersichtlich, warum sie zuvor geendet hat. Mag sein, dass es irgendwo in den Bergen juristischer Literatur eine andere Ansicht gibt, vielleicht hängen sie sich daran auf.
Angesichts dieses Prozesses, der mehr und mehr aus dem Leim geht und mehr und mehr Abgründe offenbart, ist es sehr verständlich, dass sich die Cousine ungerecht behandelt fühlt. Es erscheint etwas unverhältnismäßig, sie mit auf diese besonders harte Angklagebank zu setzen, für eine Autofahrt. Auch hier hat
@LeonardodV schon erläutert, warum sich das Verfahren nicht abtrennen lässt.
Bitter ist es trotzdem, einen Prozess, der voraussichtlich bis Ende Juni andauert, beiwohnen zu müssen, wo die Sachverhaltsaufklärung nur mittelbar Bedeutung hat und sich zu 95% um andere Tatbeteiligte dreht.