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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

6.377 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 11:57
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Das Buch
ist ~ in sowohl als auch ~ hier wie dort ~ wirklich diskussionsunwürdig.
Man kann es getrost vernachlässigen, wie es der Block-Block übrigens auch handhabt.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 12:09
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Bevor der Prozess abgeschlossen ist wird ein Buch geschrieben. Das zeugt nicht unbedingt von seriösem Journalismus. Meine Meinung.
Meine auch.
Sensations-"Journalismus" passend bei der BUNTEn präsentiert.
Echt schlimm wie herabwürdigend über Astrid H geschrieben wird.

Scheinbar gab es es mal ein Buchcover (und wird gruseligerweise noch mit geworben) mit einem Foto der Familie Block/Hensel/Kinder(!).
... für die Meute mit den Mistgabeln. Echt zum k.....

Quelle: hier ein Link (möchte das Bild nicht posten) : https://cdon.dk/produkt/de-bortforte-millionaerarvinger-01f44c6810dd5ead/


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 12:09
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Der Antrag auf Grundlage des Dänischen Kinderentführungsgesetzes wurde durch Ch. Block im August 2022 gestellt.
ja eben, viel zu spät.
Das ist die große Frage. Ich bin zu dem Entschluss gekommen, dass Frau Block keinen Antrag nach dem HKÜ auf Rückführung ihrer Kinder gestellt haben kann. Denn wenn sie das vor einem dänischen Gericht getan hätte, hätten alle Sorgerechtsverfahren in Deutschland und Dänemark gestoppt werden müssen. Der Sinn des HKÜ ist gerade, dass Kinder, die widerrechtlich in einem anderen Land sind, schnell wieder zurückkommen und dort in Ruhe über das Sorgerecht verhandelt wird. Damit soll auch verhindert werden, dass Eltern ihre Kinder in ein Land entführen, in dem sie sich bessere Chancen vor Gericht ausrechnen. Aber diese Sperrwirkung ist hier nicht eingetreten und die Kinder wurden 2021 auch nicht wieder nach Hamburg gebracht.

Könnte es sein, dass Dänemark die Rückführung nach dem HKÜ abgelehnt hat?

Hätte Frau Block den Antrag nach dem HKÜ damals innerhalb der Frist von einem Jahr gestellt, hätte sie gute Chancen gehabt, dass die Kinder zumindest vorerst wieder zu ihr gekommen wären. Das hätte ein dänisches Gericht nur ablehnen können, wenn ein Härtefall vorgelegen hätte. Das wäre der Fall, wenn das Gericht befürchten muss, dass das Kindeswohl bei einer Rückführung in erheblichem Maße gefährdet ist. Nun könnte man die Berichterstattung so interpretieren, dass Herr Hensel in diese Richtung plante, denn offenbar gibt es ja den Vorwurf der Misshandlung der Kinder im Haushalt der Mutter. Ich gehe trotzdem davon aus, dass Frau Block den HKÜ-Antrag nie gestellt hat.
Quelle: https://www.n-tv.de/panorama/Auf-daenischem-Boden-kann-er-machen-was-er-will-article24667470.html
sie hat den Antrag eben viel zu spät gestellt und ich denke, das war dann einfach die einzig verbleibende rechtliche Möglichkeit, die sie aber offenbar nicht sofort beantragen wollte, weil sie ggf. befürchtete, es würde dann sofort offiziell abgelehnt und das hätte ja dann quasi von Beginn an bedeutet, dass sie mit allem Weiteren eh scheitert.


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gestern um 12:47
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Schrulli
derlink ist nicht komplett zitiert im Beitrag von @M8nix
Danke für die Korrektur!
Zitat von HillepilleHillepille schrieb:Echt schlimm wie herabwürdigend über Astrid H geschrieben wird.
Das ist es in der Tat.


Ich meine in der Regelmäßigkeit, in der hier bestimmte Beiträge platziert werden, ein System zu erkennen, dass immer dann aktiv wird, wenn neue Details, die gegen CB sprechen, bekannt werden, bzw. die Beteiligung der Familie diskutiert wird o.ä..
Meine Meinung.
Zitat von HillepilleHillepille schrieb:Quelle: hier ein Link (möchte das Bild nicht posten) : https://cdon.dk/produkt/de-bortforte-millionaerarvinger-01f44c6810dd5ead/
Dürfen auf einem Cover einfach so Personen abgebildet werden? Gilt da nicht das Recht am eigenen Bild?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass SH sein Einverständnis gegeben hat, so es denn erforderlich gewesen wäre.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 13:18
Ich hatte (auf Nachfrage) diesen link im November hier eingestellt, er zeigt das Buch mit anderem Cover.

https://www.gyldendal.dk/produkter/de-bortforte-millionararvinger-9788702422757

Die allererste Diskussion zu diesem Buch/dem Autor kam meiner Erinnerung nach hier auf, als über einen Beitrag von Anda zu C. Block auf einer anderen Plattform hier geschrieben wurde, unter oder über dem dieses Buch von Hovsgaard samt Beschreibung angezeigt wurde.

Ich selber messe diesem Buch keinerlei Bedeutung bei.


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gestern um 13:53
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Ich meine in der Regelmäßigkeit, in der hier bestimmte Beiträge platziert werden, ein System zu erkennen, dass immer dann aktiv wird, wenn neue Details, die gegen CB sprechen, bekannt werden, bzw. die Beteiligung der Familie diskutiert wird o.ä..
Ja, das meine ich auch. Schon länger. Wenngleich völlig unerheblich ist, was wir hier schreiben oder denken. Das Urteil wird am Ende im Gericht gefällt und die Verantwortlichen haben sicher Besseres zu tun, als hier zu schmökern. Zumal sie ihre Entscheidung auf Grundlage der Ergebnisse des Prozesses und der Aktenlagen treffen und nicht was x oder y oder die Medien so von sich geben. Von daher beobachte ich solche Beiträge eher mit Amüsement als dass ich sie ernst nehme oder mich daran aufreibe. Etwas Abstand von der Sache tut grundsätzlich gut.
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Dürfen auf einem Cover einfach so Personen abgebildet werden? Gilt da nicht das Recht am eigenen Bild?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass SH sein Einverständnis gegeben hat, so es denn erforderlich gewesen wäre.
Ich kenne jetzt das dänische Medienrecht nicht, aber das dürfte dem Verlag ja bekannt sein und die werden allein schon aus finanziellem Interesse wissen, was sie dürfen, sonst können sie das Buch auch gleich einstampfen. Ansonsten dürften CB und SH nach deutschen Recht Personen öffentlichen Lebens sein und Bilder ihrer Hochzeit oder von Feiern etc. wurden ja seinerzeit publiziert - sicherlich gewollt. Will man das nicht und möchte man den Partner schützen, muss man sich als Prominenter diesbezüglich zurückhalten und sollte sich dazu gar nicht äußern und auch nicht gemeinsam bei öffentlichen Auftritten zeigen. Ist dies einmal passiert, bestätigt man die Beziehung und öffnet die Büchse der Pandora. Dann ist eine Berichterstattung in Wort und Bild ist zulässig (mit Ausnahmen, zum Beispiel Verletzung der Intimsphäre). Bei Kindern von Personen öffentlichen Lebens sieht das etwas anders aus. Für sie gilt besonderer Schutz und man darf weder über sie berichten, noch sie ungefragt fotografieren und abbilden, aber auch dem könnte der Verlag nachgekommen sein, indem er die Kinder im Gegensatz zu den Eltern nur im Anschnitt beziehungsweise nicht genau erkennbar zeigt. Unterm Strich würde ich also sagen, es ist an der Grenze, aber offenbar so zulässig. Ob das moralisch ok ist, steht auf einem anderen Blatt. Aber die Moral lässt ja oft zu wünschen übrig, wenn es um Geld oder die Reputation geht…


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gestern um 14:02
@CurlySue_
Ich habe mir eben beide von @sardi eingestellten Links angesehen.
Beim Verlag direkt wird das Buch mit neuem Cover beworben, beim anderen Link nach wie vor mit dem Cover, auf dem CB und SH zu sehen sind. Die Kinder sind nicht zu erkennen.
Du wirst recht haben. Sie sind Personen des öffentlichen Lebens. Das hatte ich nicht bedacht. Vielen Dank für deinen Hinweis!


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gestern um 14:39
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Beim Verlag direkt wird das Buch mit neuem Cover beworben
Dann scheint es ja rechtlich geklärt zu sein. Frage ist, wer gegen das wohl ursprüngliche Cover vorgegangen ist. SH und CB, oder nur SH? Das dürfte dann auch erahnen lassen, auf wessen Veranlassung bzw. mit wessen Billigung das Buch veröffentlicht wurde.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 14:58
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Ich meine in der Regelmäßigkeit, in der hier bestimmte Beiträge platziert werden, ein System zu erkennen, dass immer dann aktiv wird, wenn neue Details, die gegen CB sprechen, bekannt werden, bzw. die Beteiligung der Familie diskutiert wird o.ä..
Meine Meinung.
Das vermute ich auch. Bei dem Aufwand den sie betreiben würde es mich nicht wundern, wenn es hier bezahlte Schreiber gibt, die "passende" Beiträge patzieren.

Müsste man nur schauen wer sich neu angemeldet hat. Oh... das bin zunächst ich :D Ich glaube aber nicht, dass man mir zutraut pro Block zu schreiben. :D

Naja, weit kommen sie damit ja sowieso nicht.


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gestern um 15:18
Zitat von M8nixM8nix schrieb am 02.12.2025:Er wird auch so lange nicht davon abweichen wie CB bei ihrer Aussage, unschuldig zu sein, bleibt.
@M8nix
Das denke ich auch.
Persönlich glaube ich, dass der Einfluss der Familie Block eine Rolle spielt. er vertritt ja nicht irgendwen.
Zitat von M8nixM8nix schrieb am 02.12.2025:Mein Eindruck ist, dass er nach wie vor auf der Suche nach Verfahrensfehlern ist, damit Revision eingelegt werden kann.
Genau. Darin würde er eine Chance sehen.
Zitat von BundesferkelBundesferkel schrieb am 02.12.2025:Ist es nicht so, dass auch ein Anwalt vor Gericht zum Sachverhalt nicht lügen darf?
@Bundesferkel
Das war für ein paar kurze Jahre so-oder sollte dahingehend geändert ist.
Ich erinnere mich noch an die Diskussionen darüber.
Es hieß damals, dass der Rechtsanwalt ein Rechtspfleger ist. Heisst, dass der RA die Aufgabe hat, Recht herzustellen.
Die Kehrseite wäre aber, dass dann kein Mandant seinem Anwalt trauen kann.
Heute ist es so (wie gesagt, ob es jemals anders gewesen ist, müsste man recherchieren), dass Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant nicht gestört werden darf.
Der RA vertritt seine Mandanten bestmöglich und die Schuld muss eben nachgewiesen werden.
Das ist sicher in vielen Fällen bitter, aber letztlich stärkt das die Justiz, denke ich.
Ich denke da z.B. an die Prozesse in der DDR. Wenn man seinem Anwalt nicht trauen kann, das muss schlimm sein-


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gestern um 15:41
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Es hieß damals, dass der Rechtsanwalt ein Rechtspfleger ist.
Nein, ein Rechtsanwalt ist ein Organ der Rechtspflege. Ein Rechtspfleger ist ein Beamter des Justizdienstes.

Die Antwort auf die Ausgangsfrage, ob ein Strafverteidiger „lügen“ darf, ist sehr schön in einem LTO-Artikel zusammengefasst. Man sieht aber auch, dass die Grenzen fließend sind:
Klar ist aber: Verteidiger dürfen nicht lügen. Ihre Stellung als Organ der Rechtspflege verpflichten sie zur Einhaltung der Berufsordnung, etwa der Wahrheitspflicht nach § 43 a III 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Auch die Strafgesetze haben Verteidiger zu beachten. Mit diesen können sie indes leicht in Konflikt geraten.

So ist etwa die Hoffnung eines schuldigen Mandanten geradezu darauf gerichtet, der Verteidiger möge ihn aus der Sache "rausholen". Strafvereitelung ist aus Mandantensicht oft geradezu die Aufgabe des Verteidigers. Doch rechtmäßig ist diese nicht. Nach § 258 StGB drohen jeder Person, mit Ausnahme von Tätern und Angehörigen, die eine Verurteilung wegen einer rechtswidrigen Tat* ganz oder teilweise verhindern, fünf Jahre Freiheitsstrafe. Auch die Verzögerung der Verurteilung kann unter Umständen hierunter fallen und auch der Versuch ist strafbar.

Die Abgrenzung zwischen zulässigem Verteidigungshandeln und strafbarer Strafvereitelung ist dabei nicht immer leicht zu ziehen. Sicher ist: Der Verteidiger darf alles, was ihm die StPO erlaubt. Ansonsten erfolgt die Abgrenzung vielfach anhand der Frage nach der sachlich-inhaltlichen Einflussnahme. Fehlt es an dieser, etwa wenn der Verteidiger seinem Mandanten von einem Geständnis abrät oder ihm zum Schweigen oder zur Flucht rät, ist das unproblematisch. Doch wenn die Empfehlung des Verteidigers über den Selbstschutz hinausgeht und er dabei sachlich-inhaltlich auf die Aussage des Mandanten einwirkt, könnte das Strafvereitelung sein.

Ein Verteidiger darf vor allem keine Falschaussage empfehlen oder gar am Aufbau eines Lügenkonstrukts mitwirken oder konkrete Tipps und Tricks über Fluchtmöglichkeiten erteilen. Auch dürfen Verteidiger die Wahrheitsforschung nicht durch aktive Verdunkelung und Verzerrung des Sachverhalts erschweren, Beweisquellen verfälschen oder unrichtige Auskunft über diese geben. Vor allem wenn sich der Mandant einer vom Verteidiger entworfenen Prozessstrategie unterordnet, wird der Verteidiger zur bestimmenden Zentralfigur des Geschehens und damit womöglich zum Täter einer Strafvereitelung.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/luebcke-prozess-ex-verteidiger-von-e-falschaussage-rechtswidrig-rat

Belasten kann einen im Regelfall nur der Mandant.


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gestern um 15:46
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Belasten kann einen im Regelfall nur der Mandant.
Ist das nicht auch gefährlich für den RA? Erpressung und so?


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gestern um 15:53
Zitat von Nyx_07Nyx_07 schrieb:Ist das nicht auch gefährlich für den RA? Erpressung und so?
Daher hält man sich ja an die Regeln. Kein Mandant ist es wert, dass man seine Zulassung riskiert. Aber wie gesagt, die Grenzen sind fließend.


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gestern um 16:17
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Dann scheint es ja rechtlich geklärt zu sein. Frage ist, wer gegen das wohl ursprüngliche Cover vorgegangen ist. SH und CB, oder nur SH? Das dürfte dann auch erahnen lassen, auf wessen Veranlassung bzw. mit wessen Billigung das Buch veröffentlicht wurde.
Ich gehe nicht davon aus, dass SH bei dem Tenor des Buches ein Interesse daran haben dürfte, auf dem Cover zu sein.
Bei CB sehe ich das anders.
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Die Antwort auf die Ausgangsfrage, ob ein Strafverteidiger „lügen“ darf, ist sehr schön in einem LTO-Artikel zusammengefasst.
Danke für diesen Artikel! Wie immer sehr erhellend.


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gestern um 16:47
Es ist ja hier schon desöfteren die Verteidigungsstrategie von Block/Bott in Frage gestellt worden. Ich kann mich an Einschätzungen -auch aus Anwaltskreisen- erinnern, dass es „brandgefährlich“ sei, voll auf einen Freispruch zu setzen.

Nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung scheint es doch so, dass für CB die Chancen schwinden, ungeschoren davon zu kommen. Wohl nicht nur nach meinem Eindruck haben sich die Anzeichen für eine Tatbeteiligung stark verdichtet; im Gegensatz dazu stehen die ausschweifenden, rechthaberischen und teils aggressiven Ausführungen von CB vor Gericht, mit denen sie als Angeklagte ebenfalls kaum gepunktet haben dürfte.

Meine Frage: Gibt es aus dieser Strategie des Alles-auf-eine-Karte-Setzens noch ein überzeugendes Entrinnen - und wie könnte das gegebenenfalls aussehen?

Ich bin jedenfalls davon überzeugt, dass eine weitere Eskalation für CB nicht hilfreich sein dürfte. Und eine solche Zuspitzung würde zum Beispiel drohen, wenn es tatsächlich zu einer Konfrontation zwischen Klara und ihrer Mutter im Gerichtssaal käme.

Ich finde diese Konstellation fürchterlich, und zwar für alle Seiten: Eine Tochter, die gegen ihre Mama aussagt; eine Mutter, die gegen Anschuldigungen ihres Kindes zu Felde zieht - und das womöglich noch vor Publikum. Auch wenn Klara es befreiend finden sollte, sich auf diese Weise einmal allen häuslichen Frust von der Seele zu reden und einige Dinge klarzustellen: Ein solcher Showdown könnte Zerrüttungen endgültig zementieren.

Ich weiß nicht, ob das naiv ist, aber lässt sich ein solches Szenario vor Gericht wirklich nicht verhindern? Dass beide Lager die Notbremse ziehen - die Block-Seite, indem CB einlenkt, sich zu Fehlern bekennt und aufrichtiges Bedauern gegenüber den Kindern (insbesondere für die schändliche Entführung) äußert.

Und die Hensel-Seite? Indem sie auf Klara einwirkt, die Zeugenaussage mit Hinweis auf den rechtlichen Status des Kindes zu umgehen - und indem man eingesteht, in der Vergangenheit ebenfalls Fehler gemacht zu haben. Für die Aufklärung des Verbrechens wäre im Übrigen Klaras Aussage nicht zwingend nötig, da das Entführungsdrama auch so rekonstruieren lässt.

So ließe sich womöglich Druck aus dem Kessel nehmen - zum Wohl von Kindern, aber auch zum Vorteil von CB. Wenn sie jetzt noch „die Kurve kriegen“ sollte, könnte ihr vielleicht noch Einiges zugute gehalten werden - etwa das Vermeiden des prekären Umstandes, dass eine Tochter mit belastenden Details dazu beitragen musste, die eigene Mutter hinter Gitter zu bringen.

Jetzt reinen Tisch zu machen, käme nebenbei vielleicht auch gerade noch so rechtzeitig, dass nicht beweiskräftige Aussagen und Unterlagen der israelischen Kidnapper CB als Haupttäter überführen könnten.


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gestern um 16:57
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Die Antwort auf die Ausgangsfrage, ob ein Strafverteidiger „lügen“ darf, ist sehr schön in einem LTO-Artikel zusammengefasst. Man sieht aber auch, dass die Grenzen fließend sind:
Mal kurze Frage, zum Verständnis. Wenn der Anwalt nicht lügen darf, könnte ich als Richter einen Anwalt nicht als erstes fragen, ob der wiederum den Angeklagten gefragt habe ob er schuldig sei, und wenn der Anwalt das bejaht, was die Antwort war?


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gestern um 17:11
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Und eine solche Zuspitzung würde zum Beispiel drohen, wenn es tatsächlich zu einer Konfrontation zwischen Klara und ihrer Mutter im Gerichtssaal käme.
Auf gar keinen Fall wird das die Richterin zulassen.
Die wirft doch Klara im Gerichtssaal nicht CB und Dr.Dr. zum Fraße vor.
Ich könnte mir z.B. vorstellen, dass ihre Aussage auf Video aufgezeichnet und dann in die Verhandlung eingeführt wird.
Zitat von cejarcejar schrieb:Wenn der Anwalt nicht lügen darf, könnte ich als Richter einen Anwalt nicht als erstes fragen, ob der wiederum den Angeklagten gefragt habe ob er schuldig sei, und wenn der Anwalt das bejaht, was die Antwort war?
Der Anwalt muss dem Vorsitzenden aber diese Frage nicht beantworten.
Er muss gar nichts dazu sagen, was er mit seinem Mandanten besprochen hat.


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gestern um 17:16
@Tiergarten

Die geplante Aussage von Klara wird sicher auch Thema in der Familie Hensel sein, alles andere schätzte ich als unrealistisch ein.

Stephan Hensel wird (meiner Vermutung nach) seine Tochter bestenfalls dahingehend bestärken, sich an die Fakten bezüglich Entführung zu halten und ausnahmslos nur die konkreten Fragen des Gerichts zu beantworten, sprich: Emotionen vermeiden, sachlich bleiben.

Damit würde sie sich sogar neutral verhalten und ihrer Mutter möglicherweise weiteren Gesichtsverlust ersparen.


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gestern um 17:27
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Und eine solche Zuspitzung würde zum Beispiel drohen, wenn es tatsächlich zu einer Konfrontation zwischen Klara und ihrer Mutter im Gerichtssaal käme.
Zitat von emzemz schrieb:Auf gar keinen Fall wird das die Richterin zulassen.
Die wirft doch Klara im Gerichtssaal nicht CB und Dr.Dr. zum Fraße vor.
Ich könnte mir z.B. vorstellen, dass ihre Aussage auf Video aufgezeichnet und dann in die Verhandlung eingeführt wird.
Mit Konfrontation hatte ich gemeint, dass es vor Gericht zu Aussagen der Tochter käme, der sich die Mutter dann zur Wehr setzen würde.

Wenn Klara bestimmte Behauptungen aufstellt, muss ja CB (selber oder über ihren Verteidiger) die Möglichkeit haben, dazu Stellung zu nehmen.

So einfühlsam eine Richterin bei der Befragung auch vorgehen sollte: Ich finde eine solche Konstellation schwer erträglich. Ich würde sie Kindern nicht zumuten.


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gestern um 17:36
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Wenn Klara bestimmte Behauptungen aufstellt, muss ja CB (selber oder über ihren Verteidiger) die Möglichkeit haben, dazu Stellung zu nehmen.
Das darf sie gerne machen.
Nur wird Klara hierbei nicht anwesend sein.


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