Lanza schrieb:Und jetzt die Preisfrage an dich um welche Tatsachenbehauptung da es wohl geht?
Ich kenne die veröffentlichte Entscheidung des LG Frankfurt. Und rate mal, ob diese Tatsachenbehauptungen, solange die Entscheidung nicht rechtskräftig ist, durch das Gericht veröffentlicht werden. Nein, diese sind jeweils geschwärzt, da sich das Gericht an der Verbreitung nicht beteiligt.
Um zuverlässig zu wissen, welche Tatsachenbehauptung hier angegriffen wurde, muss man abwarten, bis es hierzu eine rechtskräftige Entscheidung gibt. Dann wird diese, sofern die Entscheidung zur Veröffentlichung vorgesehen ist, auch vollständig mitgeteilt.
Lanza schrieb:Klar, aber wenn SHs "knappe Kasse" hier ja häufiger Thema ist, kann man ja seine Meinung äußern, wo Einsparpotentiale liegen könnten.
Hier ist mE Thema, dass CB sich seit Jahren weigert, für ihre über alles geliebten Kinder Kindesunterhalt zu zahlen. Es soll sich um eine monatliche verweigerte Zahlung in Höhe von 3.800 EUR handeln, die derzeit in Hamburg rückwirkend gerichtlich geltend gemacht werden. Daneben soll es ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen CB wegen Verletzung der Unterhaltspflicht geben.
Und du meinst, hier Hinweise zu Einsparmöglichkeiten geben zu müssen. Da fällt mir leider nichts Sachliches zu ein.