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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

8.419 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 20:59
Zitat von KerzenKerzen schrieb:Die Vorwürfe gegen Uecker kam Anfang Juli 2023, soweit ich erinnere. Damals war eine Herausgabe bereits 4 Mal in DK abgelehnt worden.. danach eskalierte es sehr.

Am 11.07.23 gab es diese fast berühmte Eintrag „ich höre was von Bombe, bei U.“ im CBs Notizen. Die Zeit hat es damals gebracht:
Danke fürs Auffrischen. Ich habe auf die Schnelle nichts finden können, zu welchem Zeitpunkt genau Uecker Kenntnis über die Verleumdungskampagne erlangte, nur Sommer 2023.
Aber dieser verräterische Tagebucheintrag lässt darauf schließen, dass die Geschichte zu dem Zeitpunkt in der Planung und womöglich auch schon konkreten Vorbereitung war.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 21:04
Zitat von LanzaLanza schrieb:Welche Quelle gibt es dazu denn?
Bitte Suchfunktion nutzen.
Es müssen nicht ständig Dinge, die als bekannt vorausgesetzt werden können, wieder neu mit Quellen hinterlegt werden.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 21:06
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Klara hat sich entschieden, nicht auszusagen.
Wie können die Aussagen der Kinder in diesem Prozess eingeführt werden?
Da Klara ("nach derzeitigem Stand"- so die Vorsitzende) von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht in der Hauptverhandlung Gebrauch macht, ist alles, was sie im Ermittlungsverfahren gesagt hat, an sich nicht verwertbar. AUSNAHME: sie stimmt zu, dass ihre Angaben im Ermittlungsverfahren trotzdem verwertet werden dürfen. Hierzu muss sie eine entsprechende Erklärung abgeben.

Dann wären die Vernehmungsbeamten als Zeugen zu hören. Diese bereiten sich wahrscheinlich sehr gut auf ihre Zeugenaussage vor. Zur "Gedächtnisauffrischung" können Passagen aus der Vernehmung den Vernehmungsbeamten auch vorgehalten werden.

Ansonsten gilt:

§ 252 Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung

Die Aussage eines vor der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen, der erst in der Hauptverhandlung von seinem Recht, das Zeugnis zu verweigern, Gebrauch macht, darf nicht verlesen werden.

...und zwar auch dann nicht, wenn Klara der Verwertung zustimmt.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 21:10
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Klara hat sich entschieden, nicht auszusagen.
Hm. Klang so nach Endgültigkeit
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Da Klara ("nach derzeitigem Stand"- so die Vorsitzende)
Gut, dass auf den gegenwärtigen Stand hingewiesen wird.


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gestern um 21:14
@Gernhard
Zitat von KerzenKerzen schrieb:Am 11.07.23 gab es diese fast berühmte Eintrag „ich höre was von Bombe, bei U.“ im CBs Notizen. Die Zeit hat es damals gebracht:
In einer Notiz in Christina Blocks Handy steht am 11. Juli 2023: "Ich höre etwas von Bombe. Bei U." Gemeint ist vermutlich der Anwalt Gerd Uecker. "Ich weiß, was das heißt. Es könnte böse ausgehen. Aber dann ist es so, ich empfinde kein Mitleid." Und weiter: "Es stand im Raum, ob er sich selbst umbringen wird. Oder ob ihn jemand anderes, ein Betroffener, umbringen wird. Naja, das hoffe ich natürlich nicht."
Da hatte also jemand Skrupel und hat Bedenkrn geäußert, die weggewischt wurden.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 21:18
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Ansonsten gilt:

§ 252 Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung

Die Aussage eines vor der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen, der erst in der Hauptverhandlung von seinem Recht, das Zeugnis zu verweigern, Gebrauch macht, darf nicht verlesen werden.
Ahh, danke.
Das klärt meine Fragen.
Mir kam es nämlich etwas seltsam vor, dass davon die Rede war, dass die Kripobeamtin als "Zeugin vom Hörensagen" aussagen soll wie @CurlySue_ und @emz aus dem Podcast zitiert hatten.
Zitat von CurlySue_CurlySue_ schrieb:Siehe hier, Wiedergabe aus der Podcastfolge mit von der Meden:
Zitat von emzemz schrieb am 21.12.2025:Es gäbe auch die Möglichkeit, dass die Aussagen, die Klara bei der Polizei gemacht hat, vom Gericht eingeführt wird, indem die Polizistin als Zeugin vom Hörensagen aussagt.
Mir war völlig unklar, warum man nicht auf die Protokolle zurückgreift.
Wieder was gelernt ;)
Zitat von LanzaLanza schrieb:Hm. Klang so nach Endgültigkeit
Da steht nichts von Endgültigkeit.
Bitte weniger interpretieren, lesen was da steht, nichts dazu phantasieren, das würde den Diskurs erleichtern.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 21:23
I
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:
Zitat von LanzaLanza schrieb:Hm. Klang so nach Endgültigkeit
Da steht nichts von Endgültigkeit.
Bitte weniger interpretieren, lesen was da steht, nichts dazu phantasieren, das würde den Diskurs erleichtern
Dann einfach dann Wort "vorläufig" in die Aussage einbauen? So erweckt es den Anschein einer Tatsachenbehauptung zumal ja die Nachfragen genau auf dieses Szenario gestückt waren und nicht Erwähnung gezogen wurde das K doch noch aussagen könnte.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 21:25
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Da steht nichts von Endgültigkeit.
Normalerweise gibt es auch nur eine Erklärung und kein Hin und Her. Ich hatte in einem Liveticker die Erklärung der Vorsitzenden als Zitat gefunden. Da mich das etwas verwundert hat, dass dort "nach derzeitigem Stand" zitiert wurde, ist mir das in Erinnerung geblieben. Gefunden habe ich es bisher nicht wieder.

Aber es erscheint so, als wolle es sich Klara noch offenhalten.


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gestern um 21:28
Zitat von LanzaLanza schrieb:Dann einfach dann Wort "vorläufig" in die Aussage einbauen?
Nein
Mir ist nicht bekannt, dass Klara selbst gesagt hat, dass es sich um eine vorläufige Entscheidung handelt.
Wenn du dazu eine Quelle hast, kannst du die gerne raussuchen und hier verlinken.
Mir ist nur bekannt, dass Klara sich geäußert habe, dass sie nicht aussagen möchte und sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht beruft.
Ob das vorläufig oder endgültig ist, darüber liegen mir keine Informationen vor.
Wenn du da mehr weißt, dann kümmere dich selbst darum die Aussage zu präzisieren.
Meine Aussage ist faktisch nicht falsch.

Wenn du das anders siehst, melde den Beitrag und lass das durch die Verwaltung überprüfen.


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gestern um 21:29
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Da Klara ("nach derzeitigem Stand"- so die Vorsitzende) von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht in der Hauptverhandlung Gebrauch macht, ist alles, was sie im Ermittlungsverfahren gesagt hat, an sich nicht verwertbar.
Darf dann eigentlich die Gutachterin mit ihr sprechen, oder ist die Begutachtung nur im Rahmen der Verhandlung vorgesehen?


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gestern um 21:42
Zitat von KTGKTG schrieb:Darf dann eigentlich die Gutachterin mit ihr sprechen, oder ist die Begutachtung nur im Rahmen der Verhandlung vorgesehen?
Das ist eine sehr interessante Frage.

Hensel hat ja gesagt, dass die Kinder mit der Gutachterin sprechen werden. Das geschieht außerhalb der Hauptverhandlung. Hier könnte es auch sein und wäre sogar üblich, dass die Kinder etwas zu der Tat sagen. Vorher muss die Gutachterin darüber belehren, dass sie verpflichtet ist, dem Gericht das Gesagte mitzuteilen. Wie das nun ist, wenn im Nachhinein entschieden wird, dass die Begutachteten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, weiß ich "aus dem Stand" nicht. Das dürfte eine äußerst seltene Konstellation sein.

Ich habe eine Idee, aber ehe ich was Falsches schreibe, schaue ich bei Gelegenheit mal nach.


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gestern um 22:15
@KTG

Der BGH hat 2024 eine ähnliche Konstellation zu entscheiden gehabt. Im Ergebnis ist es so bzw. hat es der BGH so entschieden, dass derjenige, der in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat, der Verwertung nur sämtlicher Angaben (auch gegenüber der Sachverständigen), die er vorher getätigt hat, zustimmen kann. Also entweder alles oder gar nichts. Man kann nicht sagen, die Aussage, die ich vor den Ermittlungsbehörden gemacht habe, darf nicht verwertet, die vor der Sachverständigen aber schon. Es muss also eine einheitliche Entscheidung geben.


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gestern um 22:58
Zitat von M8nixM8nix schrieb am 07.12.2025:Klara hatte in einem Brief an die Richterin geschrieben, dass sie um Bedenkzeit bittet und noch nicht weiß, wie sie aussagen möchte.
Wenn Klara sich entschieden hat und aussagen möchte, dann kann man ihr das schlecht verwehren.
Auch wenn es eine hohe Belastung für sie darstellen würde.
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:
Zitat von LanzaLanza schrieb:Dann einfach dann Wort "vorläufig" in die Aussage einbauen?
Nein
Mir ist nicht bekannt, dass Klara selbst gesagt hat, dass es sich um eine vorläufige Entscheidung handelt.
Wenn du dazu eine Quelle hast, kannst du die gerne raussuchen und hier verlinken
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Bitte Suchfunktion nutzen.
Es müssen nicht ständig Dinge, die als bekannt vorausgesetzt werden können, wieder neu mit Quellen hinterlegt werden.
Eigentlich nicht so schwer.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 23:03
Zitat von RaissaRaissa schrieb:@Gernhard
Zitat von KerzenKerzen schrieb:Am 11.07.23 gab es diese fast berühmte Eintrag „ich höre was von Bombe, bei U.“ im CBs Notizen. Die Zeit hat es damals gebracht:
In einer Notiz in Christina Blocks Handy steht am 11. Juli 2023: "Ich höre etwas von Bombe. Bei U." Gemeint ist vermutlich der Anwalt Gerd Uecker. "Ich weiß, was das heißt. Es könnte böse ausgehen. Aber dann ist es so, ich empfinde kein Mitleid." Und weiter: "Es stand im Raum, ob er sich selbst umbringen wird. Oder ob ihn jemand anderes, ein Betroffener, umbringen wird. Naja, das hoffe ich natürlich nicht."
Da hatte also jemand Skrupel und hat Bedenkrn geäußert, die weggewischt wurden.
Bezieht sich das auf irgendwas, was ich zuvor geschrieben habe? Oder hast du mich versehentlich angesprochen?

Hilf mir kurz, ich verstehe es nämlich nicht! 😉


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gestern um 23:05
Zitat von M8nixM8nix schrieb:
Zitat von LanzaLanza schrieb:2023 hat SHs Firma jedenfalls über 30000 EUR Gewinn gemacht. Da dürfte SHs Geschäftsführer Gehalt schon abgezogen sein. 30 Riesen ist ja fast ein 2tes Gehalt
Klar doch. Das macht 2500€ im Monat, wenn du von einem zweiten Gehalt sprichst. Da ist die Differenz zu 3800€ Unterhalt ja nicht mehr so groß.
Ein Punkt, der hierbei bedacht werden sollte, sind die deutlich höheren Lebenskosten in DK. Allein die Steuern sind dort viel höher.
Davon ab ist es für diesen Fall (und auch generell) unwesentlich, wie hoch der Verdienst von Hensel ist.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 23:07
Zitat von LanzaLanza schrieb:Gegen einen alten Mann wie EB, gegen den Ermittlungen eingestellt worden und der seine Frau an einen tückischen Krebs verloren hat muss man nicht dauernd die Scheinwerfer richten.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass EB mit dieser deiner Aussage nicht einverstanden wäre.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 23:16
Zitat von LanzaLanza schrieb:Eigentlich nicht so schwer.
Anscheinend doch
Das Zitat von @M8nix ist aus der Zeit bevor K. mitgeteilt hat, dass sie nicht aussagen will.

Such mal weiter, ob du die Aussage findest, dass sie sich "vorläufig" entschieden hat, nicht auszusagen.
Mir ist dazu, wie gesagt, nichts bekannt.


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gestern um 23:20
https://www.bild.de/regional/hamburg/fuer-die-steakhaus-erbin-wird-es-immer-enger-das-geheime-verhoer-der-block-vetrauten-olga-69691f9193fcdee3c2beb278
Die israelische Entführerin Keren Tennenbaum hat mit ihrer Aussage bei der Staatsanwaltschaft Hamburg für Aufsehen gesorgt: Sie behauptet, dass Christina Block aktiv in die Entführung ihrer eigenen Kinder an Silvester 2023/2024 involviert war. Tennenbaum schildert detailliert, wie Block nicht nur informiert war, sondern auch konkrete Anweisungen gab.

Welche schockierenden Details Tennenbaum über die Beteiligung von Christina Block und dem Familienanwalt preisgegeben hat, erfahren Sie mit BILDplus.
Es ist zwar ein Bezahlartikel, aber die kostenfrei veröffentlichte Zusammenfassung von BILD lässt dazu vermuten, dass hier großes Kino bevorsteht. CB, Dr. C., GD und Konsorten sollten meiner Ansicht nach aus naheliegenden Gründen für die nächsten vsl. 3-7 Jahre keine größeren Urlaubspläne schmieden. Die Aussage von Klara wird dazu kaum mehr benötigt, die Aufzeichnungen der Kinder von den Alarmknöpfen sind ja bereits in das Verfahren eingeführt.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 23:40
@Zaunkönigin

Glaube du bist gerade in der Belegpflicht, bevor du da deine angebliche Tatsachenbehauptung weiter aufrecht hälst


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 23:48
Zitat von LanzaLanza schrieb:Zaunkönigin

Glaube du bist gerade in der Belegpflicht, bevor du da deine angebliche Tatsachenbehauptung weiter aufrecht hälst
Ich denke, ich habe hier für Verwirrung gesorgt, da ich etwas aus der Erinnerung eines Livetickers zitiert habe, nämlich „nach derzeitigem Stand“. Ich habe den Liveticker nun gefunden, da steht, die Vorsitzende habe gesagt: „Aktueller Stand ist …“. Das ist für Juristen nicht dasselbe.

Daher hier eine andere Quelle:
Hildebrandt gab am Dienstag bekannt, dass die 15-jährige gemeinsame Tochter von Block und ihrem Ex-Mann nicht aussagen werde. Sie mache von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
Quelle: https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_101080494/mutmassliche-block-entfuehrer-mit-namen-white-blue-und-black.html

Also sorry, war mein Fehler.


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