Raissa schrieb:So wie ich es verstanden habe, wurden Daten so weitergereicht, wie sie auch die StA erhalten hatte. Man verzichtete darauf, die Daten für die Verteidiger zu konvertieren, obwohl die StA wohl auch eine (später selbst) konvertierte Version hatte.
Hätte man den Verteidigern jedoch die konvertierte Fassung übersandt, hätten sie bestimmt Theater gemacht, weil sie nicht die Originale erhalten…
Das ist einer der wenigen Anträge der Anwälte, den ich tatsächlich nachvollziehen kann.
Technisch ist mir das völlig unklar, warum die nicht selbst in der Lage sind, die Dateien zu konvertieren.
Dass sie aber die konvertierten Dateien haben möchten, finde ich absolut nachvollziehbar.
Natürlich möchten die das gesamte Beweismaterial selber sichten und bewerten. Vielleicht findet sich ja doch irgendwo etwas entlastendes.
Es stehen hier letztlich nicht einfach nur Haftstrafen, sondern wenn man RA Böttner glauben darf, hohe Haftstrafen im Raum. Da prüft man natürlich jedes Detail.
Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum der Verteidigung nur die Rohdaten übergeben worden sind, wenn es eine konvertierte Form bei der Staatsanwaltschaft gibt.
Man hätte denen auch einfach beides übergeben können, Rohdaten und konvertierte Dateien. Dann wäre Ruhe im Karton gewesen.
Es handelt sich ja ausschließlich um digitale Dateien, das geht doch blitzschnell. Da muss nicht irgendjemand drei Tage am Kopierer stehen und 15.000 Blätter einzeln kopieren.
Die Staatsanwaltschaft weiß doch eigentlich auch, dass die Verteidigung überall, wo es geht nach Revisionsgründen sucht.