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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

9.500 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 15:56
Der jüngste Befangenheitsantrag wurde ja damit begründet, dass die Vorsitzende Richterin die Arbeit der Verteidigung erschwere - unter anderem dadurch, dass Aktenmaterial nur in Form von (unleserlichen) Rohdaten zur Verfügung gestellt werde.

Was habe ich mir als juristischem Laien unter derartigen Rohdaten vorzustellen. Kann das jemand freundlicherweise verständlich erklären?


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 16:39
Zitat von SirLouisSirLouis schrieb:Was soll das bringen? Kann da jemand Licht ins juristische Dunkel bringen?
Es geht im Kern um die Frage, ob der Kindesentzug, die Freiheitsberaubung und die Körperverletzung bereits mit der Übergabe der Kinder an die Mutter beendet waren bzw mit dem Wiedereintritt der Kinder in den mütterlichen Haushalt, der ja, ihr ehemaliges zu Hause war.
Je nachdem wie man diese Frage beantwortet, fallen eventuell Straftaten bestimmter Personen weg.
Wenn ich Straftaten also mit Übergabe an die Kindesmutter beendet waren, dann gab es in Hamburg gar keine Straftat mehr und Andreas P., der die Bewachung des Hauses zu verantworten hatte, wäre damit quasi raus aus dem Verfahren.
Eventuell auch Cousinchen und ihr Mann.

Für mich ist ziemlich klar, dass zumindest die Freiheitsberaubung weiterhin angehalten hat, da die Kinder nicht bei der Mutter sein wollten, sondern gerne zurück nach Dänemark wollten.
Aber ich bin keine Juristin, es ist also eine laienhafte Einschätzung.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 16:42
Hier noch der LTO Artikel vom gestrigen Verhandlungstag. Ich hab einmal die erste Szene mit Philipp von der Meden kopiert. Das erfrischt möglicherweise wieder, nachdem es heute, bis auf die morgendlichen Turbulenzen, eher zäh zugegangen ist.
Eklat im Gerichtssaal

Dann kommt es im Gerichtssaal zum Eklat. Als der Psychologe gerade zu einem Vorhalt wieder Stellung nehmen will, wird er von der Staatsanwaltschaft unterbrochen. Die Befragung des Zeugen gerate zu sehr zur Sachverständigenbefragung. Eine Diskussion entbrennt. Anwalt Sascha Böttner, der einen angeklagten Israeli vertritt, kritisiert, dass der Mann als Zeuge der Verteidigung seinen Sachverstand einfließen lassen dürfe. Philip von der Meden, Anwalt von Stephan Hensel, schaltet sich ein: "Ich bestreite, dass der Zeuge irgendeinen Sachverstand hat."
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/block-prozess-tag-32-kinderpsychologe-entfuehrung-kinder


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 16:45
dass der Mann als Zeuge der Verteidigung
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/block-prozess-tag-32-kinderpsychologe-entfuehrung-kinder

Gestern stand die Frage im Raum, wer eigentlich diesen Zeugen für das Verfahren benannt hat.
Offenbar war das die Verteidigung.
Hat sich nach meinem Eindruck allerdings eher als Bumerang erwiesen


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 16:46
@Tiergarten
In der BILD wird es so erklärt:
Daten, die in einem nicht lesbaren Format übermittelt worden seien, weil sie angeblich nicht relevant seien. Die Verteidigung besteht jedoch darauf, sämtliche Daten einsehen zu dürfen.
Quelle: https://m.bild.de/regional/hamburg/live-ticker-bringt-ein-detektiv-christina-block-in-bedraengnis-69778530707d4aa2075820ea?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.allmystery.de%wa.

So wie ich es verstanden habe, wurden Daten so weitergereicht, wie sie auch die StA erhalten hatte. Man verzichtete darauf, die Daten für die Verteidiger zu konvertieren, obwohl die StA wohl auch eine (später selbst) konvertierte Version hatte.

Hätte man den Verteidigern jedoch die konvertierte Fassung übersandt, hätten sie bestimmt Theater gemacht, weil sie nicht die Originale erhalten….


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 17:00
Zitat von RaissaRaissa schrieb:So wie ich es verstanden habe, wurden Daten so weitergereicht, wie sie auch die StA erhalten hatte. Man verzichtete darauf, die Daten für die Verteidiger zu konvertieren, obwohl die StA wohl auch eine (später selbst) konvertierte Version hatte.

Hätte man den Verteidigern jedoch die konvertierte Fassung übersandt, hätten sie bestimmt Theater gemacht, weil sie nicht die Originale erhalten….
Was für Formate sollen oder können das denn sein? Was muss da konvertiert werden? Word oder PDF Dokumente??

Ich kenn das eigentlich nur aus der Fotografie: wenn man RAW-Dateien hat, und die mittels eines Bildbearbeitungsprogramms bearbeitet, um sie dann als jpeg-Dateien zu exportieren. Da findet eine "Konvertierung" des Darteiformats statt von Rohmaterial zu gebrauchsfähigem Bildmaterial.

Wenn es bei den für den Prozess relevanten Dateien um Chatverläufe, Mails etc. geht, erschließt sich mir das mit den zu konvertierenden Dateien eher nicht. Bin allerdings auch kein IT-Experte.

Aber vielleicht kann's ja jemand aufklären.


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um 17:02
Das Lachen wird immer angestrengter.

IMG 2573.webp
Quelle: Christian Spreitz/Bild


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um 17:07
Zitat von SirLouisSirLouis schrieb:Ich kenn das eigentlich nur aus der Fotografie: wenn man RAW-Dateien hat, und die mittels eines Bildbearbeitungsprogramms bearbeitet, um sie dann als jpeg-Dateien zu exportieren. Da findet eine "Konvertierung" des Darteiformats statt von Rohmaterial zu gebrauchsfähigem Bildmaterial.
Es könnte z.B. um Bildmaterial aus den Überwachungskameras gehen. So ließe sich auch der Umfang der Daten erklären und weshalb die RA Probleme mit der Konvertierung haben.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 17:11
Zitat von RaissaRaissa schrieb:Es könnte z.B. um Bildmaterial aus den Überwachungskameras gehen. So ließe sich auch der Umfang der Daten erklären und weshalb die RA Probleme mit der Konvertierung haben.
So was kommt doch aber sicherlich öfter in Strafprozessen vor (z.B. Bildmaterial aus Überwachungskameras) - sollten da die Anwälte nicht technisch ausgerüstet sein? Oder sagen die das dann in jedem Strafprozess: oh sorry, wir können das nicht auslesen...
Oder sind es hochspezielle Dateien, die ausschließlich in diesem Block-Prozess auftauchen?
Kann ich mir ehrlichgesagt nicht wirklich vorstellen...


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 17:19
Zitat von RaissaRaissa schrieb:So wie ich es verstanden habe, wurden Daten so weitergereicht, wie sie auch die StA erhalten hatte. Man verzichtete darauf, die Daten für die Verteidiger zu konvertieren, obwohl die StA wohl auch eine (später selbst) konvertierte Version hatte.

Hätte man den Verteidigern jedoch die konvertierte Fassung übersandt, hätten sie bestimmt Theater gemacht, weil sie nicht die Originale erhalten…
Das ist einer der wenigen Anträge der Anwälte, den ich tatsächlich nachvollziehen kann.
Technisch ist mir das völlig unklar, warum die nicht selbst in der Lage sind, die Dateien zu konvertieren.
Dass sie aber die konvertierten Dateien haben möchten, finde ich absolut nachvollziehbar.
Natürlich möchten die das gesamte Beweismaterial selber sichten und bewerten. Vielleicht findet sich ja doch irgendwo etwas entlastendes.
Es stehen hier letztlich nicht einfach nur Haftstrafen, sondern wenn man RA Böttner glauben darf, hohe Haftstrafen im Raum. Da prüft man natürlich jedes Detail.
Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum der Verteidigung nur die Rohdaten übergeben worden sind, wenn es eine konvertierte Form bei der Staatsanwaltschaft gibt.
Man hätte denen auch einfach beides übergeben können, Rohdaten und konvertierte Dateien. Dann wäre Ruhe im Karton gewesen.
Es handelt sich ja ausschließlich um digitale Dateien, das geht doch blitzschnell. Da muss nicht irgendjemand drei Tage am Kopierer stehen und 15.000 Blätter einzeln kopieren.
Die Staatsanwaltschaft weiß doch eigentlich auch, dass die Verteidigung überall, wo es geht nach Revisionsgründen sucht.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 17:21
Vielen Dank, @Raissa, für Deine Erläuterungen zum Thema Daten.

Ich muss gestehen, ein wenig geht es mir aber noch wie @SirLouis, die auch Probleme damit hat, konkret nachzuvollziehen, was in diesem Fall die Anwälte beschwert.
Zitat von SirLouisSirLouis schrieb:Wenn es bei den für den Prozess relevanten Dateien um Chatverläufe, Mails etc. geht, erschließt sich mir das mit den zu konvertierenden Dateien eher nicht. Bin allerdings auch kein IT-Experte.
Ich auch wahrlich nicht. Aber vielleicht klärt sich das noch im Detail auf. Wichtig wäre es ja schon - immerhin geht es hier um den Vorwurf der Befangenheit. Das Gericht wird mithin schon erklären müssen, warum es wie mit dem Datenmaterial in diesem Prozess umgeht.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 17:31
Mir fallen da zwei Fälle von "Rohdaten" ein:

- Zum einen tatsächlich beim Thema Videoüberwachung. Hier ist oftmals ein Videosystem-spezifisches Format im Einsatz, welches nur mit dem entsprechenden "Player" wiedergegeben werden kann. Der "Player" kann beim Export der Videodaten mitgegeben werden, muss es aber nicht. In jedem Fall wäre er zum Abspielen der entsprechenden Sequenzen erforderlich. Gerade zu Beweissicherungszwecken wird diese Export-Methode jedoch bevorzugt, WEIL es sich dabei eben um unveränderte (und vor allem verlustfreie) Rohdaten handelt. Man könnte den Export z. B. auch als gängigeres .AVI-File erzeugen - dann hätte aber eine Veränderung der Daten stattgefunden und das ist eigentlich nie gewünscht.

- Zum zweiten gibt's den Fall bei PDF's bzw. Druckerzeugnissen. Wenn es sich - wie vermutlich in diesem Fall gegeben - um viele Tausend Seiten Dokumente handelt, kann es mühselig sein, Dokumente nur in gedruckter Form oder als nicht durchsuchbare PDF's erhalten zu haben. Man müsste diese Unterlagen dann ggfs. digitalisieren und mittels OCR durchsuchbar machen.

Bin da kein Experte aber die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass sie die Daten ja auch nur so (was auch immer damit gemeint sein mag) erhalten hätte und dann eben selbst ein für sie verwertbare Form geschaffen hat. Ein noch weitergehendes Beispiel der Datenaufbereitung wären z. B. Kontoauszüge. Hier könnte die Staatsanwaltschaft sich die Mühe gemacht haben, und z. B. selbst in Excel (oder wo auch immer) eine Aufbereitung vorgenommen haben.

Welche konkrete Fall von Rohdaten hier nun vorliegt, wurde wohl noch nicht erörtert. Und ob die Staatsanwaltschaft eigene Datenaufbereitungen mit den Angeklagten teilen muss ... keine Ahnung (würde mich aber wundern).


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 17:45
Ein dritter Fall wäre noch denkbar und da könnte ich die Verteidigung dann schon auch etwas verstehen. Sollten von den beschlagnahmten Mobiltelefonen Backups gezogen worden sein, so sind diese natürlich erstmal nutzlos weil wirklich sehr "roh". Keine Ahnung inwieweit hier die Verteidigung selbst für eine Auswertung bzw. eben ein Auslesen der Backups verantwortlich wäre.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 17:58
@Alex-SCVCC
Ok, danke für die Erklärungen.
Die Staatsanwaltschaft hat die Dateien ja auch von "irgendwoher" bekommen - ich gehe davon aus: von den ermittelnden Beamten, sprich der Polizei.
Aus meiner Logik müsste es ja dann so sein, dass betreffend genau diesen Daten und in der Form, wie sie die Polizei übergeben hat, entsprechend die vielzitierte "Waffengleichheit" bestehen müsste, also beide Instanzen (Staatsanwaltschaft und Verteidigung) gleichermaßen dasselbe Rohmaterial erhalten. So gesehen wäre es Obliegenheit jeder der genannten Instanzen, ob und wie sie damit umgehen . Die RA erwarten, dass die Staatsanwaltschaft für sie diese Arbeit (der Entschlüsselung) übernimmt und ihnen dann die vorgekauten Häppchen zukommen lässt?

Korrigiert mich gerne, wenn's falsch sein sollte.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 18:01
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:wenn es eine konvertierte Form bei der Staatsanwaltschaft gibt.
Vorsicht: Ich hatte keine Quelle dafür, dass die StA die Daten aufbereitet hat. Ich vermutete das nur.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 18:38
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Gestern stand die Frage im Raum, wer eigentlich diesen Zeugen für das Verfahren benannt hat.
Offenbar war das die Verteidigung.
Hat sich nach meinem Eindruck allerdings eher als Bumerang erwiesen
Habe ich auch so empfunden. Zwar hat der gute Dr. CB nicht direkt in die Pfanne gehauen - das hätte mich auch sehr gewundert, aber wirklich hilfreich war er als Zeuge der Verteidigung nicht. Das war ja ein Desaster.
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Dem hätte man vorbeugen können, indem man die Entführung unterlässt oder CB sich mit mütterlicher Aufmerksamkeit darum kümmert, dass keins der Kinder wegläuft.
Ja, und ein Aufschrei wäre groß gewesen und auch berechtigt.
Dieses geforderte Gutachten ist echt ein Witz. Wie kriegen es eigentlich Mio von Eltern ohne psychologische Unterstützung hin, dass ihre Kinder nachts nicht weglaufen? Ohne Gitter vor den Fenstern oder Schlösser, ohne (bewaffnete) Security vor dem Haus?

Dass "Fluchtgefahr" bestand, hatte ja seinen Grund. Jetzt wird so getan, als wenn man die Kinder nur schützen wollte, unfassbar.


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