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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

11.052 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 19:37
@SirLouis
Die JA Dame hat doch sinngemäß erklärt, dass es nicht ihre Aufgabe gewesen war, sich nicht in die Hintergründe ( also Entführung) zu vertiefen. Sozusagen war es nicht „ ihre Kanne Bier“.
Deshalb sagte sie ja auch, sie wäre im Plausch mit den Kindern nicht tiefer eingestiegen. Also sie hat nicht nachgehakt.
Es scheint so, als sei eine vermutete Entfführung, nicht ihr Metier war.
Ich frage mich trotzdem, was war denn nun ihr konkrete Aufgabe dort im Haus? Nur so gucken, ob die Kinder zb physisch von außen intakt waren? So eine Begutachtung, scheint nicht die Haare von Klara zu beinhalten. Oder wie wäre es erklärbar, dass sie die Reste vom Klebeband übersah?

Was bitte kann man von einem Hausbesuch erwarten, der vorher angekündigt wird. Frau Block hatte genügend Vorlauf, alles für das Gemälde der
der happy Family zu arrangieren.
Ein spontaner Besuch, wäre evtl besser gewesen.
Vor allem wenn man bedenkt, dass Frau Block da die Regie führte, wer und wieviele zu den Kindern dürfen.
Eltern die wissen, morgen kommt die Tante vom
JA, die haben doch advantage, das Jugendamt zu manipulieren.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 19:42
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Demgegenüber stehen die Berichte der Kinder. Mal sehen, wie Bott irgendwann mal die Erzählungen der Kinder, wegbügeln oder minimieren wird.
Drei “Kinder” im Alter 12, 15 und 20 Jahre. Es ist eine Frage der Zeit, wann deren Perspektive und Erlebnisse erzählt werden.
Was will CB/Bott denn tun? für immer sagen „ihr seid doch so manipuliert“?. Ich kann nicht begreifen wie man so blöd reagieren kann. Es zerstört doch jegliche Möglichkeit Kontakt aufzubauen. Es wird immer abstruser..
Theodor und Klara haben bereits mit die Gutachterin gesprochen, in wenige Monate sollte das Ergebnis vorliegen.


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gestern um 19:52
@Kerzen
Nun ja, Bott‘s Aufgabe ist zuallererst mal, seiner Mandantin die schwedischen Gardinen zu ersparen. Dafür wird er bezahlt. Er wird ja voraussichtlich niemals eines der Kinder befragen dürfen. Selbst wenn er das könnte, müsste er seine Waffe im Holster lassen. Niemand sieht es gerne, wenn Strafverteidiger Kinder attackieren oder ihr Erinnerungsvermögen anzweifeln.
Warscheinlich wird er mit der beauftragten Gutachterin mal ein Geplänkel haben, so sie denn zum Gutachten befragt werden kann.


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gestern um 20:12
Zitat von SirLouisSirLouis schrieb:ABER: es fehlte der Folgeschritt, nämlich die Abklärung der LATENTEN KIndeswohlgefährdung. Dies hätte bedeutet: Einsatz eines Krisenclearing (nach §27.2 SGB VIII). Hier gut erklärt: https://rif-familienhilfe.de/intervention-bei-krisen-und-clearing-%C2%A7-27-2-sgb-viii/

Zu diesem Ergebnis zu kommen, hätte es allerdings die Berücksichtigung der Entführung bedurft - und die wurde aus mir unerklärlichen Gründen ausgeblendet.
Ist es dann nicht eine Unterlassung, wenn sie nichts weiter in die Wege geleitet hat?
Immerhin wusste sie, dass die Kinder entführt worden waren.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 20:55
Sie habe nur zu beurteilen gehabt, ob es den Kindern dort, wo sie sich gerade aufhielten, gut geht. Sie habe die Tochter gefragt, wie es "mit Papa gerade ist".
ihr Auftrag sei eine Inaugenscheinnahme gewesen, dabei versuche man, "wenig in eine Befragung zu gehen, sondern einfach zu schauen, was die Kinder von sich aus äußern".
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/block-tag-37-block-prozess-christian-zeugin-jugendamt-kinder-strafrecht

Warum fragt sie dann nach Papa? Scheinbar wollte sie doch etwas herausfinden!

Was wäre denn gewesen, hätte Klara von der Gewalt und Entführung erzählt? Hätte sie sich die Ohren zugehalten und angefangen zu singen? 🙄


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gestern um 21:21
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Ist es dann nicht eine Unterlassung, wenn sie nichts weiter in die Wege geleitet hat?
Immerhin wusste sie, dass die Kinder entführt worden waren.
Ja, das wäre die Frage. Aus meiner Sicht ist das eine handfeste Unterlassung, nicht nur durch sie, sondern auch durch die zweite Kollegin - und somit auch der Leitung/JA. Wie ich schon sagte: es fehlte der zweite Schritt der Abklärung. Mit viel Goodwill kann man ja mitgehen mit dem "Ergebnis", dass die Kinder an dem Tag nicht in unmittelbarer Gefahr waren. Sie hatten zu essen, zu trinken, Kleidung usw.
Aber das ist natürlich deutlich zu kurz gesprungen. Und für mich hat es nicht nur ein bisschen Geschmäckle, wie offensichtlich der Part der Entführung so einfach ausgeblendet werden konnte. Jugendamt setzt Scheuklappen auf, macht so ansatzweise einen gesetzlich vorgeschriebenen Schritt - und belässt es dann dabei. Macht einen auf drei Affen.
Hensels Vorwurf der Korruption ist da gar nicht so weit hergeholt. Auch er hat seine Erfahrungen mit dem Hamburger JA gemacht und kommt sicherlich nicht aus heiterem Himmel zu seiner Einschätzung.
Im Grunde ist auch die verwehrte Hilfe auf Klaras Bitte eine Unterlassung.

Das Problem ist oft nur: so was lässt sich meist nur schwer nachweisen, da steht dann Aussage gegen Aussage. Und am Ende - man muss es leider mal so sagen: ist dann die Institution der stärkere Part.
Über justiziable interne Abläufe im Jugendamt kann ich leider auch nichts sagen, weil ich da nicht arbeite und somit keinen Einblick habe. Fakt ist nur: selbst als nahestehender Kooperationspartner des Jugendamts bekommt man nichts mit, sollte es zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dort kommen bzw. welche Ergebnisse/Konsequenzen diese dann haben. Behörden lassen sich in diesen Fällen nicht in die Karten gucken.
Um Ermittlungen überhaupt anzustreben, braucht es auch erstmal einen Kläger (wo kein Kläger kein Richter). Es gab ja im Fall Block sogar die Anzeige Klaras, aber scheinbar hat sich die im Sande verlaufen. Aussage gegen Aussage. Ein Kind zeigt etwas an - zwei oder mehr Mitarbeitende vom JA sagen was anderes. Nun, was soll da rauskommen? Das Ding wird eingestellt - und Klara das Signal gegeben: Du sagst die Wahrheit, Du führst Beschwerde - aber niemand glaubt Dir, weil wir am längeren Hebel sitzen. Die Wahrheit ist ein Mehrheitsbeschluss.

Und genau DAS darf eigentlich nicht vorkommen.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 00:41
Zitat von SirLouisSirLouis schrieb:
Zitat von M8nixM8nix schrieb:st es dann nicht eine Unterlassung, wenn sie nichts weiter in die Wege geleitet hat?
Immerhin wusste sie, dass die Kinder entführt worden waren.
Ja, das wäre die Frage. Aus meiner Sicht ist das eine handfeste Unterlassung, nicht nur durch sie, sondern auch durch die zweite Kollegin - und somit auch der Leitung/JA.
Wir hatten ja zu einem früheren Zeitpunkt bereits eine ähnliche Diskussion. Das war, als die Kollegin dieser JA-Mitarbeiterin ausgesagt hat. Meine Meinung hat sich hier nicht geändert. Und so fragwürdig ich das Verhalten der JA-Mitarbeiterinnen halte - man muss sich auch vergegenwärtigen, dass den Ermittlungsbehörden am 4.1. genauwr bekannt war, was in der Silvesternacht passiert ist. Am 3.1. wurde der europäische Haftbefehl gegen CB erlassen. Am selben Tag wurde er von der StA in einen sogenannten Aufenthaltsbeschluss umgewandelt.

Es war klar, dass wegen einer nicht unerheblichen Straftat ermittelt wird, zumindest in Dänemark. Dass die deutschen Ermittlungsbehörden eine Woche später umfangreiche Durchsuchungen durchgeführt hat, ist bekannt. Als die Kinder zurück in Dänemark waren (weil das Hanseatische OLG eine richtige (vom BVerfG bestätigte) Entscheidung getroffen hat, wurden die Ermittlungsbehörden in HH aktiv. Vorher nicht! Jedenfalls nicht, um die Kinder zu schützen, zu befragen, einer medizinischen Untersuchung zuzuführen etc.. Es gab offensichtlich eine für die Ermittlungsbehörden unsichere Gemengelage, die das verhindert hat. Die Kinder wurden im Stich gelassen.

Ob man diese Versäumnisse nun den „vorgeschickten“ JA-Mitarbeiterinnen anlasten kann, bezweifle ich. Aufgabe der Ermittlungsbehörden wäre gewesen, die Kinder zumindest zu befragen und sie gegebenenfalls aus der Situation „zu befreien“. Die JA-Mitarbeiterinnen „vorzuschicken“, war sicherlich nicht die richtige Entscheidung. Im Nachhinein ist das natürlich immer leichter zu bewerten. Den „schwarzen Peter“ nun den JA-Mitarbeiterinnen zuzuschieben, halte ich für falsch. Die sind nicht ausgebildet, Straftaten aufzuklären. Es gab ja eine Nachricht von CB, Polizei fernzuhalten, da die Kinder darauf „abgerichtet“ seien, nach Hilfe zu schreien, wenn sie Polizei sehen würden. Dieser Plan scheint aufgegangen zu sein. Nach allem, was bisher bekannt ist, ist die Polizei im Haus der CB nicht zu den Kindern vorgedrungen.

Die JA-Mitarbeiterinnen sind hierfür nicht verantwortlich und es ist auch nicht deren Aufgabe, die Arbeit der Polizei zu verrichten. Gleichwohl: es lief da was gewaltig falsch. Aber die Schuld für die Versäumnisse allein den JA-Mitarbeiterinnen aufzuerlegen, halte ich für verfehlt. Die wären „im Normalfall“ gar nicht mehr im Haus der CB zum Einsatz gekommen.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 07:20
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Die JA-Mitarbeiterinnen sind hierfür nicht verantwortlich und es ist auch nicht deren Aufgabe, die Arbeit der Polizei zu verrichten. Gleichwohl: es lief da was gewaltig falsch. Aber die Schuld für die Versäumnisse allein den JA-Mitarbeiterinnen aufzuerlegen, halte ich für verfehlt. Die wären „im Normalfall“ gar nicht mehr im Haus der CB zum Einsatz gekommen.
Das sehe ich etwas anders. Sie waren nunmal im Haus! Und hatten als erste die Möglichkeit OFFENSICHTLICH ENTFÜHRTE Kinder zu sehen und zu sprechen.
Klara wird nicht umsonst geklagt haben!
Dass die Ermittlungsbehörden gleichzeitig wahrscheinlich auch vor dem Namen Block eingeknickt sind, ist keine Entschuldigung für unterlassene Hilfeleistung der JA-Mitarbeiterinnen.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 09:34
Zitat von ringelnatzringelnatz schrieb:Sie waren nunmal im Haus! Und hatten als erste die Möglichkeit OFFENSICHTLICH ENTFÜHRTE Kinder zu sehen und zu sprechen.
Ja, sie hatten die Möglichkeit, als erste die Kinder zu sehen, die - was zu diesem Zeitpunkt allen klar gewesen sein muss - Opfer einer Straftat geworden sind. Und dies unabhängig davon, ob CB in diese Straftat involviert war. Der Ablauf der Entführung zumindest auf dänischen Boden war bekannt. Der europäische Haftbefehl war existent.

In einer solchen Konstellation wäre es die PFLICHT der Ermittlungsbehörden gewesen, die Kinder zu befragen. Schon allein deshalb, um diese Straftat (zu diesem Zeitpunkt standen zumindest eine Freiheitsberaubung und Körperverletzungsdelikte im Raum) aufzuklären und sich vom gesundheitlichen Zustand der Kinder a) zu überzeugen und b) zu Beweissicherungszwecken medizinische Untersuchungen einzuleiten.

Daher hätten die JA-Mitarbeiterinnen gar nicht als erste die Möglichkeit haben dürfen, die Kinder zu sehen. Die Polizei hat sich offensichtlich einlullen lassen und ist ihren Aufgaben nicht nachgegangen. Gleichzeitig haben sie für ihre Pressemitteilung die "Erkenntnisse" der JA-Mitarbeiterinnen genutzt:
Im Zusammenhang mit dem Sorgerechtsstreit um zwei Kinder der Unternehmerin Christina Block (50) hat die Hamburger Polizei die Familie aufgesucht. "Wir konnten uns davon überzeugen, dass die Kinder bei Frau Block sind und es ihnen augenscheinlich körperlich gut geht", teilte Polizeisprecherin Sandra Levgrün mit. An dem Besuch am Mittwochabend sei auch das Jugendamt beteiligt gewesen.
Quelle: https://www.zeit.de/news/2024-01/04/polizei-kindern-von-frau-block-geht-es-augenscheinlich-gut

Sofern ich das richtig in Erinnerung habe, wurde die Polizei gar nicht ins Haus gelassen.

Weiter soll erklärt worden sein:
Die Polizei und die Staatsanwaltschaft erklärten gleichlautend, dass sie weiterhin damit beschäftigt seien, das Geschehen aufzuklären und die dazu erforderlichen Maßnahmen zu treffen. "Zum Schutz laufender Ermittlungen und zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten können derzeit keine näheren Auskünfte erteilt werden", hieß es weiter.
Quelle: ebenda

Sie wollten das Geschehen aufklären ... ohne die Kinder zu befragen.

Ich bin deiner Auffassung @ringelnatz, dass das Verhalten der JA-Mitarbeiterin nicht zu entschuldigen ist. Sie hätte aktiv werden müssen, zumindest hätte sie das, was Klara gesagt haben soll (und dass sie um Hilfe gebeten hat, glaube ich), dokumentieren müssen. ABER: die JA-Mitarbeiterinnen sind gemeinsam mit der Polizei zum Haus gekommen. Die Polizei ließ sich abweisen und sah keinen Anlass (obwohl es bekannt war, dass die Kinder gewaltsam entführt wurden) einzugreifen. Der Wunsch der Kinder, wo sie leben wollen, wurde offensichtlich als unbeachtlich angesehen. Nach wie vor bin ich mir nicht sicher, wie das Ermittlungsverfahren gelaufen wäre und ob es eine Anklage (gegen CB, Delling, Dr. C., Cousine und Ehemann und Andreas P.) gegeben hätte, wenn das OLG seinerzeit zugunsten von CB entschieden hätte. Insoweit denke ich, dass, selbst wenn die JA-Mitarbeiterin gehandelt hätte, dies nicht dazu geführt hätte, dass die Kinder aus der Situation herausgenommen worden wären. Einfach, weil die rechtliche Situation offensichtlich für alle Beteiligten unklar war.

Aber das ist auch nur meine Meinung.


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um 10:49
@LeonardodV
Ich stimme dir zu, dass in erster Linie die Ermittlungsbehörden falsch reagiert haben. Aber die Sozialarbeiterinnen haben ebenfalls mehrere schwere fachliche Fehler begangen. Wie @SirLouis schon ausgeführt hat, lag offensichtlich eine Krisensituation vor. Dafür gibt es Regelungen, wie da vorzugehen ist. Auch wenn nur eine 'Inaugenscheinnahme' stattfinden sollte, ist es schwer verständlich, warum nicht dafür gesorgt wurde, dass die betroffenen Kinder zumindest für kurze Zeit unbeobachtet und ungehört von anderen mit der Mitarbeiterin sprechen können.
Kinder haben jederzeit das Recht, mit ihren Eltern zu sprechen. Dass das ausgerechnet von einer Mitarbeiterin des JA verweigert wird ist komplett daneben.
Dass im Vorfeld offenbar längere Gespräche mit einem von der Mutter beauftragten Außenstehenden geführt wurden, widerspricht wiederum den Regeln.
Dass der Mutter der Entwurf des Berichts geschickt wurde, ist ebenfalls völlig neben der Spur, dem ebenfalls sorgeberechtigten Vater aber garnichts mitzuteilen, verletzt dessen Rechte und die der Kinder.

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit.


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