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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

11.722 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 23:24
Die Bearbeitungszeit war leider abgelaufen, daher noch ein kurzer Nachrag:

Auch ist mir völlig unverständlich, wie du deine Ablehnung/Antipathie gegenüber Christina Block und Stephan Hensel in einem Atemzug benennst. Auch wenn bei Weitem nicht alles super gelaufen ist, möchte ich doch festhalten, dass er niedergeschlagen wurde, mehrfaches Opfer ist, sein Leben bis heute unter den Folgen maßgeblich beeinträchtigt ist und er öffentlich verleumdet und ausspioniert wurde. Christina Block scheint zumindest in die Beauftragung dieser Geschichte involviert gewesen zu sein. Zumindest ein Luftholen zwischen 'ich finde sie haben sich beide nicht gut verhalten' wäre angebracht. Anstifting zur Entführung, Nutzung aller möglichen Netzwerke bis in höchste Kreise und Rachegelüste sind nicht gleichzusetzen mit Unsympathie.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 23:31
Zitat von FrokenLisbethFrokenLisbeth schrieb:Und damit nicht genug, nutzt du nun die misogyne 'Putzfrauen'-Schiene, um zu verdeutlichen, auf welchem Wege Ermittlungen durchstochen werden könnten.
Das finde ich auch unangebracht und einfach unnötig.

Dass die Akten gezielt an die Presse geleakt wurden finde ich glaube ich sogar gut. Dadurch dürfte die Qualität der Berichterstattung höher sein und zumindest bei seriösen Medien wird verantwortungsvoller mit der Privatsphäre der beteiligten Personen umgegangen. Aber vielleicht liegts auch einfach daran, dass ich den Fall inzwischen gespannt beobachte und mich über mehr konkrete Informationen freue.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 23:40
1,5 Jahre später verfasster Vermerk wirft Fragen auf
Diese kurze Interaktion zwischen dem Kripo-Beamten und der Security-Frau wird zu einem Kernthema des Tages. Denn der dazu verfasste Vermerk soll die einzige Stelle in der Akte sein, die eine Bewaffnung der Security erwähnt. Besonders für den mitangeklagten Leiter des Sicherheitsunternehmens, Andreas P., hat das große strafrechtliche Bedeutung.

Brisant an dem Vermerk ist, dass der erst im Juli 2025 im Auftrag des ermittelnden Staatsanwalts und nur eine Woche vor Prozessauftakt erstellt wurde, also mehr als eineinhalb Jahre nach der Begegnung auf Blocks Grundstücks.

Die Verteidiger stellen infrage, warum sich der Zeuge, der sich "nicht mal korrekt daran erinnern konnte, wann denn der Vermerk verfasst worden ist, auf den er sich ja die ganze Zeit bezieht" (der Zeuge hatte den Vermerk auf deutlich früher datiert), dann derart lebendig an die kurze Unterhaltung mit der Security-Frau erinnern konnte, dass er dazu eineinhalb Jahre später einen Vermerk verfassen konnte. Zumal er die Interaktion für so unwichtig gehalten habe, dass er damals nichts dazu aufgeschrieben und mit niemandem darüber gesprochen habe, was die Verteidigung befremdlich findet. Man prüfe doch, welche Personen Waffen tragen. Laut eigener Aussage hatte er aber nicht einmal Notizen dazu gemacht. Der Kripo-Beamte kann diesen Widerspruch auch nicht auflösen: Damit konfrontiert, sagt er nur, er verstehe die Frage nicht. "Ja aber ich glaube alle anderen hier haben das ganz gut verstanden", konstatiert Marko Voß, Verteidiger des mitangeklagten Familienanwalts.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/block-prozess-tag-39-kritik-kripo-waffen-mossad-social-media

Aha, und das soll Andreas P. zum Verhängnis werden?
Zitat von ottercatottercat schrieb:Dass die Akten gezielt an die Presse geleakt wurden finde ich glaube ich sogar gut.
Du begrüßt Straftaten?


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 23:48
Zitat von LanzaLanza schrieb:
Zitat von ottercatottercat schrieb:Dass die Akten gezielt an die Presse geleakt wurden finde ich glaube ich sogar gut.
Du begrüßt Straftaten?
Welche Straftaten sollen das sein? Mir fallen da keine ein, sofern die Weitergabe nicht durch öffentlich Bedienstete erfolgt ist.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 23:54
@LeonardodV

Was ist mit 353d STGB ?


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 23:59
Zitat von LanzaLanza schrieb:@LeonardodV

Was ist mit 353d STGB ?
Einfach mal lesen, dann siehst du, dass die Weitergabe nicht darunter fällt.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 00:05
die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__353d.html

@LeonardodV

Ok nur Veröffentlichung, nix Weitergabe. Und der der dann veröffentlicht ist durch die Pressefreiheit geschützt?


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 00:09
Zitat von LanzaLanza schrieb:Und der der dann veröffentlicht ist durch die Pressefreiheit geschützt?
Er darf jedenfalls nicht ganz oder in wesentlichen Teilen "im Wortlaut" öffentlich mitteilen. Und was unter "in wesentlichen Teilen" zu verstehen ist, ist Auslegungsfrage.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 00:42
möglicherweise hilft zum besseren Verständnis das hier:
"Rechtlicher Hinweis zur Veröffentlichung von Dokumenten aus Strafverfahren" vom Anwalt des Patriarchen (nicht das Verfahren Block betreffend):
https://web.archive.org/web/20251102152549/https://strate.net/de/dokumentation/Mollath-Rechtlicher-Hinweis.pdf


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