emz schrieb:Aber bitteschön, hier nochmal nachzulesen:
LeonardodV schrieb am 23.09.2025:Aus meiner Sicht: jedenfalls, dass sie vorher involviert war und die Tat mit geplant hat:
Interessant, ich will mich hier nicht selbst zitieren und es gab bereits damals, vor fast einem halben Jahr noch mehr Indizien in der (seinerzeit bekannten)Akte, die man hier nicht anbringen konnte. Nun gibt es darüber hinaus die Aussagen der freiwillig in Deutschland aussagenden Israelis (lt. Sascha Böttner hat es der Aussagen gar nicht mehr bedurft, um einen Tatnachweis zu erbringen). Unglaubwürdig (die Aussagen der Israelis)? Das ist eine Frage der Würdigung der vorhandenen Beweismittel. Das wird die Kammer - unabhängig von den Einordnungen des Doppel-Dr. - zu prüfen haben.
Natürlich darf man als Verteidiger „kämpfen“. Nur man sollte erkennen, wann der Kampf verloren ist. Es gilt immer, das bestmögliche Ergebnis für die Mandantin zu erzielen. Das erfordert eine Aufklärung der Mandantin darüber, wie die Kammer das Beweisergebnis (realistisch gesehen und das MUSS ein Strafverteidiger erkennen) einschätzt. Ob das geschehen ist, kann man von außen nicht beurteilen. Es gibt eigentlich nur drei Möglichkeiten:
A) IB ist nicht in der Lage, die Beweislage einzuschätzen und die Mandantin entsprechend zu beraten (schlechteste Variante, da Aufgabe des Verteidigers verfehlt)
B) IB schätzt die Beweislage für CB positiv ein und richtet seine Verteidigungsstrategie entsprechend ein. Ergebnis wird sich im Urteil zeigen.
C) CB gibt - entgegen der ihr mitgeteilten Einschätzung der Sach- und Rechtslage durch IB - den Auftrag, möglichst einen Freispruch zu erzielen (sehr ungewöhnlich, dass das passiert, wobei man sich dann als Verteidiger fragen muss, ob eine sachgemäße Verteidigung noch möglich ist oder man aus nicht erfassbaren Gründen nicht in der Lage ist, die Mandantin zu erreichen).
Wenn Kury CB verteidigen würde, würde ich A) und B) ausschließen. Bei dieser Verteidigung bin ich nicht sicher, dass CB so beraten ist, wie sie es sein sollte.
Was die Beweisaufnahme angeht: die Kammer hat Zeit. Die Kammer hat ein natürliches Interesse daran, ihr Urteil so umfassend zu begründen, dass der BGH keine Gründe findet, das Urteil aufzuheben. Daher wird es in Ermangelung von weiteren Geständnissen noch eine lange Zeit dauern, bis die Kammer ihre Beweisaufnahme abgeschlossen hat. Parallel oder im Anschluss wird es Beweisanträge der Verteidigung geben. Immer in der Hoffnung (der Verteidigung), dass das Verfahren aus irgendeinem Grund „platzt“.
Eigentlich ist das Verfahren durch - aus meiner Sicht. Der Rest ist Abarbeitung des Beweisprogramms.
Den Kindern wünsche ich einen baldigen rechtlichen Abschluss (aber der wird sich leider noch lange Zeit hinziehen).