SirLouis schrieb:Ich bleibe bei meiner Hypothese, dass da was gedreht wird im Hintergrund, was die Presse angeht. Bild lässt sich nicht ohne weiteres vorschreiben, wovon berichtet wird und wovon nicht.
Eigentlich ist es normal, dass das Interesse der Presse im Laufe des Verfahrens abnimmt und nur noch bei interessanten Zeugen und dann von der Urteilsverkündung berichtet wird. Man wird sehen, wie es ist, wenn die Israelis wieder einreisen können und aussagen.
Häufig ist es auch so, dass die Presse (auch unterschiedliche Medien) sich aufteilen und in unterschiedliche Verhandlungen setzen und dann die Mitschriften austauschen. Man kennt die Presseleute schon und wundert sich manchmal, dass jemand berichtet, der gar nicht da war.
ottercat schrieb:Ich fand es unlogisch oder mindestens komisch, dass DB dieses Schreiben nicht selbst zu seiner Verteidigung hat.
Vielleicht konnte er das Schreiben gar nicht lesen, da es möglicherweise in deutscher Sprache verfasst war. Ich würde das Schreiben darüber hinaus nicht abfotografieren lassen .... Ich kann mich auch nicht erinnern, was genau DB dazu gesagt hat. Ob es ihm gegeben wurde, damit er es lesen kann oder ob es nur gezeigt wurde und der Inhalt mitgeteilt wurde. So wie es DB darstellt, hatte er ja Vertrauen zu Dr. C.. Wieso sollte er ihm nicht glauben, dass es da noch ein Gutachten gibt.
Klar scheint zu sein, dass keiner der Beteiligten davon ausging, dass die Tat in Dänemark nicht strafbar ist. Die Israelis wussten, dass sie sich in Dänemark strafbar machen und diejenigen, die hier möglicherweise entsprechende Aufträge erteilt oder an der Planung beteiligt waren, wussten das auch. Der Denkfehler, den man bei der Einschätzung der Rechtslage gemacht hat, war mE der, dass man ausschließlich eine Strafbarkeit wegen Entziehung Minderjähriger geprüft hat. Auch wenn man aus irgendeinem Grund dazu kommen würde, dass diese in Deutschland nicht strafbar wäre, blieben immer noch die übrigen angeklagten Delikte übrig. Und die haben es auch in sich, auch die schwere Mißhandlung Schutzbefohlener ist ein Verbrechen. Soweit hat man aber wohl nicht gedacht.