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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

12.833 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 14:47
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Hat ja ziemlich zu tun im Moment, der Strate. Artikel zum Fernandes/Ulmen Fall geschrieben, angestrebtes Wiederaufnahmeverfahren im Fall Weimar, EBs Sprachrohr... alles sehr aufsehenserregend.
Plus Revisionsprüfung im Fall Franz Burda IV…


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 15:28
Zitat von ottercatottercat schrieb:Ich hatte das eher so interpretiert, dass die dem nicht seine Strafe mindern wollen als Teil eines Deals. Grade weil durch die Aussage von Tal S. im Raum steht, dass er unnötig brutal war bzw. Gewalt angewendet hatte.
In der Podcast-Folge 47 wird etwas dazu gesagt, ab Min 22:30.

https://shows.acast.com/ein-echter-krimi-der-fall-block/episodes/folge-47-ich-wollte-helfen-die-version-des-jonathan-c

Sinngemäß: die Staatsanwaltschaft hält die anderen für deutlich wichtiger als Jonathan C. in diesem Verfahren, daher die Ablehnung des sicheren Geleits etc.

Deshalb meine Verwunderung an dieser Stelle.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 15:40
@SirLouis
Ja, klingt auch alles plausibel. Aber wenn nun die Hürden für das freie Geleit weg fallen, sind die Aussagen von Jonathan C. denke ich z.B. wichtiger als die einiger der letzten Zeugen. Und so scheint es nun ja auch geplant zu sein, anders als es noch im Podcast klang. Ich glaube die nächsten Monate werden spannend!


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gestern um 16:13
Zitat von HillepilleHillepille schrieb:Die Frage was das dem Gericht bringt, empfinde ich ein Dolchstoss für das Kind.
Zitat von SirLouisSirLouis schrieb:Ich sehe die Aussage der Nachbarin ebenfalls als alles andere als irrelevant an, denn: für mich ist sie eine neutrale Zeugin.
Zitat von M8nixM8nix schrieb:T war alleine vor dem Haus.
Wenn CB nicht unablässig durch ein Fenster geguckt hat um nach ihm zu scheuen, dann ist das bei seinem
Alter neben schwarzer Pädagogik auch eine Verletzung der Aufsichtspflicht.
Liebe Leute, da müsst Ihr Euch entscheiden:

Seitdem der Prozess läuft, wurde hier im Thread das Thematisieren von Sachverhalten, die nicht angeklagt waren, immer wieder kritisiert.

Ob T. im Regen vor der Türe stand ist für die angeklagten Straftaten ohne Belang. Wie auch der Hundebiss T.s. Oder die vielen anderen Vorwürfe der Elternteile gegeneinander. Die Erziehungsmethoden von Frau Block stehen ebenso wenig vor Gericht, wie eine etwaige Kindesentziehung oder "Entfremdung" durch den Vater. Auch das wurde zu Recht immer wieder betont.

Nun kann man es für wahnsinnig interessant halten, ob T. von der angeblich treusorgenden Mama im Regen stehen gelassen wurde. Aber sie ist deswegen nicht angeklagt. Und der Vorfall für den Schuldspruch im laufenden Verfahren irrelevant. Und damit insoweit die Aussage der Zeugin.

Anderes mag für Frau Blocks Silvestereinkauf gelten, wobei es mir schwer fällt, daraus für die Schuldfrage relevante Erkenntnisse zu gewinnen.

Die Reaktion von Frau Block auf die Zeugin war völlig unabhängig davon - wie so viele andere Äußerungen (und die ihres Verteidigers) - nicht sehr hilfreich. Das Gericht wird nicht viel darauf geben, aber wenn es um die Öffentlichkeit geht, gehen solche Schüsse offenbar nach hinten los. In Sachen Litigations-PR sehe ich eigentlich seit Monaten nur Schiffbruch, trotz teurer Medienberater. Auch weil sich der Fall so ungünstig entwickelt hat, dass man mit Tränendrüse (Block) oder impertinenten Fragen (Bott) nichts Positives erreicht.

Ich mag da noch so viel schimpfen, der Prozess wird sich nicht mehr ändern. "Um die Kinder geht es schon lange nicht mehr" (FAZ vom 16.03.2026).


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 16:31
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ob T. im Regen vor der Türe stand ist für die angeklagten Straftaten ohne Belang. Wie auch der Hundebiss T.s. Oder die vielen anderen Vorwürfe der Elternteile gegeneinander. Die Erziehungsmethoden von Frau Block stehen ebenso wenig vor Gericht, wie eine etwaige Kindesentziehung oder "Entfremdung" durch den Vater. Auch das wurde zu Recht immer wieder betont.

Nun kann man es für wahnsinnig interessant halten, ob T. von der angeblich treusorgenden Mama im Regen stehen gelassen wurde. Aber sie ist deswegen nicht angeklagt. Und der Vorfall für den Schuldspruch im laufenden Verfahren irrelevant. Und damit insoweit die Aussage der Zeugin.
@LeonardodV hatte doch angeregt, dass du dir mal § 244 StPO dazu ansiehst und erklärend ausgeholt. Warum nun erneut vergleichbare Worte deinerseits?
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Er hat dann vermutlich diese Zeugin benannt, obwohl sie jetzt für die Schuldfrage nicht besonders bedeutend war.
Aha. Dann sieh dir mal § 244 StPO an. Es wurde ein Beweisantrag gestellt oder es wurde zunächst nur angeregt, die Nachbarin als Zeugin zu hören. In jedem Fall muss eine Tatsache benannt werden, zu deren Beweis ein Zeuge gehört werden soll. Dann kommt wieder § 244 StPO ins Spiel. Wenn die Kammer diese Beweistatsache „nicht besonders bedeutend“ findet, lehnt die Kammer den Antrag ab. Das werden wir in diesem Verfahren noch vermehrt erleben.

Natürlich ist in einem Prozeß wie diesem jedes Mosaiksteinchen wichtig - wie auch vdM nach dem Prozeßtag sagte.



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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 16:35
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Seitdem der Prozess läuft, wurde hier im Thread das Thematisieren von Sachverhalten, die nicht angeklagt waren, immer wieder kritisiert.
Nun, im Endeffekt geht es auch um die Glaubwürdigkeit der Kinder, die sagen, dass es im Hause ihrer Mutter Gewalt gab.
Und das ja auch als Grund angeben, nicht mehr bei ihr leben zu wollen.
Auf diesen Aspekt, nämlich was die Kinder wollen/sagen, ist mir persönlich (noch) zu wenig Augenmerk in dem ganzen Verfahren. Nach meinem Geschmack wird das manchmal nicht genug gewürdigt - so auch in dem Beitrag von WElt, den ich für unterschwellig tendenziös und suggestiv halte.

Frau Block präsentiert sich als die "betrogene" Mutter, der die Kinder mir nix Dir nix entzogen wurden, alles aus heiterem Himmel, mit der Begründung, der Ex-Mann sei ein teufelsähnliches Wesen. Die Kinder haben "fröhlich und gut" bei ihr gelebt.

Damit stellt sie sich dar als treusorgende liebende Mutter, die ihre Kinder stets liebevoll im Blick hatte etc.
Nun sagen die Kinder allerdings etwas ganz anderes - und stärker noch: handeln sogar ganz anders. Was macht die Block-Seite damit? Anstatt da mal aufzuhorchen und sich zu fragen, wie die Kinder zu solchen Aussagen kommen, wird verneint, runtergespielt, für unwahr erklärt usw.

Und DAS ist aus meiner Sicht ein sehr zentraler Punkt in diesem Verfahren hier und auch der Grund, warum es überhaupt zu dieser Eskalation gekommen ist.

Die Nachbarin hat auf diesen Aspekt einfach nochnmal aufmerksam gemacht durch ihre - wie ich finde - durchaus mutige Aussage.
Ja, auch wenn dieser Umstand, dass Theo da im Regen gestanden hat, nicht direkt angeklagt ist in diesem Prozess, geht es doch auch um ein Bild, das vermittelt werden soll von der Blockschen Seite. Und dieses Bild mal zu hinterfragen, gehört aus meiner Sicht durchaus zu dem Prozess.


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gestern um 16:48
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ob T. im Regen vor der Türe stand ist für die angeklagten Straftaten ohne Belang.
Für mich schon, sehr sogar. (hoffe mal, dass das Gericht das auch so sieht).
In erster Linie um die Charakterisierung der Haupt-Angeklagten (Thread-Titel).
Steht ein Wolf im Schafspelz vor Gericht oder eine aufrichtige Person?
Bei Costard sehe z.B. so einen ... vielleicht noch S.Rücker ...
Die meisten Israelis verhalten sich ähnlich nach dem Motto: "wir wollten doch nur das Beste für die Kinder" - kotz (m.M.).
Dazu kommt ja noch eine sehr wichtige Frage zur Motivation der Kinder (ich möchte bei Papa bleiben), ohne die es sicher keine Entführung gegeben hätte.

Hier geht es für mich im Kern, wie es der Thread-Titel schon steht, um Kindesentführung und eine Mutter die das zumindest tolleriert hat.
Wie naiv und hilflos der Schuss nach hinten losging kann man ja jetzt gut beobachten.
Die Einzigartigkeit des Falls (mir ist jedenfalls kein anderer dieser Art bekannt) macht es so besonders.


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gestern um 16:57
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ob T. im Regen vor der Türe stand ist für die angeklagten Straftaten ohne Belang.
Das scheint aber die Vorsitzende anders zu sehen.
Ansonsten hätte die Kammer diese Zeugin wohl nicht vor Gericht geladen.
Ich denke, da dürfen wir schon annehmen, dass sie weiß, was sie tut.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 17:19
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Liebe Leute
@Origines

mit "Liebe Leute" fangen oft Märchenerzähler, die cool sein wollen, im Kindergarten an,
Zitat von OriginesOrigines schrieb:da müsst Ihr Euch entscheiden:
und "müssen" schon gar nicht!


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gestern um 17:36
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Anderes mag für Frau Blocks Silvestereinkauf gelten, wobei es mir schwer fällt, daraus für die Schuldfrage relevante Erkenntnisse zu gewinnen.
So wie ich den Ticker verstanden habe, war es nur das, wonach die Kammer gefragt hat. Es mag zwar wirklich kein großes Indiz sein, eher ein kleines Puzzleteil, aber Puzzleteil bleibt Puzzleteil.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 17:47
Ich habe eine Frage zum Ablauf des Prozesses beim Landgericht HH zum Ende bei der Urteilsfindung/sprechung:

Es gibt ja die vorsitzende Richterin Hildebrand, zwei Schöffen (Aslan und Björnson), zwei Richter:innen (Ohlmann und Gäbhardt).

Ich weiß, dass die Stimmen der Schöffen absolut gleichberechtigt sind.
'Stimmt' nur die vorsitzende Richterin mit 'ab', oder auch die beisitzenden Richter?
Und gibt es da noch andere Besonderheiten? Ist das Oberlandesgericht auch ein Schöffengericht?
Merci :)


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 17:55
Zitat von VivaceVivace schrieb:'Stimmt' nur die vorsitzende Richterin mit 'ab', oder auch die beisitzenden Richter?
Alle stimmen gleichberechtigt ab.


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gestern um 19:08
Leider finde ich das nicht mehr, dass geäußert wurde, dass CB bisschen viel Drama extra für die Schöffen macht.
Hier im Thread finde ich es nicht, also wird es evt in der Presse gewesen sein.

Vielleicht wurde die Nachbarin auch u.a. als Zeugin zugelassen, weil es (obwohl nicht primär prozeßrelevant) zur Ausgewogenheit beträgt. Die Kinder möchten nicht öffentlich im Prozeß der Mutter widersprechen.
Da passt eine jahrelange Nachbarin gut mit einer andere Perspektive zur ewig gleichen Selbstbeweihräucherung von CB.

Möglicherweise hat die Kammer da auch die Schöffen im Hinterkopf. Die sich ja bewußt nicht unbedingt juristisch, sondern auch mit 'gesunden' Menschenverstand, alltagsnaher Perspektive und Lebenserfahrung einbringen sollen.
Falls diese noch Zweifel an der Unglaubwürdigkeit von CB hatten, ist nun ein bisschen die Hochglanzoberfläche angekratzt.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 19:41
Zitat von limlim schrieb:§ 244 StPO
Ich kenne die Norm und sehe keinen Zusammenhang mit meinem Post. Ob und warum das Gericht einem Beweisantrag oder einer Beweisanregung des Anwalts von Stephan Hensel nachgekommen ist, ist nicht Thema.

Auch bestimmt sich für mich die Relevanz einer Aussage nicht danach, ob sie pro oder contra Block oder whoever ausfällt oder ob sich die Dame, als sie T. im Regen sah, mutig, couragiert, frech oder passiv verhalten hat.
Zitat von emzemz schrieb:Das scheint aber die Vorsitzende anders zu sehen. Ansonsten hätte die Kammer diese Zeugin wohl nicht vor Gericht geladen. Ich denke, da dürfen wir schon annehmen, dass sie weiß, was sie tut.
Habe ich die Kammer dafür kritisiert, dass sie diese Zeugin geladen hat? Nein. Ich habe nur ihre Aussage für nicht besonders relevant gehalten.
Zitat von KTGKTG schrieb:So wie ich den Ticker verstanden habe, war es nur das, wonach die Kammer gefragt hat. Es mag zwar wirklich kein großes Indiz sein, eher ein kleines Puzzleteil, aber Puzzleteil bleibt Puzzleteil.
Danke für den Hinweis, dass die Vorsitzende offenbar nicht nach den mutmaßlichen Erziehungsmethoden von Frau Block gefragt hat.

Hinsichtlich des Tattages (31.12.2023) können Beobachtungen vor dem Haus der Angeklagten von Belang sein. Vermutlich wurde die Zeugin deshalb geladen. Weshalb die Ladung sachlich völlig in Ordnung war. Ob das, was sie dann tatsächlich ausgesagt hat, für den Schuldnachweis von Belang ist, ist eine andere Frage. Das hat das Gericht nicht im Griff. Für mich war es - im Vergleich zu allen Zeugen vorher - wenig aufhellend.
Zitat von VivaceVivace schrieb:Vielleicht wurde die Nachbarin auch u.a. als Zeugin zugelassen, weil es (obwohl nicht primär prozeßrelevant) zur Ausgewogenheit beträgt. Die Kinder möchten nicht öffentlich im Prozeß der Mutter widersprechen.
Da passt eine jahrelange Nachbarin gut mit einer andere Perspektive zur ewig gleichen Selbstbeweihräucherung von CB.
Deshalb sicher nicht. Zudem habe ich nicht den Eindruck, dass die "Selbstbeweihräucherung" von Frau Block derzeit sehr hilfreich ist. Dafür hat die Beweisaufnahme, insbesondere die Aussagen der Israelis, viel zu viele Abgründe aufgerissen.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 19:44
Zitat von VivaceVivace schrieb:Ich weiß, dass die Stimmen der Schöffen absolut gleichberechtigt sind.
'Stimmt' nur die vorsitzende Richterin mit 'ab', oder auch die beisitzenden Richter?
Und gibt es da noch andere Besonderheiten? Ist das Oberlandesgericht auch ein Schöffengericht?
Es stimmen alle ab. Die zwei Schöffen und die drei Berufsrichter. Eine Besonderheit ist, dass zwei Schöffen einen Freispruch erzwingen können (so eine Art Vetorecht), gegen die Stimmen der drei Berufsrichter.

Hier handelt es sich um eine große Strafkammer am Landgericht (§§ 74 ff. Gerichtsverfassungsgesetz - GVG). Es gibt auch noch kleine Strafkammern als Berufungsinstanz am Landgericht, die als Berufungsinstanz für Urteile des Amtsgerichts fungieren. Sie bestehen aus zwei Schöffen und einem Berufsrichter. - Wie die Schöffengerichte.

Schöffengerichte gibt es nur am Amtsgericht. Sie bestehen aus zwei Schöffen und einem Berufsrichter (§§ 28 ff. GVG).

Oberlandesgerichte haben Senate, die aus drei oder fünf Berufsrichtern bestehen. Dort gibt es für Strafsenate eine erstinstanzliche Zuständigkeit bei bestimmten schweren Straftaten (Staatsschutzsenate; §§ 120 ff. GVG). Im GVG finde ich jetzt keinen Hinweis, dass am OLG Schöffen tätig sind.

Gegen das Urteil der hier verhandelnden großen Strafkammer ist nur die Revision zum BGH möglich. Dort gibt es Strafsenate aus fünf Berufsrichtern. Und keine Schöffen.


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gestern um 19:54
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Liebe Leute, da müsst Ihr Euch entscheiden:
Habe ich.
Aus diesem Grund habe ich auch @Hillepille, @SirLouis und den nachgefolgten Beiträgen von @emz und @KTG nichts hinzuzufügen.

Und ich sehe es auch so wie @two-cents.
Zitat von two-centstwo-cents schrieb:und "müssen" schon gar nicht!
Ich muss gar nichts. Es steht mir frei, wie allen anderen im Thread hier, meine Position darzulegen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Nun kann man es für wahnsinnig interessant halten, ob T. von der angeblich treusorgenden Mama im Regen stehen gelassen wurde. Aber sie ist deswegen nicht angeklagt. Und der Vorfall für den Schuldspruch im laufenden Verfahren irrelevant. Und damit insoweit die Aussage der Zeugin.
Dann hätte es auch die Aussagen der JA-Mitarbeiterinnen nicht gebraucht.


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gestern um 20:10
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Ich muss gar nichts.
Glaubst Du ernsthaft, ich weiß das nicht? - Man kann meine Argumente an meinem rhetorischen Imperativ aufhängen. Bitte.
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Dann hätte es auch die Aussagen der JA-Mitarbeiterinnen nicht gebraucht.
Da ging es um die Situation nach der Entführung.

T. im Regen ist Jahre vorher passiert. Das ist nun wirklich nicht das Selbe, wenn wir strafprozessual denken.


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gestern um 20:28
Zitat von OriginesOrigines schrieb:T. im Regen ist Jahre vorher passiert. Das ist nun wirklich nicht das Selbe, wenn wir strafprozessual denken.
Ach so?
Na dann braucht ja Frau Block und ihr Anwalt nicht auch dauernd auf der "Entziehung" durch SH rumzureiten. Die ist auch Jahre zuvor passiert.
Und: ist es nicht auch IB gewesen, der den ganzen Vorlauf mal "greifbar" für die Öffentlichkeit darstellen wollte?
Davon will er ja mittlerweile nichts mehr wissen - es sei denn, wenn es um die schreckliche "Untat" des Vaters geht. Fehlverhalten seiner Mandantin in der Vergangenheit sind demnach nicht relevant.
Jezt verstehe ich die Logik!


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 20:55
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Man kann meine Argumente an meinem rhetorischen Imperativ aufhängen. Bitte.
Hmm, das wäre für mich neu, dass wir hier so miteinander kommunizieren.;)
Zitat von OriginesOrigines schrieb:T. im Regen ist Jahre vorher passiert. Das ist nun wirklich nicht das Selbe, wenn wir strafprozessual denken.
Für mich hängt die Zeit vor der Entführung mit der Zeit danach zusammen.
Von der Seite der Verteidigung fließt immer wieder ein, wie harmonisch es vorher war.
Jahre vorher war auch die Dame vom JA aktiv und hat dazu vor Gericht ausgesagt.
Da ist es nur recht und billig, denn
Zitat von KTGKTG schrieb:aber Puzzleteil bleibt Puzzleteil.
https://www.mopo.de/hamburg/gericht/der-block-prozess-geht-weiter-das-ist-heute-geplant/#google_vignette
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/block-tag-37-block-prozess-christian-zeugin-jugendamt-kinder-strafrecht


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 21:15
Es gibt neue Empörung im Fall Hanning/Mauss:
"Maus(s)schelei" im Block-Prozess
Staatsanwaltschaft im Geheimdienstsumpf
Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen den ehemaligen BND-Präsidenten Hanning und wirft ihm vor, an der Entführung der Block-Kinder beteiligt zu sein. Obwohl die Ermittler schon lange wissen, dass an den Vorwürfen offensichtlich nichts dran ist.
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101193796/block-verfahren-ex-geheimdienstchef-erhebt-schwere-vorwuerfe.html


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