Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.
gestern um 23:05UndVivace schrieb:Noch eine ganz andere Frage an alle zum Prozess:
Woran liegt es, dass bisher so wenig (oder gar keine?) Erkenntnisse, Ermittlungesakten, Zeugen von der Polizei aus Dänemark in dem Prozess öffentlich eine Rolle gespielt haben?
@Motette
@SirLouis
Nun muss man sich zunächst immer wieder vergegenwärtigen, was hier verhandelt wird. Eine mutmaßlich (über Monate) in Deutschland vorbereitete Tat, die dann in Dänemark verübt wurde.
Die Ermittlungen wurden zunächst in Dänemark geführt, dann parallel und später hat Deutschland in Abstimmung mit den dänischen Behörden die Ermittlungen übernommen. In der EU ist es dann sehr unkompliziert, dass die gesamte (hier dänische) Ermittlungsakte - durch Übernahme - Bestandteil der deutschen Ermittlungsakte wird. Die Akten werden dann durch Sprachsachverständige übersetzt und zunächst entscheidet die Kammer, was sie im Rahmen ihrer Aufklärungspflicht in ihr Beweisprogramm aufnimmt.
Da es hier Selbstleseverfahren gibt, ist es möglich, dass Vermerke der dänischen Behörden über Ermittlungshandlungen auf diese Art eingeführt werden.
Dänische Zeugen der Tatausführungen wurden bereits gehört.
SH und AH haben als Zeugen ausgesagt.
Die Aussagen der Kinder gegenüber dänischen Behörden können nur deshalb eingeführt werden, da sie trotz Geltendmachung Ihres Zeugnisverweigerungsrechts der Verwertung ihrer Aussagen im Ermittlungsverfahren zugestimmt haben. Diese Zustimmung ist nicht teilbar. Man kann also nicht sagen, die Aussage aus Januar kann verwertet werden, die aus Mai nicht. Es ist also anzunehmen, dass die Aussagen der Kinder in Dänemark, sofern alle Verfahrensbeteiligten zustimmen, ebenfalls Bestandteil des weiteren Selbstleseverfahrens sind.
Ebenso sind die dänischen Sorgerechtsentscheidungen verlesbar und können im Selbstleseverfahren eingeführt werden.
Mir fällt, wenn ich versuche, das Verfahren objektiv zu betrachten, nichts mehr ein, was dann noch fehlen könnte.
Da die Verteidigung - zumindest zwischenzeitlich - auf dem Kurs war, dass die Kinder bereits vor der Entführung in ihrer psychischen und/oder gesundheitlichen Entwicklung bereits erheblich beeinträchtigt waren und daraus geschlossen haben, dass eine jeweils SCHWERE Entziehung Minderjähriger und Mißhandlung Schutzbefohlener nicht einschlägig sein kann, werden hier sicherlich noch Beweisanträge gestellt und dänische Zeugen benannt werden.
Ansonsten ist der Tatablauf in Dänemark doch aufgeklärt. Aus den vorherigen Aktionen (Versuch 2022, Tauchsack, Observationen usw.), die hier nicht angeklagt sind, wird die Kammer, ihre Schlüsse ziehen, zB zur Gewaltbereitschaft usw..
Ich gehe eigentlich nicht davon aus, dass das Verfahren noch bis zum Dezember laufen wird. Ich gehe aber von einer Vielzahl von Beweisanträgen (auch dänische Zeugen betreffend) der Verteidigung aus. Die StPO gibt der Kammer Möglichkeiten in die Hand, nicht jedem Beweisantrag nachgehen zu müssen.
Das Beweisprogramm der Kammer scheint jedenfalls überschaubar zu sein, auch wenn die Vernehmung der israelischen Zeugen, wie auch immer diese erfolgen wird, noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Warten wir es ab.


