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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

12.310 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 15:41
Zitat von DuckVaderDuckVader schrieb:Falls CB noch vor Gretas Geburtstag zu einer Haftstrafe verurteilt wird, weiß ich nicht, wie das Prozedere ist und wie schnell die Haft angetreten werden muss. Vielleicht kann CB heraushandeln, dass der Jaftantritt in Gretas Interesse ein paar Monate hinausgezögert wird?
Bei Minderjährigen muss das JA prüfen, wo Greta am besten aufgehoben ist. In Frage kommen z.B. Familienmitglieder. Von einer Inobhutnahme gehe ich nicht aus, da es Möglichkeiten im Umfeld gibt.
Ist eigentlich bekannt, ob SH für Greta das Sorgerecht hat?
Falls ja: wird geprüft, ob sie dort hingehen kann. Er muss, solange sie noch minderjährig ist und er Sorgerecht hat, mit in die Entscheidung einbezogen werden, wo sie untergebracht wird und sie genehmigen - oder sein Veto einlegen. Das gilt auch für CB, egal ob sie im Knast sitzt oder nicht (dadurch verliert sie nicht automatisch das Sorgerecht).

Nach Erreichen der Volljährigkeit ist das JA natürlich raus - da kann sie selbst bestimmen, wohin.


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gestern um 15:44
Zitat von SirLouisSirLouis schrieb:Was passiert wohl mit ihr, sollte ihre Mutter ins Gefängnis wandern?
Zitat von SirLouisSirLouis schrieb:Nach Erreichen der Volljährigkeit ist das JA natürlich raus - da kann sie selbst bestimmen, wohin.
Könnte sie dann auch nach Dänemark zu ihren Geschwistern?


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gestern um 15:53
Zitat von leonorleonor schrieb:Könnte sie dann auch nach Dänemark zu ihren Geschwistern?
Ja klar.
Allerdings wird es nicht nur darum gehen, wo sie wohnen kann, sondern es gibt ja auch noch die psychologische Komponente.
Sie ist diejenige im Familiensystem, die sich - salopp ausgedrückt - auf die Seite der Mutter geschlagen hat. Hierdurch könnte sie einige Vorteile gehabt haben, spekulativ: es gab keine Geschwisterkonkurrenz mehr, sie hatte volle Aufmerksamkeit der Mutter, eventuell spielt materieller Gewinn eine Rolle... Das sind aber alles Hypothesen, um das rauszubekommen, müsste man mit der Familie therapeutisch arbeiten.

Nichts desto trotz: Fakt ist, dass sie auf der Block-Seite ist (aus welchen Gründen auch immer) und sich loyal zur Mutter verhält (nach außen hin zumindest). Wie hoch ausgeprägt diese Loyalität ist, wissen wir nicht. Wenn sie nach Dänemark zum Vater zöge, wäre sie die vierte vermeintliche "Verräterin", da sie damit ihrer Mutter "in den Rücken fallen" würde. Mit diesem Gefühl müsste sie dann klarkommen.

Wie gesagt: alles spekulativ, aber durchaus denkbar.


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gestern um 16:14
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Nicht nur ihn, sondern auch seine Frau und das gemeinsame Kind, denn die wären ja auch betroffen gewesen.
Richtig! Das gehört unbedingt auch zu meinem zweiten Punkt - genauso auch der „Kollateralschaden“ Uecker!


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 16:16
Gerüchten zufolge (aber echt nur Gerüchte) ist sie seit einer Weile im Internat.
Aber jede Spekulation bezüglich ihrer Haltung zu was auch immer verbietet sich eigentlich.
Schlimm genug, dass ihre Geschwister in Dänemark und ihre Sippe in Hamburg ständig in der Presse sind. Und Klara hat sich oft genug darüber geäußert, dass Fakten verdreht wurden.
Belassen wir das Thema lieber soweit :)


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gestern um 17:25
Zitat von DuckVaderDuckVader schrieb:Falls CB noch vor Gretas Geburtstag zu einer Haftstrafe verurteilt wird, weiß ich nicht, wie das Prozedere ist und wie schnell die Haft angetreten werden muss. Vielleicht kann CB heraushandeln, dass der Jaftantritt in Gretas Interesse ein paar Monate hinausgezögert wird?
Es ist sehr sicher, dass im Falle einer Verurteilung gegen das Urteil Revision eingelegt werden wird. Es wird ein paar Monate nach dem Urteilsspruch dauern, ehe die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen wird. Dann gibt es eine Frist von 1 Monat für die Revisionsbegründung. Es dauert mindestens 1 Jahr, eher länger, ehe das Urteil rechtskräftig ist (sofern der BGH die Revision verwirft). Vor Rechtskraft gibt es keine Strafvollstreckung (und selbst die Einleitung der Vollstreckung dauert teilweise mehrere Monate).


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gestern um 18:11
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Es ist sehr sicher, dass im Falle einer Verurteilung gegen das Urteil Revision eingelegt werden wird.
Oje ok, danke für die Info. Im Podcasts klang es für mich immer nur so, dass die ganzen Befangenheitsanträge, Beschwerden bzgl. der Beschlagnahme etc. auch taktisch sind um Gründe für eine möglichen Revision zu schaffen. Wobei IB auch immer wieder davon redet, dass man das Verfahren verwerfen und, wenn überhaupt, von vorne anfangen müsse. Das sind zwei verschiedende Dinge, oder? Letzteres hoffentlich sehr unwahrscheinlich.


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gestern um 18:21
Zitat von KerzenKerzen schrieb:Nur, danach geht es vermutlich mit diverse andere Verfahren weiter..
Ja, das wird so sein. ABER: aufgrund der Geständnisse der Israelis werden eine Vielzahl von Zeugenvernehmungen in der Hauptverhandlung (gegen die Israelis) nicht mehr erforderlich sein. Insbesondere die der Kinder, SH und AH.

Das nächste Verfahren, das möglicherweise stattfinden wird, ist das wegen des Entführungsversuchs im November 2022. Eine Zeugenaussage der Kinder (was sollen sie dazu aussagen können?) ist da aus meiner Sicht ebenfalls nicht erforderlich. Die von SH und AH wohl schon.

Dann das Verfahren wegen der Kipo-Vorwürfe. Beschuldigte sind meines Wissens CB, GD, Barkay, Hanning und Mehlis.

Es stellt sich, sollte es zu einer Verurteilung im derzeitigen Verfahren kommen, ob dieses Verfahren gem. § 154 StPO gegen CB und GD eingestellt wird. Dies steht im Ermessen der StA und ist auch abhängig von der Strafhöhe im Falle einer Verurteilung. Das sind dann verfahrensökonomische Lösungen - für die Geschädigten unbefriedigend, aber eben aus prozeßökonomischen Gründen häufig sinnvoll.

Fazit: für die Kinder dürfte sich mit dem rechtskräftigen Abschluss dieses Verfahrens ihre mögliche Rolle als Zeugen erledigt haben. Ich hoffe, dass die Familie in Dänemark wieder zu einem „normalen Leben“ zurückkehren kann.


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gestern um 18:21
Zitat von SirLouisSirLouis schrieb:
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Das müssen dann aber Wegwerfhandys aus dem Ausland gewesen sein. In Deutschland ist es seit Jahren nicht mehr (offiziell) möglich Sim-Karten ohne Anmeldung freizuschalten (auch Prepaid).
siehe hier: https://www.teltarif.de/kriminalfaelle-anonyme-prepaidkarten-telekom-vodafone-o2/news/95969.html
In der Theorie ist das so. In der Praxis bekommst du Prepaid-SIM-Karten in jedem der zahlreichen kleinen Handyläden


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gestern um 18:42
Zitat von angellostangellost schrieb:In der Theorie ist das so. In der Praxis bekommst du Prepaid-SIM-Karten in jedem der zahlreichen kleinen Handyläden
Die Läden müssten anhand des Personalausweises die Personalien des Anschlussinhabers aufnehmen. Tun sie das für ein paar Euro mehr nicht, können Fiktiv-Namen und -Anschriften verwendet werden. Das Risiko ist für den Laden gering.

"Burner-Handys", weil für solche Zwecke absolute Billig-Handys für ein paar Zehner verwendet werden, die man nach Abschluss der Aktion rückstandsfrei im Ofen verbrennen kann. Ist bei Geheimdiensten absolut Gang und Gäbe.


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gestern um 18:51
Es kostet nicht mal mehr und bewegt sich aktuell wohl in einer gesetzlichen Grauzone

Hier ein Artikel aus 2024 dazu. Geändert hat sich meines Wissens seitdem nichts, zumindest bekommt man die immer noch für 10 Euro inkl. 10 Euro Guthaben
https://www.wiwo.de/unternehmen/it/sim-karten-betrug-bundesnetzagentur-illegale-sim-karten-sind-ein-ungeloestes-problem-/29881776.html


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gestern um 19:40
Zitat von SirLouisSirLouis schrieb:Was passiert wohl mit ihr, sollte ihre Mutter ins Gefängnis wandern?
Zitat von DuckVaderDuckVader schrieb:Falls CB noch vor Gretas Geburtstag zu einer Haftstrafe verurteilt wird, weiß ich nicht, wie das Prozedere ist und wie schnell die Haft angetreten werden muss. Vielleicht kann CB heraushandeln, dass der Jaftantritt in Gretas Interesse ein paar Monate hinausgezögert wird?
Wie @LeonardodV ja schon sagte, brauchen wir uns deswegen wohl keine Gedanken machen. Wenn Rechtsmittel eingelegt werden, wovon ich bei einem Schuldspruch ausgehe, fließt noch viel Wasser den Rhein runter, bis CB evtl einsitzt.

Ob sie Rechtsmittel einlegen würde, wenn es eine Bewährungstrafe gibt? Nicht dass ich daran glaube, aber ich frage mich, ob sie dann erkennen würde, wie gut sie weggekommen ist oder dennoch auf ihrem "Ich bin unschuldig" Getue beharrt und in Revision geht.

Interessant finde ich auch die Frage, was nach einem Schuldspruch (Haftstrafe) passiert, ob ein Haftbefehl erlassen wird. Das ist ja trotz eingelegter Revision möglich, wenn Fluchtgefahr besteht. Und ich persönlich würde die als gegeben sehen. Die finanziellen Möglichkeiten hat sie ohne Frage. Geht eine Block in den Knast? Hmhm... wir werden sehen.
Zitat von GernhardGernhard schrieb:Das gehört unbedingt auch zu meinem zweiten Punkt - genauso auch der „Kollateralschaden“ Uecker
Absolut!


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gestern um 21:18
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Das sind dann verfahrensökonomische Lösungen - für die Geschädigten unbefriedigend, aber eben aus prozeßökonomischen Gründen häufig sinnvoll.
Ich fände das ethisch moralisch auch höchst unbefriedigend und hoffe, dass die Abscheulichkeit der Tat juristisch entsprechend bestraft wird - zusätzlich!


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gestern um 21:21
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Interessant finde ich auch die Frage, was nach einem Schuldspruch (Haftstrafe) passiert, ob ein Haftbefehl erlassen wird. Das ist ja trotz eingelegter Revision möglich, wenn Fluchtgefahr besteht.
Das ist nicht zu erwarten. Für eine Annahme einer Fluchtgefahr müssen konkrete Anhaltspunkte vorhanden sein, die eine Fluchtgefahr begründen. CB hat sich bisher dem Verfahren im Wissen, welche Straftaten ihr zur Last gelegt werden und welche Strafrahmen das Gesetz dafür vorsieht. Wenn ihr nicht irgendeine Dummheit einfällt, die für eine Fluchtgefahr sprechen könnte, dürfte ein Haftbefehl wegen Fluchtgefahr bei jeweils pünktlichem Erscheinen zu jedem Hauptverhandlungstag nicht infrage kommen.

Aber bei einer Verurteilung zu einer sehr hohen Haftstrafe gab es auch sowas schon.


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gestern um 21:31
Zitat von ringelnatzringelnatz schrieb:Ich fände das ethisch moralisch auch höchst unbefriedigend und hoffe, dass die Abscheulichkeit der Tat juristisch entsprechend bestraft wird - zusätzlich!
Ja, sicherlich. Aber hier würde aus den Einzelstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet werden müssen und eine weitere Verurteilung würde sich kaum auf die Höhe einer Gesamtfreiheitsstrafe auswirken. Letztendlich entscheidet das die Staatsanwaltschaft. Wenn sie im Falle einer Verurteilung mit der erkannten Strafe zufrieden ist, wird sie eine Einstellung in Erwägung ziehen. Teilweise wird dann auch „gedealt“ - Rücknahme der eingelegten Revision gegen Einstellung der übrigen Verfahren. Das kann hier aber auch ganz anders laufen. Die Staatsanwaltschaft ist ja an diesen Verfahren ausgesprochen interessiert, was richtig ist.


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gestern um 21:49
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Aber bei einer Verurteilung zu einer sehr hohen Haftstrafe gab es auch sowas schon.
Das meinte ich ja. Während der Prozess läuft, dürfte sie nicht auf solche Ideen kommen, vll auch, weil ihr Bott immer wieder Hoffnung auf einen Freispruch macht. Aber wenn sie sich plötzlich mit einem Urteil konfrontiert sieht - wer weiß.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 21:57
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Das meinte ich ja. Während der Prozess läuft, dürfte sie nicht auf solche Ideen kommen, vll auch, weil ihr Bott immer wieder Hoffnung auf einen Freispruch macht. Aber wenn sie sich plötzlich mit einem Urteil konfrontiert sieht - wer weiß.
Wo soll sie denn hin? Ins europäische Ausland entfällt, da sie dort nicht so leicht "untertauchen" könnte.
Mit Gernhard nach Peru?


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 22:51
Screenshot 2026-03-27 224823Original anzeigen (0,6 MB)

... mit Gernhard auf der Flucht^^

Quelle: https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-iran-krieg-bringt-block-prozess-zum-stillstand-69b175fa2cecef886f18335b


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 22:59
@SirLouis
Da gehen sie dahin, die Turteltauben. Er wird denken „ Mist, wo hast Du mich da reingeritten, und das alles wegen deinen Blagen, Mist aber auch“
Sie wird denken „ Gerhard jetzt bloß nicht schlappmachen, der Ingo macht das schon“


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 23:00
Ich habe mal die Locations auf der Karte gesucht, die die Polizei am Silvestertag besucht hat (aus öffentlichen Quellen bzw. den vor Gericht genannten Adressen):

Elysee Hotel:
https://maps.app.goo.gl/BHngTiwBBi2zot7R9

Wohnhaus Christina Block:
https://maps.app.goo.gl/fBRHVjvZXP4wDcet6

Wohnhaus Eugen Block:
https://maps.app.goo.gl/rcEcFenqrsF11WBU8

Wer in Hamburg vor Ort ist für den ist das vielleicht mal ein Sonntagsausflug wert :)

Und wer sich noch immersiver mit dem Fall beschäftigen möchte und Block Foods Firmenluft schnuppern möchte: die Mitarbeiterkantine hat täglich von 13-15 Uhr auch für die Öffentlichkeit geöffnet!
https://maps.app.goo.gl/PjW3yN5vHsUENocq6

Und passend zum Fall: das hier ist das älteste Block House in Hamburg, die erste Filiale die Eugen Block im Jahr 1968 eröffnet hat:
https://maps.app.goo.gl/XCitiKrap5xD2AQD6


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