Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.
gestern um 15:41Bei Minderjährigen muss das JA prüfen, wo Greta am besten aufgehoben ist. In Frage kommen z.B. Familienmitglieder. Von einer Inobhutnahme gehe ich nicht aus, da es Möglichkeiten im Umfeld gibt.DuckVader schrieb:Falls CB noch vor Gretas Geburtstag zu einer Haftstrafe verurteilt wird, weiß ich nicht, wie das Prozedere ist und wie schnell die Haft angetreten werden muss. Vielleicht kann CB heraushandeln, dass der Jaftantritt in Gretas Interesse ein paar Monate hinausgezögert wird?
Ist eigentlich bekannt, ob SH für Greta das Sorgerecht hat?
Falls ja: wird geprüft, ob sie dort hingehen kann. Er muss, solange sie noch minderjährig ist und er Sorgerecht hat, mit in die Entscheidung einbezogen werden, wo sie untergebracht wird und sie genehmigen - oder sein Veto einlegen. Das gilt auch für CB, egal ob sie im Knast sitzt oder nicht (dadurch verliert sie nicht automatisch das Sorgerecht).
Nach Erreichen der Volljährigkeit ist das JA natürlich raus - da kann sie selbst bestimmen, wohin.




