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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

13.165 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 21:50
Zitat von two-centstwo-cents schrieb:
Zitat von VivaceVivace schrieb:dass der Richter zwar richten kann, aber sonst im Alltag bisschen deppert ist und Unterlagen an die Handynummer schickt, von der er Daten empfängt?
@Vivace
Es hat nichts mit deppert zu tun!
Entschuldigung für meine Wortwahl. Für mich bedeutet "deppert" synonym dumm oder blöd. Ich weiß wirklich nicht, ob es noch eine andere (diskriminierende?) Bedeutung gibt. Das war natürlich unsachlich in diesem Zusammenhang. Es war aber das am wenigsten schlimmste Wort was mir zu diesem Menschen einfiel (er ist ein Traum von einem Richter für Personen wie S. Rücker und C. Block):

ISRAEL: JEREMY STERN/LAWYER 09. Oktober 2024
Christina Block traf in Begleitung von Andreas Costard und Gerhard Delling in Frankfurt mit einem israelischen Richter zusammen. Artikel über den Richter: Spoiler
Brisanter Fall von Eltern-Kind-Entfremdung vor dem Familiengericht Tel Aviv
9. Oktober 2024
Jeremy Stern
Richter Erez Shani fällte ein weitreichendes Urteil gegen die Entfremdung der Eltern von ihren Kindern und belegte die Mutter mit einer erheblichen finanziellen Strafe.

Wer ist Richter Shani?
Zur Einordnung: Richter Shani ist seit 2011 Familienrichter am Amtsgericht Tel Aviv und hat sich in den letzten Jahren einen Namen als unnachgiebiger Richter gemacht (eine Tatsache, die ich persönlich bestätigen kann; mehr dazu in einem anderen Blogbeitrag).

Vor einigen Jahren wurde Richterin Shani die Rolle einer Notfallrichterin übertragen, die befugt ist, in Fällen von Eltern-Kind-Entfremdung einzugreifen.

Und er griff tatsächlich ein: Eine Suche in der Nevo-Datenbank (Lexis-Nexis) ergab 60 veröffentlichte Urteile von Richter Shani zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung.

Richter Shani setzte sich mit großem Engagement für den Schutz der Elternrechte und die Verhinderung von Kindesentfremdung ein. Gleichzeitig achtete er sorgfältig darauf, Eltern zu identifizieren, die versuchten, das System durch falsche oder unbegründete Entfremdungsvorwürfe zu missbrauchen.

Eine neue Art von Eltern-Kind-Entfremdungsklage
Dieser Fall war insofern neuartig, als Richter Shani im Kampf gegen Eltern-Kind-Entfremdung das Deliktsrecht anwandte. Ein Vater hatte zwei Klagen gegen die Mutter (die selbst Anwältin ist) wegen seines entfremdeten, inzwischen 17-jährigen Sohnes eingereicht.

Die erste Klage zielte darauf ab, die Unterhaltsverpflichtungen des Vaters aufzuheben oder zumindest deren Einzahlung auf ein Sparkonto für den Sohn zu erwirken. Die zweite Klage ist eine Schadensersatzklage gegen die Mutter in Höhe von etwa 375.000 NIS wegen der Entfremdung.

Die Eltern trennten sich 2015, als der Sohn etwa 8 Jahre alt war. Bis zum 19. August 2020 bestand regelmäßiger Kontakt zwischen Vater und Sohn – an diesem Tag brach der Sohn nach einem kleineren Streit jeglichen Kontakt ab.

Das Gericht stellte fest, dass die Mutter den Sohn aktiv von seinem Vater entfremdete und sich weigerte, den gerichtlichen Anordnungen zur Erleichterung der Versöhnung Folge zu leisten.

Selbst die Verhängung einer Geldstrafe von 40.000 NIS gegen die Mutter wegen Missachtung des Gerichts konnte sie nicht zur Kooperation bewegen, sodass der Junge im Alter von 15 Jahren jeglichen Kontakt zu seinem Vater verweigerte.

Der Vater gewinnt in beiden Punkten.
Das Gericht entschied in beiden Rechtsfragen zugunsten des Klägers.

Hinsichtlich des Kindesunterhalts hat das Gericht die Unterhaltsverpflichtungen des Vaters rückwirkend zum 19. August 2020 aufgehoben (die Verpflichtung des Vaters zur Beteiligung an den medizinischen Kosten bleibt jedoch bestehen), woraus sich ein Urteil über 201.600 NIS ergibt, die die Mutter nun an den Vater zahlen muss.

Zugesprochener Schadensersatz
In Bezug auf die Schadensersatzklage entschied das Gericht, dass das Verhalten der Mutter, den Sohn zu entfremden und sich zu weigern, gerichtlichen Anordnungen Folge zu leisten, rechtswidrig und ein fundamentaler Bruch des „Familienvertrags“ sei, und sprach dem Vater einen Schadensersatz in Höhe von 250.000 NIS zu, berechnet als 50.000 NIS pro Jahr der Entfremdung.

Die zugesprochene Entschädigung umfasst sowohl eine Wiedergutmachung für den Vater als auch eine strafende Maßnahme zur Verhinderung von Eltern-Kind-Entfremdung. Obwohl der Sohn nun alt genug ist, um selbst über den Kontakt zu seinem Vater zu entscheiden, trägt die Mutter laut Gericht die Verantwortung für die Entfremdung in seiner Kindheit – die unmittelbar zum gegenwärtigen Zustand der Entfremdung geführt hat.

Das Gericht ordnete außerdem an, dass die Mutter dem Vater 80.000 NIS an Anwaltskosten zahlen müsse.

Insgesamt wurde die Mutter zur Zahlung von 531.600 NIS an den Vater verurteilt.

Ein Präzedenzfall für Eltern-Kind-Entfremdung
Richter Shani nutzte dieses Urteil zum Anlass, das Thema der Eltern-Kind-Entfremdung umfassend zu erörtern. Das Gericht betonte den schwerwiegenden Schaden, den Eltern-Kind-Entfremdung dem Wohlbefinden und der Entwicklung von Kindern zufügt. Es verwies auf die sich wandelnde Rechtsauffassung, dass Eltern-Kind-Entfremdung ohne Rechtfertigung nicht nur dem Kindeswohl schadet, sondern auch rechtswidrig ist.

Das Gericht erörterte ausführlich die Rechtsgrundlage für die Feststellung, dass Eltern-Kind-Entfremdung eine einklagbare unerlaubte Handlung und einen Bruch des „Familienvertrags“ darstellt. Richter Shani verwies auf die sich entwickelnde Rechtsprechung, die Eltern-Kind-Entfremdung als ein schwerwiegendes Problem anerkennt, das ein gerichtliches Eingreifen erfordert. Er betonte, dass Gerichte zwar im Allgemeinen zögern, in die familiäre Autonomie einzugreifen, Eltern-Kind-Entfremdung jedoch so schwerwiegenden Schaden verursacht, dass sie ein Gerichtsverfahren rechtfertigt. Er merkte an, dass sowohl das individuelle Interesse des entfremdeten Elternteils als auch das öffentliche Interesse an der Verhinderung von Eltern-Kind-Entfremdung die Bereitstellung eines Rechtsbehelfs sprächen.

Hinsichtlich der Schadenersatzhöhe stellte das Gericht fest, dass die bisherigen Entschädigungszahlungen in Höhe von Zehntausenden Schekeln nicht ausreichten, um entfremdende Eltern abzuschrecken. Daher strebte das Gericht die Festsetzung einer Schadenersatzsumme an, die tatsächlich abschreckend wirken sollte.

Eine Flut von Rechtsstreitigkeiten in der Zukunft
Insgesamt stellt dieses Urteil ein klares Zeichen gegen Eltern-Kind-Entfremdung dar und stuft sie als schwere Form emotionalen Missbrauchs mit entsprechend schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen ein. Das Gericht nutzte hierfür einige kreative juristische Argumente, darunter auch die Verhängung von Strafschadenersatz, den israelische Gerichte eher zurückhaltend anwenden. Ich gehe davon aus, dass das Urteil eine Klagewelle auslösen wird, die auf den von Richter Shani entwickelten Rechtstheorien basiert. Die einzige Frage ist, ob andere Richter den Mut haben werden, ähnlich weitreichende Urteile zu fällen und entfremdende Eltern dort zu treffen, wo es weh tut.

Autor Jeremy Stern ist Absolvent der Rechtsfakultät der Hebräischen Universität und seit 15 Jahren Mitglied der israelischen Anwaltskammer. Er hat Hunderte von Mandanten in Scheidungsverfahren vertreten und ist vor allen Instanzen des israelischen Gerichtssystems aufgetreten.
]
Quelle: https://jeremystern.law/bombshell-parental-alienation-case-from-tel-aviv-family-court/



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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 21:55
Zitat von VivaceVivace schrieb:Entschuldigung für meine Wortwahl. Für mich bedeutet "deppert" synonym dumm oder blöd. Ich weiß wirklich nicht, ob es noch eine andere (diskriminierende?) Bedeutung gibt. Das war natürlich unsachlich in diesem Zusammenhang. Es war aber das am wenigsten schlimmste Wort was mir zu diesem Menschen einfiel (er ist ein Traum von einem Richter für Personen wie S. Rücker und C. Block):
Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch, aber weshalb tippt ihr ausschließlich auf den Richter. Es ist doch nie gesagt worden, ob die Mails von diesem Handy oder Account gesendet oder empfangen wurden. Auf die Aussage von. CB gebe ich übrigens nichts.


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gestern um 22:02
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch, aber weshalb tippt ihr ausschließlich auf den Richter. Es ist doch nie gesagt worden, ob die Mails von diesem Handy oder Account gesendet oder empfangen wurden.
Korrigiert mich bitte, wenn ich was übersehe. Aber nach dem Zitat ausm Mopo-Ticker von @LeonardodV ist doch klar, dass CB das Handy vorher von DB oder KT bekommen hatte und für den Kontakt mit diesem Richter benutzt hatte. Das wäre dann ganz schwierig mit der bisherigen Einlassung von CB vereinbar. Realitätsangebote, anyone? ;)


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gestern um 22:06
@Vivace
Das wäre durchaus möglich. Es gibt ja Vernetzungen unter der Anhängern dieser Theorie. Sie halten europaweit und weiter regelmäßig Kongresse ab, es gibt dann immer Gastredner, national u international.
Ich kann schon zumindest noch nachvollziehen, warum sich Elternteile dieser PAS bedienen, wenn sie sich rechtlich benachteiligt fühlen.
Da kommt sowas gerade recht, als Argument. Die Entfremdung, die rückabgewickelt werden soll, durch machtvollen Richterspruch.
Zur Not auch mit ein klitzekleines bischen Gewalt, in Form von harten Strafen.
Das muss wie Musik in Frau Blocks Ohren geklungen haben. Nur eben in Deutschland ist die Rechtsprechung noch nicht auf dem Stand, dass man sich der PAS Theorie anpasst.


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gestern um 22:13
Alternativ denkbar wäre, soweit ich es verstehe, nur noch, die Kommunikation wäre gezielt böswillig auf dem Telefon plaziert worden. Dafür hätte man erstmal an die Kommunikation ran kommen müssen. Denkbar ist dann auch, dass die berichteten Mails z.B. nicht direkt über das Gerät selbst versendet/empfangen wurden, sondern nur in einer Form (als PDF, weitergeleitete Emails oder so) auf dem Gerät gespeichert waren. Dann wäre natürlich die Frage, wer sowas tun sollte.


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gestern um 22:16
@ottercat

Also, wie gesagt, ich habe technisch keine Ahnung.

Ich verstehe es jetzt so, dass das Handy während der Installation in DK Senden und Empfangen konnte.

Es muss also etwas auf dem Handy installiert worden sein, dass das geht. Nun dürfte entscheidend sein, was da installiert war.

Daher stellt sich mir nach wie vor die Frage, ob hier gegebenenfalls eine gemeinsame „Plattform“ für alle Zugangsberechtigten installiert war, über die man versehentlich während der Installation korrespondiert hat oder ob Barkay tatsächlich vorher benutzte Handys verwendet hat.

Ich bin mir auch relativ sicher, dass eine dänische Entscheidung im Sorgerechtsstreit aus Februar 2023 auf diesem Handy gefunden wurde. So eine Entscheidung liegt zumindest in Deutschland meist einige Tage/Wochen später schriftlich vor.


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gestern um 22:29
Hier noch aus der BILD - auch Mails von CB an Cyber Cupula waren auf dem Handy:
15.08.2025 - 13:51 Uhr
„Liebe Grüße, Christina“
Auf einem der im Garten gefundenen Handys wurde eine Mail von Christina Block an den israelischen Richter gefunden. Die Mail ist unterschrieben mit: „Liebe Grüße, Christina“.
Dazu einige weitere Mails von Block an Cyber Cupula. Wie die E-Mails auf das Handy im Garten von Stephan Hensel gekommen sei, kann sie sich nicht erklären.
Quelle: https://m.bild.de/regional/hamburg/live-ticker-christina-block-in-hamburg-vor-gericht-im-kreuzverhoer-688a1ef504c6af4608d5c66e?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

Nun weiß man allerdings nicht, was noch drauf war. Die Vorsitzende wird CB ja nur Mails vorgehalten haben, zu denen sie evtl. was sagen kann.


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gestern um 22:32
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Ich verstehe es jetzt so, dass das Handy während der Installation in DK Senden und Empfangen konnte.
Das auf jeden Fall, ja.
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Daher stellt sich mir nach wie vor die Frage, ob hier gegebenenfalls eine gemeinsame „Plattform“ für alle Zugangsberechtigten installiert war, über die man versehentlich während der Installation korrespondiert hat oder ob Barkay tatsächlich vorher benutzte Handys verwendet hat.
So eine Plattform wäre theoretisch denkbar.

Ich musste grade selbst nochmal nachlesen: Es ging ja um Emails, vermutlich mit Anhängen. Die könnte man als Ermittler auf zwei Wege finden: Entweder, was auf der Hand läge, in einer Email-App, aus der dann vermutlich auch die Authentizität der Kommunikation nachvollziehbar wäre. Oder unabhängig von der Kommunikation z.B. als PDF in einem Downloads Ordner.

Letzteres wäre wohl mit so einer Plattform zumindest leichter zu bewerkstelligen als die Email-Kommunikation zu fälschen.
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Hier noch aus der BILD - auch Mails von CB an Cyber Cupula waren auf dem Handy:
Ja.. also das klingt für mich alles sehr stark danach, dass CB das Handy einfach eine Weile benutzt hatte.

Ich versteh noch nicht, wie ein anderes Szenario Sinn machen würde: Wenn jemand darauf Zugriff über so eine Plattform gehabt hätte, wären es doch die Israelis gewesen. Warum hätten Sie diese Emails auf dem Gerät speichern sollen?

Was zumindest stark auf der Hand liegen würde: Dies war das Burnerphone von CB zu den Anfangszeiten. Als Sie darüber auch noch über die "BKH" Signal-Gruppe kommuniziert hatten.


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gestern um 22:35
Zitat von ottercatottercat schrieb:
Zitat von VivaceVivace schrieb:Ich erinnere mich, dass immer von Gopro-Kameras die Rede war. Extrem robust, und hochwertige Aufnahmen (für Sport usw) Es kann sein, dass die keine große Sendereichweute haben.
Ich gehe davon aus, dass die Handys als Sender für die Daten dienten (?)
Ah ok, das erinnere ich gar nicht mehr. Warst du auch da oder geht das auch aus den Tickern hervor? Ich glaub irgendwo war damals auch ein Foto von dem Setup öffentlich im Netz.
In dem Video vom NDR Hamburg Journal (02.07.2025) wurde das Set-Up kurz gezeigt.
Quelle:
https://www.ardmediathek.de/video/hamburg-journal/familie-block-wie-eskalierte-der-sorgerechtsstreit/ndr/Y3JpZDovL25kci5kZS83YWY2MDM2OC01N2QxLTQ1MjQtOTIwZC03MDVkYWFjZTk1NTE

Hier ein paar Screenshots:


Gopros-00Original anzeigen (0,6 MB)

Gopros-01Original anzeigen (0,6 MB)

Gopros-03

Gopros-04

Im letzten Bild sieht man dass in den Nachrichten "David" kein Deckname hatte.
Scheinbar haben die sich in einigen ihrer crazy Aktionen sehr sicher gefühlt.


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gestern um 22:42
Zitat von HillepilleHillepille schrieb:Scheinbar haben die sich in einigen ihrer crazy Aktionen sehr sicher gefühlt.
Ja... es zeigt auch, dass sie SH und AH offenbar für derartig unterbelichtet hielten, dass sie solche Gerätschaften nicht im Garten entdecken... Die Truppe und CB wusste doch nun inzwischen, dass SH und Familie auf hab acht waren. Unfassbar überheblich, das alles.


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gestern um 22:43
@Hillepille

Diese Beiträge von dir mag ich besonders. Vielen Dank!

Ausgeschaltetes Handy???? Oder Akku leer?
Wenn nicht Akku leer, bin ich schon wieder raus.


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gestern um 22:44
Zitat von HillepilleHillepille schrieb:Im letzten Bild sieht man dass in den Nachrichten "David" kein Deckname hatte.
Scheinbar haben die sich in einigen ihrer crazy Aktionen sehr sicher gefühlt.
Ah super. Das verhärtet das Ganze meiner Meinung nach nochmal: Auf dem letzten Screenshot sieht man die Kommunikation in der Mail-App direkt auf dem Handy. Das so im Nachhinein zu faken dürfte schwierig sein, zumal mir kein Motiv einfällt, warum jemand das hätte tun sollen.


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gestern um 23:04
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Daher stellt sich mir nach wie vor die Frage, ob hier gegebenenfalls eine gemeinsame „Plattform“ für alle Zugangsberechtigten installiert war, über die man versehentlich während der Installation korrespondiert hat oder ob Barkay tatsächlich vorher benutzte Handys verwendet hat.
Genau das vermute ich auch.


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gestern um 23:04
Eine Mail an Christina Block, ebenfalls auf dem Handy gefunden, handelt von einem „hervorragenden Service“, der ihr versprochen wird. Sie hat die Email-Adresse nie gehört.

15.08.2025
13:51 Uhr
Stephanie Lamprecht
Quelle: https://www.mopo.de/hamburg/gericht/block-prozess-im-liveticker/

Das versteh ich nicht ganz: Hatte CB damals behauptet die gesamte Kommunikation (also die Emails, Inhaltlich) hätte Sie nie selbst gehabt, oder meinte Sie nur Sie könne sich nicht erklären, wie diese Emails auf dem Telefon gelandet sind?


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gestern um 23:06
@two-cents @LeonardodV

Könnt ihr genauer Beschreiben, was ihr mit so einer Plattform meint? Sowas wie die BKH-Signal Gruppe? Auf dem letzten Screenshot im Post von @Hillepille werden die Emails in der Email-App auf dem Telefon gezeigt.


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gestern um 23:07
Also (natürlich keine Garantie für die Richtigkeit), aber das sagt KI (dass nur Proton Mail installiert war, unterstelle ich mal - ob das so war, weiß ich nicht)
Wenn eine externe Kamera mit einem Handy verbunden ist, auf dem nur Proton Mail installiert ist, bedeutet das technisch gesehen, dass das Handy nicht zur Steuerung der Kamera genutzt wird, sondern als hochsicherer Empfänger für Bildmaterial oder Alarme.
Hier ist die genaue Bedeutung dieses Setups:
1. Das Handy als „stiller Wächter“


Ohne eine Hersteller-App (wie z. B. von Eufy, Reolink oder Netatmo) kann man eine Kamera auf dem Handy weder schwenken noch live steuern.

Der Informationsfluss: Die Kamera ist so konfiguriert, dass sie bei einer Bewegungserkennung eigenständig eine E-Mail mit einem Foto oder Video-Clip versendet.
Warum nur Proton Mail? Wer Proton Mail nutzt und alle anderen Apps löscht, möchte verhindern, dass andere Dienste (wie Google oder Social Media) mitlesen oder Metadaten (Standort, Uhrzeit) der Kamerabilder abgreifen können.

2. Typische Einsatzgebiete für dieses Setup
Wildkameras: Diese hängen oft im Wald und senden Bilder per Mobilfunk. Der Besitzer nutzt das Handy nur, um die Mails diskret zu checken.
Überwachung ohne „Cloud-Zwang“: Viele Nutzer misstrauen den Apps der Kamerahersteller, die oft Daten nach China oder in die USA senden. Sie nutzen stattdessen den E-Mail-Versand (SMTP), da dieser Standard ohne spezielle Software funktioniert.
Investigativer Einsatz: Bilder werden sofort vom Handy in den verschlüsselten Schweizer Speicher von Proton Mail geladen. Sollte das Handy verloren gehen oder beschlagnahmt werden, sind die Beweise bereits sicher „außer Haus“.

3. Wie die Verbindung technisch funktioniert
Die Kamera und das Handy kommunizieren in diesem Fall nicht direkt miteinander.
Kamera registriert Bewegung


verbindet sich mit dem Internet (WLAN/LTE).
Kamera loggt sich über einen Postausgangsserver (SMTP) in ein E-Mail-Konto ein und schickt die Mail ab.
Handy empfängt über die Proton Mail App die Benachrichtigung.

Fazit: Dieses Setup spricht für einen Nutzer, der extreme Sicherheit und Anonymität priorisiert und die Kamera lediglich zur Dokumentation, nicht zur interaktiven Überwachung nutzt.



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gestern um 23:11
Ich bin mir ziemlich sicher, dass DB wiederholt von Livestreams in deren HQ's erzählt hatte. Es klang nicht nach: Ab und zu Fotos oder Videos per Email.


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gestern um 23:12
Zitat von ottercatottercat schrieb:Könnt ihr genauer Beschreiben, was ihr mit so einer Plattform meint? Sowas wie die BKH-Signal Gruppe? Auf dem letzten Screenshot im Post von @Hillepille werden die Emails in der Email-App auf dem Telefon gezeigt.
Möglicherweise, ohne Gewähr :mexican: Peer-to-Peer
Peer-to-Peer (kurz meist P2P genannt, von englisch peer „Gleichgestellter“, „Ebenbürtiger“) und Rechner-Rechner-Verbindung sind synonyme Bezeichnungen für eine Kommunikation unter Gleichen, hier bezogen auf ein Rechnernetz. In einigen Kontexten spricht man auch von Querkommunikation.

In einem reinen Peer-to-Peer-Netz sind alle Computer gleichberechtigt und können sowohl Dienste in Anspruch nehmen, als auch zur Verfügung stellen. In modernen P2P-Netzwerken werden die Netzwerkteilnehmer jedoch häufig abhängig von ihrer Qualifikation in verschiedene Gruppen eingeteilt, die spezifische Aufgaben übernehmen. Kernkomponente aller modernen Peer-to-Peer-Architekturen, die meist bereits als Overlay-Netz auf dem Internet realisiert werden, ist daher ein zweites internes Overlay-Netz, welches normalerweise aus den besten Computern des Netzwerks besteht und die Organisation der anderen Computer sowie die Bereitstellung der Such-Funktion übernimmt.
Quelle: Wikipedia: Peer-to-Peer


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gestern um 23:15
Zitat von two-centstwo-cents schrieb:Möglicherweise, ohne Gewähr :mexican: Peer-to-Peer
Wäre denkbar, dagegen spricht: DB erzählte, die Livestreams wären in mind. zwei Headquartern empfangen worden. Theoretisch hätte man auch zwei P2P Verbindungen auf machen können oder die Daten von einem HQ zum anderen weiterleiten. Das halte ich technisch alles eher für unwahrscheinlich.


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gestern um 23:16
Also die Mails, die @Hillepille sichtbar gemacht hat, stammen vom 9.2.23, am 5.3. wurden die Kameras entdeckt.

Barkay hatte doch gesagt, wie lange die Kameras ca. installiert waren. Ich weiß es leider nicht mehr.


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