Cold Case Ulrike Herrmann aus dem Jahr 1990
gestern um 18:25Ja, genau. Das ist ein bedeutender Unterschied. Allerdings macht das wiederum die Sache unter Umständen schon wieder nicht mehr so "geheim".sallomaeander schrieb:"Im Geständnis erwähnt" muss ja bedeuten, dass die Ortschaft in irgendeinem Zusammenhang mit seinen bisherigen Taten steht, sonst würde er sagen, er habe den Ort irgendwann einmal in einem Verhör erwähnt.
Nein, er sagt im FF "im Geständnis erwähnt".
Wenn der Ort im Geständnis erwähnt wurde: Wird so ein Geständnis eigentlich im Prozess im Wortlaut vorgelesen? Dann müssten das ja zumindest einmal die in der Verhandlung anwesenden Personen wissen, was ja wiederum den Kreis der möglichen Kartenschreiber deutlich erweitert.