SteamedHams schrieb:Schaumschlägerei eines Ertrinkenden
Er weiß wohl selber dass er grundsätzlich ohne Gegenargumente dasteht und muss sich daher an den letzten Strohhalm klammern und versuchen die Aussagen der Zeugen unglaubwürdig darzustellen.
Naja, die Glaubwürdigkeit von Zeugen, welche seine Mandantin belasten, infrage zu stellen oder in diese Richtung kritisch nachfragen ist doch eher ein ganz normales Element des üblichen Strafverteidiger-Einmaleins oder?
Eine besondere Verzweiflung sehe ich hier nicht (also zumindest nicht
deswegen).
Es wäre eher auffällig, wenn er belastende Zeugenaussagen einfach nur abnicken würde.
Das deutsche Rechtssystem ist ohnehin extrem locker in Bezug darauf welche Art von Aussagen und Feststellungen vor Gericht überhaupt zulässig sind und von Zeugen vorgetragen werden dürfen. Dass dann zumindest der Strafverteidiger nachhakt und diese Dinge infrage stellt ist nicht verkehrt.
Sieht man ja auch in diesem Fall wieder, welche Hörensagen-Aussagen mit unklarer Grundlage hier in seelenruhig vor Gericht ausgebreitet werden finde ich persönlich schon eher sehr wild.
Hier hört das Gericht in aller Ruhe, dass die Beschuldigte "psychisch auffällig" und teils "aggressiv" gewesen sein soll. Das ist natürlich schon eine Aussage, die im Gedächtnis bleibt, bewusst oder unbewusst, geht ja um ein grausames Gewaltverbrechen.
Worauf basiert diese Aussage? Hat jemand einer Polizistin gesagt. Aha. Warum? Naja, weiß man nicht so genau, haben sie halt gesagt. Ne, nachgefragt hat sie deswegen nicht, aber das Gericht kann es ja mal hören.
Dann werden noch Polizeivermerke vorgetragen, in denen man der Angeklagten mangelnde Impulskontrolle vorwirft.
Warum? Na ja war ihr Eindruck und Leute haben halt was gesagt.
Und noch zum Thema, gerade hat ja eine Zeugin, deren Erinnerungsvermögen frecherweise vom bösen Verteidiger infrage gestellt wurde, ihre Aussage nach kritischer Aufarbeitung bereits geändert. Als klar wurde, dass sie nicht mit den Fakten in Einklang zu bringen ist. Zuvor was sie sich ganz, ganz sicher.
Nichts was ich geschrieben habe, hat mit Sympathie für die Angeklagte oder Glauben an ihre Unschuld zu tun.