AlbertE schrieb:Mich würde grundlegend interessieren ob es einen Verdächtigen gibt, aber die Beweise nicht ausreichend sind, da einiges offensichtlich durch den Täter vernichtet wurde.
In der Regel verläuft eine Ermittlung so:
Gegen eine Person ergibt sich ein Anfangsverdacht. Daraufhin wird die Person, im Beschuldigtenstatus vernommen. Dies ist nötig um der Person ihre Rechte zu garantieren. Würde sie als Zeuge vernommen, müsste sie strafbewehrt wahrheitsgemäß aussagen und dürfte die Aussage nur bei Gefahr einer Selbstbelastung verweigern.
Dieser Anfangsverdacht, muss dann durch Vernehmung und Ermittlung erhärtet werden. Gelingt das nicht, ist die unter Anfangsverdacht stehende Person, wieder raus aus den Ermittlungen.
Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Erhärtet sich der Anfangsverdacht, aufgrund mangelnder Ermittlungsergebnisse nicht, gelangt die unter Anfangsverdacht stehende Person, überhaupt nicht in den Status eines dringend Tatverdächtigen.
Und ein Anfangsverdacht hast du schneller am Hacken, als du bis 3 gezählt hast. Da reicht es wenn du mit einem Pick-Up, am Tag des Verschwindens, in unmittelbarer Nähe des Leichenfundortes gesehen wurdest, obwohl du mit der Sache überhaupt nichts zu tun hast.