Ich habe einmal versucht, die zu Beginn des Prozesses verlesene Anklageschrift darauf abzuklopfen, inwieweit die bisherige Hauptverhandlung die Annahmen der Staatsanwaltschaft bestätigt hat oder aber Anlass zur Korrektur besteht.
Das Fazit aus meiner Sicht: Die Anklageschrift hat sich im Wesentlichen als tragfähig erwiesen. Das gilt sowohl für die komplizierte Beziehung zwischen Gina H. und Matthias R. als auch für das Motiv des Verbrechens und den Ablauf der Tat.
Die größte Unklarheit ergibt sich meiner Einschätzung nach hinsichtlich der Frage, wann der Leichnam von Fabian angezündet worden ist. Laut Anklage erfolgte dies nach dem Treffen der Angeklagten mit Christian D. am Bolzsee; Gina H. soll noch einmal eigens zum Tümpel zurückgekehrt sein und den toten Körper mit Grillanzünder übergossen und angesteckt haben.
Vielleicht habe ich es ja falsch aufgefasst, aber nach dem Verlauf des Prozesses ist mir jedenfalls keineswegs so klar, ob dieses Anzünden erst später passierte oder doch schon gleich nach der Tötung des Jungen und vor der Abfahrt zum Bolzsee.
Sowohl in der Anklage als auch in der Verhandlung offen blieb die Frage, unter welchen Umständen Gina H. Fabian aus der Wohnung gelockt hat.
Auffällig erscheint mir im Übrigen, dass der gesamte Komplex der „Tümpeltouren“ mit den drei Zeugen in der Anklageschrift ausgeklammert wurde. Wollte man da „kein Pulver verschießen“?
Nachfolgend noch einmal zum Vergleich die (gekürzte) Version der öffentlich verbreiteten Anklageschrift:
Mehrere Versuche der Angeklagten, die Beziehung mit Matthias R. erneut aufleben zu lassen, scheiterten auch daran, dass dieser einen erneuten Kontaktabbruch zu seinem Sohn nicht riskieren wollte. Dies teilte Matthias R. der Angeklagten zuletzt in den Chatnachrichten am 09.10.2025 mit.
Erbost über die nun endgültig erscheinende Trennung und in der Befürchtung, infolge der Trennung ihren bisherigen Lebensstil nicht weiter fortführen zu können, begab sich die Angeklagte am 10.10.2025 gegen 10:43 Uhr mit ihrem Ford Ranger zur Wohnanschrift des Fabian L. und dessen Mutter Dorina L. in Güstrow. Dort traf sie, wie zumindest vermutet oder im Vorfeld in Erfahrung gebracht, auf den an diesem Tage dort krankheitsbedingt aufhältigen Fabian L., welchen die Angeklagte auf unbekannte Art und Weise dazu veranlasste in ihr Auto zu steigen.
Daraufhin fuhr die Angeklagte mit Fabian L. in den zwischen der … und dem … gelegenen Wald, wo diese für einen kurzen Moment ihren ebenfalls mitgeführten Hund laufen ließ und um 11:22 Uhr aktiv ihr Smartphone deaktivierte. Anschließend fuhr die Angeklagte mit Fabian über den aus dem Wald führenden Feldweg in Richtung Klein Upahl. Kurz nach Verlassen des Waldes parkte die Angeklagte ihr Auto und begab sich mit Fabian zu einer etwa 100 m vom Feldweg entfernten Schweinesuhle.
Plötzlich und für Fabian L. unerwartet, zog die Angeklagte ein mitgeführtes Messer mit einer Klingenlänge von mindestens 10 cm und einer Klingenbreite von mindestens 1,5 cm und stach mit diesem ohne rechtfertigenden Grund und ohne, dass es dem Geschädigten möglich gewesen wäre, die Angriffe der Angeklagten abzuwehren, mindestens sechs Mal auf den Brust- und Oberkörperbereich des Fabian ein. Dabei handelte die Angeklagte mit dem Entschluss, Fabian töten zu wollen.
Nachdem die Angeklagte erkannt hatte, dass Fabian verstorben war, begab sie sich zu ihrem Auto und fuhr in Richtung Klein Upahl. Um 12:43 Uhr aktivierte die Angeklagte ihr Smartphone und verabredete sich mit dem Bekannten … zu einem Treffen am Bolzsee, welches in der Folge stattfand.
In Sorge, dass der Leichnam zeitnah aufgefunden wird und an diesem Spuren von der Angeklagten feststellbar wären, begab sich die Angeklagte nach dem Treffen erneut zu der etwa 1,2 km von Klein Upahl gelegenen Schweinesuhle, um nunmehr den Leichnam des Fabian L. im Brand zu setzen. Hierzu übergoss die Angeklagte die Kleidung des Leichnams mit einem im Auto mitgeführten flüssigen Grillanzünder und entzündete diesen.
Anschließend verließ die Angeklagte die Schweinesuhle. Fabian L. verstarb am 10.10.2025 zwischen 10:50 Uhr und 13:00 Uhr infolge der Handlungen der Angeklagten. Er erlitt mindestens sechs intensive Stichverletzungen im Brustbereich, von denen zwei Stiche direkt in das Herz trafen. Der Angeklagten war dabei bewusst, dass derartig ausgeführte Messerstiche in den Brustbereich tödliche Verletzungen aufgrund der Nähe zu lebenswichtigen Organen, wie dem Herzen, sowie zu lebenswichtigen Blutgefäßen verursachen können. Sie handelte ziel- und zweckgerichtet, um durch die Tötung einen Streitpunkt mit Matthias R. zu begraben und diesen wieder für sich gewinnen zu können. Dabei vernichtete sie bedenkenlos das Leben des 8-jährigen Kindes für die vage Hoffnung auf Wiederaufnahme einer für sie auch monetär vorteilhaften Beziehung.
Quelle: Themen-Wiki, Anklageschrift