jaska schrieb:Das macht es ja so schwierig, Insiderinformation von Täterwissen abzugrenzen.
jaska schrieb:Mit geht es nur darum, dass einiges, was hier als eindeutiges Täterwissen interpretiert wird, keines sein muss.
Dass die Angeklagte Täterwissen hat ist unstrittig.
Ich glaube, Du überschätzt, welche Infos Opferangehörige bekommen. In derbRegel bekommen sie nicht mehr Infos als die Öffentlichkeit. Das hat nicht mal was damitbzk tun, dass sie potentiell Täter sein könnten. D.h. selbst wenn sie sicher als Täter/Mittäter ausgeschlossen sind , bekommen sie keine weiterem Infos.
Die Begründung ist, dass die Ermittlungen geschützt werden müssen und ich finde, dieser Fall zeigt es ganz gut warum das richtig und wichtig ist, es so zu handhaben.
Selbst wenn die Ermittler die Angehörigen um absolute Verschwiegenheit bitten bzw. sie dazu verpflichten eütse, so bestände doch ganz sicher die Gefahr, dass das nicht 100% eingehalten würde. Zumal solche Infos, z.B. zu den gensuen Todesumständen, auch sehr belastend aei können. Da liegt es doch nahe, dass man sich als Angehöriger jemandem anvertrauen will, vielleicht einem weiteren Angehörigen ( z.B. den Eltern oder Geschwistern) oder der besten Freundin, natürlich wieder mit der Bitte um absolute Verschwiegenheit...
Gerade wenn ein Fall auf SM so hochgekocht wird, wie der von Fabian und da so viel dreckige Wäsche gewaschen wird, wenn die Angehörigen dort ungerecht vorverurteilt werden, wer will da garantieren, dass sie sich so gedrängt fühlen, kritische Infos nicht doch dort zu benennen, um sich zu rechtfertigen bzw. Ihre Unschuld zu belegen.
Oder wenn ein Angehöriger sich in seinem Kummer regelmäßig die Kante gibt und dann redseelig wird. Wer will denn dann garantieren, dass diese Info nicht doch ausgeplaudert wird?
Angehörigen erfahren die Details in der Regel auch erst, wenn Anklage erhoben wird und die als Nebenkläger Akteneinsicht bekommen. Das ist limitiert auf die engsten Angehörigen, die dann auch zu äußerte Verschwiegenheit abgehalten werden. Erinner Dich an die Welle, als der Verdacht bestand, Raffaela hätte die Infos von einer CD, die an die Prozessbeteiligten ausgegeben worden war, in ihren Youtube-Videos verwurstet....