Heribert schrieb:Die spannende Frage wird sein, ob sie auch bei einem möglichen Gefängnisaufenthalt ihre Leistungen weiterhin beziehen wird. Beziehen darauf. Ob es ihr zusteht.
Ja, darf sie, sofern es sich um Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung handelt.
Inhaftierte werden aber, sofern Einkommen oder Vermögen vorhanden ist, anteilig an den Haftkosten beteiligt.
Den Berechnungsschlüssel kenne ich nicht, kann man aber sicherlich ergoogeln bei entsprechendem Interesse.
Wahrscheinlich gehen auch Unterhaltskosten für ihren leiblichen Sohn ab.
Und soweit ich das weiß, wird ein Anteil Geld zur Seite gelegt, sozusagen als Sparguthaben um für die Zeit nach der Haft zur Verfügung zu stehen.
Was dann noch übrig bleibt, steht ihr als "Taschengeld" zur Verfügung, um im JVA Shop Kleinkram zu kaufen. Süßigkeiten Tabak und was es da sonst noch so gibt.
Wie es bei privaten Versicherungsleistungen aussieht, weiß ich nicht. Müsstest du mal selber recherchieren.