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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow
um 13:47Ich frage mich, warum hier manche so auf die Sicherungsverwahrung hoffen? Sie ändert nichts an der Haftdauer bei zu lebenslanger Haft verurteilter Straftäter. Die für die Sicherungsverwahrung maßgebliche Gefährlichkeit ist bei der weiteren Vollstreckung der lebenslangen Haft ein maßgeblicher Punkt. Wird die weitere Gefährlichkeit festgestellt, ist eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht möglich. Wird sie verneint, und alle weiteren Punkte für die Strafaussetzung zur Bewährung treffen zu, ist mit der Strafaussetzung zur Bewährung auch die Sicherungsverwahrung weg. Man kann ja nicht sagen, bei der Strafvollstreckung ist sie nicht mehr gefährlich, bei der Sicherungsverwahrung schon.
Die zwei Unterschiede die es macht: Wird die Sicherungsverwahrung angeordnet, sind während der Haft Maßnahmen der Maßregel, wie Therapien möglich, und wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, dann sie ebenfalls die Maßnahmen der Maßregel möglich, wie längere Überwachungszeit, engmaschigere Überwachung, zusätzliche Auflagen.
An der Dauer ihrer Inhaftierung ändert sich nichts. Kommt man nach 15 Jahren, oder bei festgestellter besonderer Schwere der Schuld nach Ablauf der Mindestverbüßungsdauer, zur Einschätzung sie ist weiter gefährlich, sitzt sie weiter.
Und nicht zu vergessen, Sicherungsverwahrte haben mehr Rechte als Strafgefangene. Da ist _mir_ lieber, dass sie bis ans Ende ihrer Tage unter den engeren Fesseln der Strafhaft leben muss.
Die zwei Unterschiede die es macht: Wird die Sicherungsverwahrung angeordnet, sind während der Haft Maßnahmen der Maßregel, wie Therapien möglich, und wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, dann sie ebenfalls die Maßnahmen der Maßregel möglich, wie längere Überwachungszeit, engmaschigere Überwachung, zusätzliche Auflagen.
An der Dauer ihrer Inhaftierung ändert sich nichts. Kommt man nach 15 Jahren, oder bei festgestellter besonderer Schwere der Schuld nach Ablauf der Mindestverbüßungsdauer, zur Einschätzung sie ist weiter gefährlich, sitzt sie weiter.
Und nicht zu vergessen, Sicherungsverwahrte haben mehr Rechte als Strafgefangene. Da ist _mir_ lieber, dass sie bis ans Ende ihrer Tage unter den engeren Fesseln der Strafhaft leben muss.
Da wird nichts kommen. Das geht schon seit er den Thread geflutet hat. Wir waren ja hier immer noch auf die platzenden Bomben.Lumina85 schrieb:Hier wird schon die ganze Zeit nach REALISTISCHEN Alternativszenarien gefragt -ohne Antwort.


