RitterTrenk schrieb:Verstehe nicht ganz, warum du und @rabunsel es irgendwie als problematisch/weniger klar/widersprüchlich einordnen, dass vorliegend offensichtlich ein Motivbündel vorlag oder hier auf irgendeine Art eine Festlegung des Sachverständigen/des Gerichts auf ein alleiniges oder jedenfalls beherrschendes Motiv gefordert wird.
Das wollte ich damit nicht ausdrücken, weder habe ich ein Problem mit Motivbündeln noch erwarte ich eine Festlegung seitens des Gerichts auf ein beherrschendes Motiv.
Ich teile nur nicht die Auffassung, dass das Motiv oder das Motivbündel klar auf der Hand liegt.
Auch meiner Auffassung nach, konnte im Verfahren herausgearbeitet werden, dass G. lügt, eifersüchtig, kontrollierend und manipulierend agiert, ein übersteigertes Anspruchsdenken bezüglich Zeit und Geld anderer und wenig Empathie an den Tag legt.
Meiner persönlichen Meinung nach, liegt das ein oder andere sogar in pathologischer Form vor.
Warum diese Eigenschaften allerdings als offensichtliches Mordmotiv auf der Hand liegen sollen und dann auch noch die niederen Beweggründe erfüllen sollen, erschließt sich mir einfach nicht.
Ich führe mal meine Gedanken am Beispiel Eifer- und Kontrollsucht aus: Wenn sie auch auf Fabian eifersüchtig war, weil sie womöglich einen Kontrollverlust über MR befürchtete, war ihre Eifersucht anderen gegenüber ausgeprägter. Zusätzlich hätte sie noch eine Idee davon entwickeln müssen, wie sie die Kontrolle über MR zurückerlangt, denn der Tod seines Sohnes würde ja nicht automatisch dazu führen. Das schließt natürlich Eifer-/Kontrollsucht als Motiv für den Mord nicht komplett aus, aber eindeutig erscheint es mir nicht.
Zusätzlich ist G meinem Eindruck nach pathologisch eifer- und kontrollsüchtig. Sie schien sich dagegen so gut wie nicht erwehren zu können und dieses Thema bestimmte scheinbar alle Beziehungen und schien auch mehrere Stunden ihres Tages in Anspruch zu nehmen. Müsste man bei so einer Ausprägung von Eifer- und Kontrollsucht dann nicht eher eine verminderte Steuerungsfähigkeit annehmen und könnte dann nicht mehr die niederen Beweggründe argumentieren?
So oder so ähnlich geht es mir mit den anderen "Motiven" auch. Mir mangelt es nicht an Phantasie und ich kann mir auch jedes der Motive ausmalen, aber ich finde in dem mir Bekannten nichts das zwingend auf ein Motiv hindeutet. Das hat aber natürlich keinen Einfluss auf die restlichen Indizien, inklusive dem Mordmerkmal der Heimtücke, daher sehe ich keine Notwendigkeit dafür, sich für eine Verurteilung auf ein Motiv oder ein Motivbündel festzulegen.
Boho schrieb:Denn, wenn es positive Äußerungen aus dem Sammelsurium der x CD's an Nachrichten gäbe, wäre es alleine schon die Aufgabe der Verteidigung diese zur Widerlegung eines Motivs anzubringen.
Wieso, was hätten denn positive Äußerungen für einen Beweiswert?
RitterTrenk schrieb:Zu suggerieren, dass die Hypothese "für problematisch gehalten wird", wenn man es vor allem selbst ist, der diese Einschätzung gegenüber der absolut überwiegenden Zahl an Diskutanten anderer Meinung vertritt, finde ich ein wenig zirkelschlüssig und amüsant.
Wenn man seine Meinung teilt, suggeriert man doch nichts.
Ich teile die Ausführungen des Gutachters auch nicht ganz, das ist meine Meinung, die darf ich auch äußern, damit suggeriere ich nichts und sie ist auch nicht weniger wert, zirkelschlüssig, oder amüsant nur weil sie nicht der Mehrheitsmeinung entspricht.