paddgo schrieb:Schlicht nein. Weil: eine negative, gestörte Persönlichkeit, die man der Angeklagten nun wirklich auch unterstellen darf, hat die Staatsanwaltschaft mehrfach betont und hervorgehoben. Und nicht nur die Staatsanwaltschaft - auch die Analyse ihrer Kommunikation, der psychiatrische Gutachter usw. unterstellen ihr fortlaufend eben eine negative Persönlichkeit. Und DAS alles ZUSAMMEN kann als Indiz gelten. Darauf will die Staatsanwaltschaft hinaus. "Wir trauen es ihr zu, weil...".
Die Staatsanwaltschaft will das (negative) Gesamtbild der Angeklagten festigen und als Indiz etablieren.
Und jetzt zur Verteidigung und hier widerspreche ich dir vehement: Es wäre nun Aufgabe der Verteidigung dies zu entkräften. Sie tut es nicht, weil es einfach nichts positives in der Kommunikation gibt. Du fragst nach einem Beweiswert und redest oben von Indizien. Ne, es gibt keinen Beweiswert. Der Sinn dahinter wäre, die Angeklagte in ein positiveres Licht zu stellen und dieses vermeintliche Indiz zu entkräften.
So ist es. In Prozessen um Tötungsdelikte wird die allgemeine Persönlichkeit des Angeklagten schon recht umfassend ergründet und dazu werden ja regelmäßig auch bloße Charakterzeugen im Positiven und Negativen gehört, die dann schlicht aussagen, dass der Angeklagte ein netter, ruhiger Freund war, der nie impulsiv war oder eine Ex-Beziehung von vor 10 Jahren, die berichtet, dass der Angeklagte eigentlich immer nett zu Kindern im Familienkreis war. In diesem Verfahren erinnere ich mich auch an Zeugen, die über Ginas Kindheit ausgesagt haben.
Und natürlich würden zu diesem Persönlichkeitsbild und dem Einblick in die Gedankenwelt auch Nachrichten gehören, in denen Gina z.B. empathisch im Zusammenhang mit Fabian und Matthias reagiert, sich vielleicht gemeinsame Ausflüge überlegt oder sich gegenüber Dritten reflektiert und selbstkritisch äußert und/oder positiv über Matthias äußert. Zudem auch positive Befunde zum Umgang mit ihrem eigenen Sohn.
Es wäre schon die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, solche Dinge in die Beweisaufnahme einzuführen. Wenn sie es nicht oder nicht ausreichend tut, ist dies ein Fehler, der von der Verteidigung korrigiert wird. Dass hier nichts dergleichen passiert ist, lässt also sehr wohl Rückschlüsse auf Ginas Persönlichkeit und ihr Kommunikationsverhalten zu. "Was sollte Positives bringen, es gibt ja bei Mord keine Milderungsgründe und es geht nur um Tatschuld oder nicht" ist deutlich zu kurz gedacht.