Mordfall Fabian (8), aus Güstrow
gestern um 11:13Aha, dann steht es also im Moment Unentschieden? Aussage gegen Aussage - ein Patt zwischen belastenden und entlastenden Faktoren? Und am Ende puzzelt das Gericht, wie man einzelne Details gegeneinander abwägt - und wohin das Pendel am Schluss ausschlägt (vielleicht 34 zu 32 für Verurteilung oder 35 zu 31 für Freispruch)?rabunsel schrieb:Es sind halt lauter Aussage gegen Aussage Konstellationen und die Kammer wird im Urteil ausführen welcher Version jeweils gefolgt wird.
In meiner schlichten Denkweise hatte ich immer angenommen, Basis für ein Urteil sei eine Gesamtschau, in der nicht jedes einzelne Indiz für sich ausschlaggebend ist, sondern in der beurteilt wird, ob diese Elemente sich insgesamt so schlüssig zusammenfügen, dass fundierte Zweifel an der Täterschaft der Angeklagten ausgeschlossen werden können oder eben nicht.
Das schließt ein, dass von der Fülle der hier zusammengetragenen Indizien das eine oder andere vom Gericht als vernachlässigbar eingestuft werden könnte - ohne damit unter dem Strich eine Verurteilung zu blockieren.
Denkbar wäre sogar, dass die Kammer auf die Feststellung eines zweiten Mordmerkmals -niedrige Beweggründe- verzichtet, weil ihr die Motivlage vielleicht zu diffus erscheint. Dennoch wäre es wegen der wohl unstreitigen Heimtücke
möglich, auf Mord zu erkennen und „lebenslängliche Haft“ zu verhängen.
Unabhängig davon ist es ja nicht so, dass man manch schwer wiegendes Beweisanzeichen einfach dadurch aushebeln kann, dass Angeklagte bzw. Verteidiger diesen Umstand schlichtweg in Abrede stellen. Beispiel Täterwissen: Die Kenntnis vom Tatort hatte Gina exklusiv; dies zu bestreiten, macht aus diesem Punkt noch keine Pattsituation, in der Aussage gegen Aussage gleichwertig nebeneinander stehen.
Ich gehe davon aus, dass das Gericht eine überzeugende Gesamtschau präsentieren und ihr Urteil präzise begründen wird. Ein Unentschieden dürfte es sicherlich nicht geben.


