Zaunkönigin schrieb:Kann sich jetzt jede:r selber ein Bild machen, das Statement ist ja hier weiter oben verlinkt.
Ja jetzt sitzt sie in U-Haft. Wie ich weiter oben auch ergänzt habe, ist ein Haftbefehl nicht automatisch U-Haft, denn er kann auch aus anderen Gründen erlassen werden, wegen Erzwingungshaft, Arrest, Strafhaft oder Vorführung vor Gericht.
Zaunkönigin schrieb:Für eine Festnahme braucht es nicht zwingend ein Haftbefehl.
Doch, es gibt Grenzen, man kann nicht einfach hingehen, und jemanden verhaften, wenn es nicht an Ort und Stelle des Vergehens oder Verbrechens oder in unmittelbarer Nähe ist. Regelt §127 StPo eindringlich. Wenn keine Verdunkelungsgefahr besteht, kann die Polizei und Staatsanwaltschaft einen Verdächtigen nicht mehr ohne Haftbefehl festnehmen. Sonst hätten sie ja heute keinen gebraucht. An Ort und Stelle oder in unmittelbarer Nähe scheidet aus, und sie scheint bis heute ja keinen Anlass zur Verdunkelung gegeben zu haben, ergo durfte sie nicht ohne Haftbefehl festgenommen werden. Dafür gibts die Dinger, dass ein Richter schon mal damit befasst ist, die Eingriffe in die Grundrechte anzuordnen, und nicht jeder StA oder Polizist.
Natürlich ist das Thema müssig, aber falsche Dinge sollen nicht stehen bleiben.
Jetzt sitzt sie, ist also dringend verdächtig, da kann man nun dazu sagen: Mir war das von Anfang an auch suspekt. So ein Zufall dass SIE den Jungen fand. Klar...