karajana schrieb:Edit:
Bei einem Kapitalverbrechen braucht es keine gesonderten Gründe, da wird automatisch U- Haft angeordnet, auch wenn objektiv keine Flucht oder Verdunklungsgefahr besteht.
Ok, danke. Genau das wollte ich wissen.
karajana schrieb:Ich bin aber noch zuversichtlich, dass das hier nicht passieren wird. Besonders schlau scheint sie sich nicht angestellt zu haben.
Dein Wort in Gottes Ohr!
Wenn sie wirklich die Täterin sein sollte (wovon man nach dem "Zufallsfund" ja insgeheim ausgehen kann), dann kann man nur hoffen, dass es zeitnah zur Anklage kommt.
Aber dass sie sich durchweg "dumm" angestellt hat, wage ich erst mal in Zweifel zu ziehen. Dann wären die Ermittlungen für mein bescheidenes Gefühl schneller zu einem griffigen Ergebnis gekommen.
Sie muss ja nicht unbedingt "intentional" schlau gehandelt haben.
Vielleicht hat sie auch unbewusst vieles (aus ihrer subjektiven Sicht) richtig gemacht und der Zufall kam ihr dabei ebenfalls zur Hilfe, so dass der eindeutige Nachweis einer Täterschaft verhältnismäßig aufwändig erscheint. Aber natürlich kennen wir die Aktenlage nicht. Eventuell hat sich die Schlinge ja schon zugezogen. Wer weiß?!
Natürlich schreien alle Tatsachen (Leichnam "zufällig" gefunden, PickUp evtl. vor Ort gesehen usw.) danach, dass sie es gewesen sein könnte. Aber so ein reiner Indizienprozess könnte evtl. langatmig ausfallen, wenn sie einen guten Anwalt hat, nicht einknickt und wenn nicht zufällig doch noch DER BEWEIS gefunden wird.
Ist nur zwar mein Gefühl, aber ich halte es immer noch für möglich, dass wir in diesem Fall noch länger Diskussionsfutter haben könnten.
edit:
NicNic schrieb:Bei Mordvorwurf, wenn die EB nicht geschlampt hat, ist eine Freilassung vor Hauptverhandlung so gut wie susgeschlossen.
Danke ebenfalls!