CorvusCorax schrieb:Die EB müssen bei dieser Hausdurchsuchung ja etwas gefunden haben, was die Vollstreckung des Haftbefehls nach der Durchsuchung des Hauses gerechtfertigt hat. Wäre da nichts gewesen, hätte es keinen sofortig vollstreckbaren Haftbefehl gegeben und GH säße jetzt nicht in U-Haft.
Was mögen die EB im Haus der TV sichergestellt/gefunden haben?
Ne, ich habe das anders verstanden. Der Anwalt von GH hatte doch sogar gesagt, dass der Haftbefehl das Datum des Vortages trägt, also sogar schon vor der XY-Ausstrahlung bestand. Aber ich denke, man wollte ihre Reaktion auf die Sendung abwarten und beobachten (abhören) und vielleicht auch auf die Durchsuchung. Hätte ja sein können, dass sie anfängt zu plaudern, weil sie sich rechtfertigen will.
Für einen Haftbefehl reicht ein dringender Tatverdacht, für eine Verurteilung braucht man aber mehr. D.h. die Ermittler arbeiten jetzt immer noch weiter, werten Spuren aus, befragen weitere Zeugen (die sie vorher vielleicht nicht befragen konnte, weil sonst die TV Lunte gerochen hätte).