CorvusCorax schrieb:Ist das sicher? Dann hätten sie ja der TV gleich bei Ankunft am Haus den Haftbefehl schon unter die Nase halten können. Und nicht erst im "Nachgang" zur Hausdurchsuchung.
Ich habe mal gehört, dass ein Wohnungsinhaber dasRecht hat, bei der Durchsuchung anwesend zu sein.
Das war doch beim K.W. Wiechmann so, dass der Ermittler die Ehefrau gebeten hat, ihn auf der Arbeit anzurufen und ihm bescheid zu sagen, dass er nach hause kommen soll, damit sie die Durchsuchung machen können. Wiechmann hat sich draraufhin abgesetzt. Das wurde der Polizei vorgeworfen, weil er dadurch ja praktisch gewarnt war, dass sie ihm auf der Spur sind. Aber es war wohl so Vorschrift.
Deshalb kann ich mir vorstellen, dass sie halt so lange wie durchsucht wurde, dort anwesend sein konnte und deshalb der Haftbefehl erst danach vollstreckt wurde.
Und als zweite Möglichkeit ist es vielleicht interessant, zuzuschauen, wie die TV auf die Durchsuchung reagiert. Man wird ihr erklärt haben, dass sie gerne ihren Anwalt beiholen kann, darauf hat sie offenbar erst mal verzichtet. Sobald der auftaucht, was eben spätestens bei Eröffnung des Haftbefehls passiert, (ich glaube es ist dann sogar Pflicht, dass ein Anwalt kommt, zumindest bei solchen Delikten. Da hat der Verhaftete dann nicht mehr mitzuentscheiden), sagen die meisten TV nichts mehr. Ist doch also eine gute Chance gewesen um zu sehen, ob die TV nicht anfängt, irgendwelche Sachen zu erklären, während die am suchen sind.