Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden
gestern um 23:03Beschuldigter ist ein Tatverdächtiger gegen den ein gezielter Akt zur Ermittlungen der Ermittlungsbehörden durchgeführt wird, also objektiv etwas mehr als ein Tatverdächtiger (aber keine erhöhte Verdachtsintensität). Gegen die Festgenommene lag zum Zeitpunkt von XY bereits ein Haftbefehl vor, was sogar dringenden Tatverdacht voraussetzt. Die Aussage des Kommissars war mithin objektiv unwahr (es sei denn, im Haftbefehlsantrag steht tatsächlich nichts zu einem potentiellen Motiv und es war so gemeint - wir haben zwar jemand Verdächtiges, können aber kein Motiv finden). Ist aber egal, es wird sich wohl voraussichtlich nicht auswirken aufs Verfahren.Raissa schrieb:Ich weiß, dass jeder Beschuldigter auch ein Tatverdächtiger ist, aber prozessual gibt es eben doch einen Unterschied in der Bezeichnung.



