Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden
gestern um 20:51Bemerkenswert finde ich in diesem Fall, dass die Ermittler von Anfang an -seit dem Fund der Leiche von Fabian am 14. Oktober- von Mord ausgegangen sind. So wurde ja zum Beispiel tags darauf eine erweiterte Mordkommission gebildet.
Man hätte ja auch allgemein von einem Tötungsdelikt sprechen können oder von Totschlag. Dass aber explizit wegen Mordes ermittelt wurde, lässt meiner Ansicht nach darauf schließen, dass man bestimmte Mordmerkmale als erfüllt oder zumindest hoch wahrscheinlich betrachtet hat.
Nun gibt es ja eine ganze Reihe von Mordmerkmalen, subjektive wie objektive. Für mich könnten im vorliegenden Fall gleich mehrere in Betracht kommen; andere wiederum lassen sich recht klar ausschließen.
Ich nenne mal einige Beispiele:
1.
Mordlust
Ich glaube kaum, dass dies hier relevant ist.
2.
Befriedigung des Geschlechtstriebes
Das haben die Ermittler bereits definitiv ausgeschlossen.
3.
Habgier
Das dürfte bei einem achtjährigen Kind wohl auch als Tatmotiv ausscheiden.
4.
Verdeckung einer Straftat
Auch dafür sehe ich hier keine Anhaltspunkte
5.
Andere niedrige Beweggründe
Das könnte sehr wohl der Fall sein. Im Raum steht ja zum Beispiel Rache.
6.
Heimtücke
Auch das dürfte von großer Relevanz sein. Ich halte es für sehr gut möglich, dass das Opfer arg- und wehrlos war, als es tödlich attackiert wurde.
7.
Grausamkeit
Ob hier eine besonders grausame Form der Tötung vorliegen könnte, wird man ohne Kenntnis der näheren Umstände kaum beurteilen können.
8.
Verwendung gemeingefährlicher Mittel
Darunter versteht man wohl in erster Linie den Einsatz von Sprengstoff. Allerdings: Auch die Verwendung von Feuer fällt unter dieses Mordmerkmal. Das soll im vorliegenden Fall aber -hoffentlich- erst nach der Tötung zur Beseitigung von Spuren entfacht worden sein.
Polizei und Staatsanwaltschaft haben bislang keine Erklärung dazu abgegeben, welche Mordmerkmale sie in Betracht ziehen. Gesichert ist jedoch, dass zwischenzeitlich Haftbefehl wegen dringenden Verdachts des Mordes erlassen worden ist.
Das heißt: Ein oder mehrere Mordmerkmale müssen sich erhärtet haben.
Man hätte ja auch allgemein von einem Tötungsdelikt sprechen können oder von Totschlag. Dass aber explizit wegen Mordes ermittelt wurde, lässt meiner Ansicht nach darauf schließen, dass man bestimmte Mordmerkmale als erfüllt oder zumindest hoch wahrscheinlich betrachtet hat.
Nun gibt es ja eine ganze Reihe von Mordmerkmalen, subjektive wie objektive. Für mich könnten im vorliegenden Fall gleich mehrere in Betracht kommen; andere wiederum lassen sich recht klar ausschließen.
Ich nenne mal einige Beispiele:
1.
Mordlust
Ich glaube kaum, dass dies hier relevant ist.
2.
Befriedigung des Geschlechtstriebes
Das haben die Ermittler bereits definitiv ausgeschlossen.
3.
Habgier
Das dürfte bei einem achtjährigen Kind wohl auch als Tatmotiv ausscheiden.
4.
Verdeckung einer Straftat
Auch dafür sehe ich hier keine Anhaltspunkte
5.
Andere niedrige Beweggründe
Das könnte sehr wohl der Fall sein. Im Raum steht ja zum Beispiel Rache.
6.
Heimtücke
Auch das dürfte von großer Relevanz sein. Ich halte es für sehr gut möglich, dass das Opfer arg- und wehrlos war, als es tödlich attackiert wurde.
7.
Grausamkeit
Ob hier eine besonders grausame Form der Tötung vorliegen könnte, wird man ohne Kenntnis der näheren Umstände kaum beurteilen können.
8.
Verwendung gemeingefährlicher Mittel
Darunter versteht man wohl in erster Linie den Einsatz von Sprengstoff. Allerdings: Auch die Verwendung von Feuer fällt unter dieses Mordmerkmal. Das soll im vorliegenden Fall aber -hoffentlich- erst nach der Tötung zur Beseitigung von Spuren entfacht worden sein.
Polizei und Staatsanwaltschaft haben bislang keine Erklärung dazu abgegeben, welche Mordmerkmale sie in Betracht ziehen. Gesichert ist jedoch, dass zwischenzeitlich Haftbefehl wegen dringenden Verdachts des Mordes erlassen worden ist.
Das heißt: Ein oder mehrere Mordmerkmale müssen sich erhärtet haben.



