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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

8.659 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Kind, Straftat ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 19:00
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:erkläre mir doch mal die Grundlage, mir scheint manchen geht hier die Fantasie durch, gepaart mit ferndiagnostischen Fähigkeiten, ich habe die wohl nicht.
Also ich erkläre Dir das sicher nicht, es ist ja nicht mein Posting gewesen!
Allerdings habe ich das im Gegensatz zu Dir jetzt nicht gleich wieder als "Ferndiagnose" empfunden, was der obige User geschrieben hat und es ist auffällig wie schnell manche User immer auf dieselbe (Un)Art reagieren.

Nur weil jemand, wie der User oben, einmal den Begriff "Psychisch" verwendet.

Wenn ich jetzt hier 10x "psychisch" schreibe, was ist dann?!


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 19:14
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:aber da steht doch, die Maßnahme darf sich nur an Beschuldigte richten oder verstehe ich das falsch?
Wo steht das?


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 19:17
@bluEye007
Zitat von bluEye007bluEye007 schrieb:Sollte ihre Wohnung oder ihr Handy verwanzt gewesen sein, hätten die Ermittler dann ihre Reaktion auf die Fotos wahrnehmen können während der Sendung, was dann nochmal Beweise gegen sie wären
Ich verstehe, wie die Idee hinter diesem Beitrag zustande kommt.
Dass in diesem Thread dann daraus eine Diskussion über den Zeugenstatus und die Überwachungsmöglichkeiten der Ermittler wird, ist wieder ein Wildwuchs, der bei Lesern falsche Fakten festsetzt.

Dann landet man bei:
Der zitierte Beitrag von Manatee wurde gelöscht. Begründung: Falsch zitiert
Und
Zitat von Piper7Piper7 schrieb:Ich bin mir absolut sicher, dass die TKÜ bereits bei der xy-Sendung lief, man hätte den Haftbefehl sonst sicher sofort umgesetzt, den lässt man nicht einfach grundlos "herumliegen"
Das alles ohne Grundlage.




Reicht es nicht, dass sich das vermeintliche Verbrennen des Pferdes als Ente herausstellte?
Kann man da nicht ein bisschen vorsichtiger mit Informationen umgehen?
Zitat von Persephon3Persephon3 schrieb:Wenn ich jetzt hier 10x "psychisch" schreibe, was ist dann?!
Dann spamst Du den Thread zu aus lauter Trotz.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 19:19
Zitat von jaskajaska schrieb:Dann spamst Du den Thread zu aus lauter Trotz.
Trotz? Hast Du für Deine Aussage eine Grundlage anhand derer Du das beurteilen kannst?


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 19:21
Zitat von oneeightsevenoneeightseven schrieb:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:aber da steht doch, die Maßnahme darf sich nur an Beschuldigte richten oder verstehe ich das falsch?
Wo steht das?
Im von dir zuvor verlinkten Dokument (StPO - Telekommunikationsüberwachung)

"(3) Die Anordnung darf sich nur gegen den Beschuldigten oder gegen Personen richten, von denen auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie für den Beschuldigten bestimmte oder von ihm herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder dass der Beschuldigte ihren Anschluss oder ihr informationstechnisches System benutzt."


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 19:24
Zitat von ManateeManatee schrieb:Im von dir zuvor verlinkten Dokument (StPO - Telekommunikationsüberwachung)

"(3) Die Anordnung darf sich nur gegen den Beschuldigten oder gegen Personen richten, von denen auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie für den Beschuldigten bestimmte oder von ihm herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder dass der Beschuldigte ihren Anschluss oder ihr informationstechnisches System benutzt."
….welches Problem ergibt sich dadurch im Zusammenhang mit der TV. Verstehe ich nicht?


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 19:33
Zitat von oneeightsevenoneeightseven schrieb:….welches Problem ergibt sich dadurch im Zusammenhang mit der TV. Verstehe ich nicht?
Um zu verstehen, worum es geht, müsstest du ab diesem Post die darauf folgende Diskussion verfolgen:
Zitat von WMWM schrieb:
Zitat von bluEye007bluEye007 schrieb:Sie hat sich ja wahrscheinlich bis zuletzt sicher gefühlt, immerhin wurde immer betont, sie sei nur Zeugin. Somit wäre das Zeigen der Bilder bei Aktenzeichen XY für die psychisch richtig krass gewesen, wenn sie dabei erkannt hat, dass die Ermittler alles wissen. Sollte ihre Wohnung oder ihr Handy verwanzt gewesen sein, hätten die Ermittler dann ihre Reaktion auf die Fotos wahrnehmen können während der Sendung, was dann nochmal Beweise gegen sie wären.
Ist das aber nicht ein Punkt, an dem von Verteidigungsseite angesetzt werden kann?



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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 19:41
Der erste Satz des Paragraphen sagt schon mal viel aus:
(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn

1.
bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht, oder durch eine Straftat vorbereitet hat,
2.
die Tat auch im Einzelfall schwer wiegt und
3.
die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre.

Die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation darf auch in der Weise erfolgen, dass mit technischen Mitteln in von dem Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingegriffen wird, wenn dies notwendig ist, um die Überwachung und Aufzeichnung insbesondere in unverschlüsselter Form zu ermöglichen. Auf dem informationstechnischen System des Betroffenen gespeicherte Inhalte und Umstände der Kommunikation dürfen überwacht und aufgezeichnet werden, wenn sie auch während des laufenden Übertragungsvorgangs im öffentlichen Telekommunikationsnetz in verschlüsselter Form hätten überwacht und aufgezeichnet werden können.
(2) Schwere Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 sind:

1.
aus dem Strafgesetzbuch:
h) Mord und Totschlag nach den §§ 211 und 212,
(3) Die Anordnung darf sich nur gegen den Beschuldigten oder gegen Personen richten, von denen auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie für den Beschuldigten bestimmte oder von ihm herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder dass der Beschuldigte ihren Anschluss oder ihr informationstechnisches System benutzt.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__100a.html

Ferner hat die Staatsanwaltschaft die Pflicht, zu ermitteln:
§ 160 Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung
(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__160.html

Also als Laie sehe ich da eine rechtliche Grundlage. Haben wir hier Jursiten, die das bestätigen oder wiederlegen können?


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 19:41
Zitat von jaskajaska schrieb:Ich verstehe, wie die Idee hinter diesem Beitrag zustande kommt.
Dass in diesem Thread dann daraus eine Diskussion über den Zeugenstatus und die Überwachungsmöglichkeiten der Ermittler wird, ist wieder ein Wildwuchs, der bei Lesern falsche Fakten festsetzt.
Dass die Wohnung der TV womöglich schon früh verwanzt wurde, wurde von irgendwelchen Online Medien schon spekuliert, das stammt nicht ausschliesslich von hier.

Hier zB
Auch gegenüber der Bild-Zeitung bestätigte ein Ermittler, dass die Frau wohl schon länger tatverdächtig war. Demnach könne es sogar sein, dass die Polizei bereits nach dem Fund der Leiche des Jungen das Telefon der Frau abgehört hätte oder ihre Wohnung verwanzt habe.
https://www.fr.de/panorama/neue-details-im-fall-fabian-durchgesickert-frau-war-wohl-bereits-bei-der-suche-im-visier-der-ermittler-94035608.html#google_vignette


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 19:47
Zitat von ManateeManatee schrieb:….welches Problem ergibt sich dadurch im Zusammenhang mit der TV. Verstehe ich nicht?

Um zu verstehen, worum es geht, müsstest du ab diesem Post die darauf folgende Diskussion verfolgen:

Sie hat sich ja wahrscheinlich bis zuletzt sicher gefühlt, immerhin wurde immer betont, sie sei nur Zeugin. Somit wäre das Zeigen der Bilder bei Aktenzeichen XY für die psychisch richtig krass gewesen, wenn sie dabei erkannt hat, dass die Ermittler alles wissen. Sollte ihre Wohnung oder ihr Handy verwanzt gewesen sein, hätten die Ermittler dann ihre Reaktion auf die Fotos wahrnehmen können während der Sendung, was dann nochmal Beweise gegen sie wären.

Ist das aber nicht ein Punkt, an dem von Verteidigungsseite angesetzt werden kann?
Ich habe den Link zur rechtlichen Grundlage doch gepostet?

Der *Status* des zu Überwachenden spielt dabei doch keine Rolle.

Wenn die Staatsanwaltschaft einen entsprechend begründeten Antrag an einen zuständigen Richter stellt, entscheidet der darüber ob die Person überwacht werden darf oder nicht. Die entsprechenden Straftaten wo das möglich ist, stehen im Gesetzes Text.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 20:31
@jaska
Dann liess dir einfach mal den kompletten Beitrag durch, bevor du hier unterstellst, dass ich hier "ohne Grundlage" Vermutungen aufstelle.

Fest steht, dass bereits am Tag vor der Festnahme ein Haftbefehl ausgestellt wurde. Dieser wurde nicht sofort umgesetzt, vielmehr lies man die offenbar verdächtige Mörderin (ohne Grund???) auf freiem Fuss. Ich denke auf Grundlage dieses Fakts, dass es tatsächlich einen Grund huerfür geben musste und zwar, dass man sie überwachen und insofern weitere Erkenntnisse gewinnen wollte. Wenn die Voraussetzungen für eine TKÜ vorlagen (was der Fall war, da ein Haftbefehl erlassen wurde und der Verdachtsgrad hier geringer ist) glaube ich auch nicht, dass man diese Erkenntnisse nur mit einem Fernglas aus der Ferne gewissen wollte, wenn eine TKÜ möglich war.

Wenn ich also "grundlose Vermutungen" aufstelle wäre ich mal gespannt für deine Erklärung hierfür? Beamte hatten genug und keine Lust die Beschuldigte festzunehmen? Ich bin gespannt.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 20:48
Zitat von Piper7Piper7 schrieb:Ich denke auf Grundlage dieses Fakts, dass es tatsächlich einen Grund huerfür geben musste und zwar, dass man sie überwachen und insofern weitere Erkenntnisse gewinnen wollte.
Zitat oben wird von mir nur als Beispiel angeführt.

Frage mich nun, mit wem sie was über Telefon besprechen sollte? Ein Geständnis gegenüber einer Freundin? Eine Absprache mit einem Mitwisser? Eine Nachfrage nach geliehenen Gegenständen? Eine anonyme Seelsorge-Hotline?

Anders wäre es bei einer Verbrecherorganisation. Die haben aber vielfältige Kanäle.

Insoweit ist diese Diskussion über Abhörparagrafen nicht wirklich zielführend.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 20:58
Zitat von chipiechipie schrieb:Frage mich nun, mit wem sie was über Telefon besprechen sollte? Ein Geständnis gegenüber einer Freundin? Eine Absprache mit einem Mitwisser? Eine Nachfrage nach geliehenen Gegenständen? Eine anonyme Seelsorge-Hotline?
Muss noch nichtmal Kommunikation mit anderen Menschen sein, können ja auch Selbstgespräche sein die man mithört oder telekommunikationsverhalten wie Sucheingaben, Banktransfers, Kauf-/Verkaufsaktivitäten und Standortverläufe.
Alles interessant.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 20:59
@Piper7
Zitat von Piper7Piper7 schrieb:Wenn ich also "grundlose Vermutungen" aufstelle wäre ich mal gespannt für deine Erklärung hierfür?
Es geht nicht um meine Erklärung für eine Fragestellung, die DU hier einbringst.

Es geht darum, dass man keine alternative Fakten bildet, die sich hier verselbstständigen.

Auf die Frage, ob die Tatverdächtige während der XY-Sendung telefonüberwacht wurde, muss Deine Antwort "ich weiß es nicht" sein. Und nicht "ich bin mir sicher".


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 21:01
@chipie
Keine Ahnung, aber es sagt ja keiner, dass die Massnahme Erfolg hatte. Tatsächlich kommt es manchmal vor, dass sich Beschuldigte am Telefon verraten, so dass man es zumindest versuchen sollte. Wenn ich mich nicht völlig falsch erinnere war es im Mordfall Horchheim so, dass auffällig war, dass sie sich zu der Ermordung ihrer Schwiegereltern gar nicht geäussert hatte über die TKÜ und sie wohl versucht hat, ihre Tochter zu einem Alibi zu überreden (pkw- Innenraumüberwachung). Vielleicht hätte die Sendung hier Anlass gegeben mit jemandem über das Auffinden von Fabian zu sprechen und hierzu ggf widersprüchliche Angaben zu machen oder wann sie ihn zuletzt gesehen hat...


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 21:01
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Muss noch nichtmal Kommunikation mit anderen Menschen sein, können ja auch Selbstgespräche sein die man mithört oder telekommunikationsverhalten wie Sucheingaben, Banktransfers, Kauf-/Verkaufsaktivitäten und Standortverläufe.
Ja klar, hatte mich eben nur auf telefonische Überwachung konzentriert. Bei digitaler sieht es natürlich ganz anders aus. Insoweit macht eine Überwachung Sinn.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 21:04
Zitat von Piper7Piper7 schrieb:Vielleicht hätte die Sendung hier Anlass gegeben mit jemandem über das Auffinden von Fabian zu sprechen und hierzu ggf widersprüchliche Angaben zu machen oder wann sie ihn zuletzt gesehen hat...
Ja, deshalb wurde wohl mit der Vollstreckung des Haftbefehls gewartet.
Scheint mir jetzt mit der TKÜ durchdacht zu sein.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 21:06
Zitat von chipiechipie schrieb:Ja klar, hatte mich eben nur auf telefonische Überwachung konzentriert
Ich weiß, die ist aber Teil der TKÜ und als Teil dieser TKÜ sehr wertvoll, wie gesagt, so ein Handy kann prima alles Gesprochene weiterleiten, egal mit wem und über was man spricht.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 21:06
@jaska
Mit "ich bin mir sicher" verbreite ich keine falschen Fakten. Jeder der das liest weiss, dass ich hier lediglich meine Meinung äussere und gerade keine Fakten. Vielleicht erkennst du ja den Unterschied zwischen "das Auto der Beschuldigten war am Tatort" (falscher Fakt) und "ich bin mir sicher, dass sie mit ihrem Wagen am Tatort war" (wäre: Meinung). Also bitte.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 21:09
Zitat von jaskajaska schrieb:Auf die Frage, ob die Tatverdächtige während der XY-Sendung telefonüberwacht wurde, muss Deine Antwort "ich weiß es nicht" sein. Und nicht "ich bin mir sicher".
Hab nun verstanden, dass das sehr wohl Sinn macht mit einer Überwachung plus Warten mit der Vollstreckung des Haftbefehls bis geraume Zeit nach Ausstrahlung von Aktenzeichen XY.

Könnte so gewesen sein.


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