
Auf dem Bild kann man doch sehen, dass es keine Spiegelung von unterschiedlichen Lichtverhältnissen ist. Die Seitenteile (Markierungen) der Karosserie haben eine ganz andere, eher matte Lackierung in orange.
Wenn das Auto gesucht wird im Zustand vom Tattag, und da noch alle Aufkleber und das Logo drauf waren, dann muss es ja theoretisch nach dem Tattag zwischen dem 10.10. und dem 6.11. (Beschlagnahmung am Tag der Hausdurchsuchung und ihrer Verhaftung) verändert worden sein.
Evtl hat sich in der Zeit nach der Auffindung am 14.10. ein Zeuge gemeldet, der evtl. diese Veränderung durchgeführt hat und die Indizienkette hatte sich bis dahin so verdichtet, dass es zum Haftbefehl reichte.
Ob das Fahrzeug bereits am 14.10., am Fundtag, diese Veränderung hatte, wissen wir ja nicht, da man nicht sicher weiß, an welchem Tag, das Foto stammt, mit dem Zeugenaufruf für die Fahrten am Tattag. Aber es wird nach dem Fahrzeug gefragt, welches man am Tattag gesehen haben könnte, vom Bild her vor der Veränderung an der Heckklappe. Sie sieht schon so aus, als sei sie komplett ausgetauscht, bzw neu restauriett, lackiert etc. meiner Ansicht nach.
Warum die TV das evtl hat machen lassen könnte meiner Meinung nach sein, dass wenn sie es wirklich war, sie ja durch diese waagrecht zu öffnenden Heckklappe Fabian erst verladen und dann wieder rausziehen musste. Wie soll das gehen, ohne Spuren, die evtl nicht wegzubekommen sind zu hinterlassen?
Die 1. KFZ Untersuchung am Auffindetag war ja freiwillig, sie gab ihr Auto hierzu zur Verfügung und sie war noch Zeugin. Evtl dürfen diese Spuren nicht verwertet werden, da man sie da noch nicht als TV hielt. Ist das bei Spurensicherung genauso wie bei Aussagen von Zeugen zu handhaben?
Es könnte aber auch sein, dass die Veränderungen an der Heckklappe schon zw. dem 10. und dem 14.10. erfolgt war.
Beides könnte möglich sein.