Das wird Pixelraterei und das führt zu nichts.
Mariechen123 schrieb:man müsste ihr also zweifelsfrei nachweisen, dass sie das Auto gefahren hat zu dem relevanten Zeitpunkt.
Nee, das tut doch erstmal nicht unbedingt was zur Sache, sondern ob IHR Fahrzeug dort war. Selbst wenn Marsmännchen das Auto gefahren ist, bleibt es ihr Auto und das muss plausibel erklärbar sein, dass dann sie zufällig dort Spazieren geht und findet. Wer es gefahren hat, ist erstmal nebensächlich - denn sie müsste auch dann wissen, wem sie das Auto zur Verfügung gestellt hat. Oder einen Mithelfer zur Ablage, selbst das würde nicht ihre Unschuld belegen. Das Auto ist ein weiteres Indiz in einer Kette.