Tsunamisnap schrieb:Hab noch nie gehört,das nur Teile oder Hälften von irgendwas beschlagnahmt wurde
Dazu hab ich mich noch weiter im privaten Kreis informiert. Dass du davon noch nie gehört hast, ist kein Grund, dass das nicht möglich wäre.
"Ja auch einzelne Bauteile eines Autos (z. B. Heckklappe, Stoßstange, Airbags, Steuergeräte, Sitze, Verkleidung, Scheinwerfer etc.) dürfen separat sichergestellt werden.
Nach der Strafprozessordnung (StPO) dürfen Ermittlungsbehörden einzelne Gegenstände oder Teile eines Gegenstands als Beweismittel beschlagnahmen, wenn sie für die Aufklärung einer Straftat wichtig sind (§§ 94–98 StPO).
Meine Frage war dann:
Und kann dann das restliche Auto trotzdem zurückgegeben werden?
Ja. Das ist möglich und kommt sogar recht häufig vor.
Die Ermittler dürfen:
das komplette Auto vorübergehend sicherstellen und untersuchen und dabei auch einzelne Teile abbauen oder ausbauen, die relevant sind z.B. als Beweismittel.
Wir können das restliche Fahrzeug (dann ggf. mit fehlenden oder ersetzten Teilen) dem Eigentümer wieder herausgeben.
Das kommt z. B. nicht grad selten in Fällen von:
-Unfallrekonstruktionen
-Tötungsdelikten mit Fahrzeugbeteiligung
-Branddelikten
-Technischen Manipulationsverdachten
Wenn daran Spuren sind, die konserviert oder analysiert werden müssen, bleibt das Teil als Beweisstück bei uns.
Das restliche Fahrzeug kann ohne das beschlagnahmte Teil oder mit ausgetauschtem Teil dann zurückgegeben werden."