Suppengespenst schrieb:Das heißt vor der übernächsten Woche kann die TV nicht entlassen werden, bzw das kann erst erst geschehen, wenn dem Antrag stattgegeben wurde?
Die Haftprüfung kann auch sofort stattfinden, zwangsweise sind eben maximal, nicht minimal, zwei Wochen Frist bis zum mündlichen Termin.
Suppengespenst schrieb:°Kann von Seiten der Staatsanwaltschaft aus, so eine Haftprüfung auch verzögert werden?
Nein.
Suppengespenst schrieb:°Was geschieht, wenn sich beide Seiten uneinig sind?
Der Verteidiger eines Mandanten die Entlassung aus der U- Haft fordert, Ermittler und Staatsanwaltschaft aber weiterhin von einer Tatbeteiligung ( allein o. mit Hilfe ausgeführt) überzeugt sind.
Es entscheidet ausschließlich der Ermittlungsrichter. Das ist keine Güteverhandlung wie man es z.b. aus dem Arbeitsrecht her kennt. Der Richter entscheidet.
whizzler schrieb:Gibt es denn von offizieller Seite den Ausdruck massive Gewalt in dem Fall?
Das war in den ersten Berichten zu lesen. In dem Video Nummer 3 der Freundin der Mutter (

Die letzten Klarstellungen – Teil 3
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) spricht sie ab 20:32 über die Identifikation, und dass, laut ihrer Aussage, den Angehörigen abgeraten wurde, Fabian zu identifizieren. Bei 21:35 sagt sie, dass gesagt wurde: "Das geht auch gar nicht mehr. Das würden sie den Angehörigen nicht antun, so wie er aussieht." Auch Anwältin und Bestatter hätten abgeraten. Natürlich bleibt da die Wertung offen, ob es rein durch die Verbrennungen nichts mehr zu identifizieren gab oder eine Kombination aus der Gewalt und den Verbrennungen. Massive Gewalt gegen den Kopf... ich muss es denke ich nicht ausführen.
Da, wie schon mal ausgeführt, Erstechen und ein Messer jetzt nahezu wertlos wäre, um noch als Täterwissen zu gelten, durch die Medien wurde ja mal gesagt, es wird vermutet, die Polizei hätte im Misthaufen nach einem Messer gesucht, obwohl es tatbezogene Gegenstände waren, die gesucht wurden. Jedoch wäre eine andere Todesart mit einer anderen Waffe, deren Art die EB kennen wollen, wäre viel geeigneter jetzt immer noch als Täterwissen zu gelten. Daher meine Meinung, dass, durch das immer noch verschweigen der Todesursache in Kombination mit der Aussage von (massiver) Gewalteinwirkung, eben kein Messer zum Einsatz kam.