wobel schrieb:
Selma1898 schrieb:Kein Unfall mit Vertuschung, keine Affekthandlung, kein Totschlag.
Was ist mit "Mord im Affekt" - gibt's das garnicht als juristischen Ausdruck?
Es wurde ja hier schonmal gesagt, ob es letztlich zu einer Verurteilung wegen Mord oder Totschlag kommen wird, entscheidet sich erst im Gericht.
Und dass man aktuell vom Vorwurf des Mordes ausgeht, kann ja auch zweierlei Gründe haben, wobei ich mir nicht sicher bin, ob bei einem so jungen Kind nicht aufgrund von Arg- und Wehrlosigkeit grundsätzlich schneller von Mord ausgegangen wird, als bei einem Erwachsenen.
Für Mord braucht es auch ein Mordmerkmal.
Wenn man nun also Indizien hat gegen die TV, ein gewaltsamer Tod bestätigt wurde, und die EB meint, dass Rache zB ein Motiv sein könnte, dann wäre das ein Mordmerkmal.
Angenommen man hat zunächst kein Motiv, aber zB Messerstiche von hinten, dann wäre die Art der Gewalteinwirkung eine Form von Heimtücke - auch ein Mordmerkmal.
Da wir weder das eine noch das andere wissen, die EB aber sagt „Mord“, kann es trotzdem noch passieren, dass vor Gericht jegliche Mordmerkmale zusammenbrechen und es auf Totschlag hinausläuft.