chipie schrieb:Aber in diesem Fall vermutet einer der Zeugen, dass ihm Beweismittel untergeschoben werden sollten. Von daher hätte er über einen Anwalt auch Einsicht. Natürlich können/sollten Zeugen einen Anwalt konsultieren. Siehe nur mal den Eiskeller-Fall ...
Ein Zeuge ist verpflichtet auszusagen.
Nur wenn er sich selbst belasten wuerde, darf er schweigen (verwandtschaftl. Beziehungen mal aussen vor gelassen).
Ein Anwalt koennte die Funktion haben, einzugreifen, wenn der Zeuge in Begriff steht, sich waehrend der Befragung selbst zu belasten.
Aber wenn man als Zeuge bei einem Toetungsdelikt die Aussage verweigert, ist es dann nicht naheliegend, ruckzuck vom Zeugen zum Verdaechtigen zu werden?
Und das ist hier ja nicht der Fall.
Insg. sehe ich auch hier keine Notwendigkeit, dem Anwalt des Zeugen Akteneinsicht zu gewaehren.
Und ueber vorhandene/nicht vorhandene DNA-Spuren zu plaudern.
Ansonsten waere ja jeder Zeuge bestens ueber die aktuelle Akte informiert - und aeusserst interessant fuer die Boulevardpresse und Journalisten wie Jens S..