Selma1898 schrieb:Wird ein Verteidiger die Beweislage grundsätzlich als Indizien titulierten? Rein formell, um Beweise schon im Vorfeld zu "entkräften"?
Tatsächlich ist ein "reiner Indizienprozess" die absolute Regel und Alltag, und nicht, wie es oft in der Presse dargestellt wird, die Ausnahme, die Gerichte vor eine ganz schön schwere Entscheidung stellt.
Tatsache ist ja, dass es nur in ganz wenigen Fällen überhaupt "Beweise" gibt. Selbst ein Nachweis von DNA am Tatort oder der Tatwafffe sagt nur etwas darüber aus, dass Körpermaterial (z.B. Blut, Hautschuppen etc.) einer bestimmten Person dorthin gelangt sind. Wie und wann das passiert ist, steht leider nicht an der Probe dran. Streng genommen ist es nicht mal ein Nachweis, dass die Person dort war oder die Tatwaffe angefasst hat, denn DNA kann auch passiv übertragen werden (z.B. durch Anhaftung an Kleidung).
Genauso wie ein Geständnis eines Beschuldigten. Das ist kein Beweis, es muss ja nicht mal wahr sein. Ein Beschuldigter kann sich falsch erinnern oder lügen. Und für ein Lügen kann er ja selbst beim Gestehen einer Tat verschiedenste Motive haben: die Tat anders (harmloser) darstellen, als sie abgelaufen ist oder er will eine andere Person schützen.
Auch das ist also kein Beweis.
Zeugen, die daneben standen, können sich irren, falsch erinnern, lügen, etwas gar nicht mitbekommen haben etc. Insofern ist auch die Aussage eines Zeugen, er habe gesehen wie der Beschuldigte die Tat begangen hat, kein Beweis.
Man bräuchte also schon ein Video der Tat, damit man einen Beweis hat. Und selbst da bräuchte man eigentlich auch den Ton dazu und wenn der Täter maskiert war, wird es schon wieder schwierig und man braucht ggfls. Gutachter, die die Statur, die Größe, die Bewegungen der zu sehenden Person mit der des Beschuldigten abgleichen.
Die zuverlässigsten Beweise sind dann noch eher die, die die Unschuld beweisen, z.B. weil eine Person nachweislich zur Tatzeit ganz woanders war. Wer in München auf einer Bühne vor 200 Leuten eine Rede hält, kann nicht zeitgleich in Hamburg einen Menschen ermordet haben.
Es gibt schwerwiegendere Indizien und welche, die eher leichtgewichtig sind.
Insofern ist dieses Posaune von Strafverteidigern, dass das "ein reiner Indizienprozess" werden wird und es "keine Beweise für die Schuld" ihres Mandanten gäbe, vor allem immer viel heiße Luft.