kobrili schrieb:Evtl ist die TV ja dort auf Verdacht vorbei gefahren, hat das Rad stehen gesehen und so geschlussfolgert, dass er zuhause ist. Evtl hätte er ja auch gar nicht solange Unterricht gehabt. Ist über die Unterrichtsdauer am Freitag überhaupt irgendetwas bekannt??
Boho schrieb:Nach meinem Gefühl ist sie zur ersten großen Pause an die Schule gefahren und hat ihn da nicht gesehen. Danach ist sie weiter gefahren.
Ich kann mir beide Möglichkeiten gut vorstellen als Erklärung, warum sie zumindest geahnt hat, dass er zuhause ist. Wenn das eine kleine Schule ist, was Gurndschulen ja oft sind, hätte sie aus dem Auto raus erkennen können, ob er in der Pause auf dem Schulhof ist oder nicht.
Dass sie ihn in der großen Pause abfangen und mitnehmen wollte, denke ich nicht, sein Fehlen wäre da zu schnell bemerkt worden und es gäbe zu viel potentielle Zeugen. Aber vielleicht kurz mit ihm sprechen, dass sie ihn nach der Schule zu einem kleinen gemeinsamen Ausflug abholen will.
Ich halte es auch für möglich, dass sie einfach vor dem Haus im Auto warten wollte, bis er nach hause kommt und ihn dann auf der Strasse ansprechen wollte. Dazu passt meiner Meinung auch die Zeit, zu der sie dort spätestens aufgeschlagen ist (10:43 Uhr), wenn er also nur 3 oder 4 Stunden gehabt hätte, hätte sie ihn auch erwischt.
Der aus ihrer Sicht war der bei der Sache zu gewinnende Preis (die Wiederbelebung der Beziehung)hoch, da ist man auch mal bereiht, ein bisschen zeitlichen Einsatz zu zeigen und notfalls ein bisschen im Auto zu warten. Wer bereit ist für sein Ziel einen Mord an einem Kind zu begehen, der ist auch bereit, ein paar Stunden im Auto zu hocken, um an sein Ziel zu kommen.
Suppengespenst schrieb:Wie ist das eigentlich?
Ist das ein Punkt über den die Staatsanwaltschaft bereits genauer fundierte Informationen haben kann und die sie jetzt erst mal noch nicht darlegt, sondern erst im Laufe des Prozesses?
Oder müsste das dann auch einsehbar für die Akte/ Unterlagen der Verteidiger sein?
Suppengespenst schrieb:Genau, dieses wäre auch so eine Sache.
Auf welche Weise können solche Indizien oder auch Beweise in Verhandlungen eingebracht werden?
Die Verteidiger, die Richter, die Nebenklägeranwälte und die StA haben alle genau die identischen Akten vorliegen. Wenn im Gerichtssaal etwas aus diesen Akten besprochen wird, z.B. einem Zeugen eine Vorhaltung gemacht wird, oder ein Bild gezeigt wird, sagt der Richter bzw. die fragende Person die Fundstelle in den Akten an (Band XY, Seite AB).
Es gibt also keine zusätzliches Ermittlungswissen, was die StA weiß, die Verteidiger aber nicht und was die StA plötzlich aus dem Ärmel ziehen könnte.
Die Akten sind sehr viel umfangreicher, als das, was im Prozess besprochen wird. Das Urteil beruht dann aber nur auf den Fakten und Details die im Prozess erwähnt wurden.
Es können sich natürlich im Laufe des Prozesse noch neue Fragestellungen ergeben, dann können alsl Prozessbeteiligten Beweisanträge stellen, dass z.B. noch zusätzliche Zeugen gehört werden sollen oder weitere Gutachten in Auftrag gegeben werden sollen.
Wenn die StA in der Anklageschrift schreibt:
Dort traf sie, wie zumindest vermutet oder im Vorfeld in Erfahrung gebracht, auf den an diesem Tage dort krankheitsbedingt aufhältigen Fabian L., welchen die Angeklagte auf unbekannte Art und Weise dazu veranlasste in ihr Auto zu steigen.
Quelle: Anklageschrift, siehe Themenwiki
dann ist das der Stand der Erkenntnisse. Die Anklageschrift dient ja dazu, den Angeklagten und seinen Verteidiger darüber in Kenntnis zu setzen, was ihm vorgeworfen wird und warum. In einem fairen Prozess muss er die Möglichkeit haben, sich darauf vorzubereiten um sich verteidigen zu können.
Die frage, ob und woher sie es wusste, wäre ja durchaus ein Punkt, an dem man ansetzten könnte. Haben wird doch selber hier erst diskutiert, ob sie denn wohl wirklich rein auf Verdacht zur Wohnung gefahren sein könnte und geklngelt hat.
Möglich ist es, dass nachweisbar ist, dass sie am Vorabend mit Fabian telefoniert hat. Aber da der Inhalt des Gesprächs bekannt ist, ist auch das natürlich kein Nachweis, dass sie wusste, dass er am nächsten Tag zuhause sien würde (offiziell wusste er das ja selber noch nicht) oder gar, dass sie ihn angewiesen und mit ihm verabredet am nächsten Tag auf krank zu machen, damit sie ihn zu einem heimlichen Ausflug abholen kann.
Ein nachgewiesener Anruf würde letzteres für mich sehr nahe legen, wäre aber natürlich nur Spekulation und damit vor Gericht ein eher schwaches Indiz.